KFZ-Zulassung
Wer ein KFZ für bei der örtlichen Zulassungsstelle oder in dem zuständigen Bürgerbüro anmelden, abmelden oder ummelden möchte, benötigt einige vorgeschriebene Unterlagen.
KFZ-Zulassung was gilt es hier zu beachten?
Die Zulassungsstelle untersteht als der zugehörigen Stadt, dem Kreis oder dem Landratsamt und führt das behördliche Genehmigungsverfahren der Straßenzulassung durch.
In großen Städten empfiehlt es sich online vorab einen Termin bei der Zulassungsstelle geben zu lassen. Sonst benötigt man neben der dort gezogenen Nummer je nach Tag und Besucher aufkommen auch einiges an Zeit und Geduld. Eine Liste mit den Adressen deutscher Zulassungsstellen finden sie hier.
Damit sie nicht vergebens warten und sich am Ende rausstellt, dass sie nicht alle Unterlagen bei sich haben finden sie hier eine Auflistung der benötigten Unterlagen um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zuzulassen.
Welche Unterlagen werden für die KFZ-Zulassung benötigt?
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- Den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, sowie eine HU-Bescheinigung mit der AU – (Abgasuntersuchung), die sich aber in der Regel aus dem Fahrzeugschein und dem vermerkten TÜV-Stempel ergibt
- Personalausweis oder Reisepass samt Meldebestätigung, im Falle, dass man im Auftrag von jemanden handelt, ist dessen Vollmacht und dessen Personalausweis nötig
- Die Doppelkarte der Versicherung zum Nachweis einer abgeschlossenen KFZ-Haftplichtversicherung für das Fahrzeug bzw. elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- eine Bankverbindung für den Einzug der KFZ-Steuer
- eine Typengenehmigung bzw. Gutachten für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 StVZO
- Vereine und Gewerbe benötigen einen Auszug aus dem Vereins- bzw. Handelsregister
- bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes sowie Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
- ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Bei einem neu zugeteilten Kennzeichen erhält man anschließend als Ausdruck und kann mit diesem zu einem Kennzeichenhändler gehen. Sie befinden meist in der Regel direkt in der Nähe der Zulassungsstellen und Ämter. Dort wird das neu zugeteilte Kennzeichen nach DIN-Norm gestanzt. Auch online kann man sich günstig neue Kennzeichen zuschicken lassen.
Wurde das (Wunsch-)Kennzeichen angefertigt geht man erneut zur Zulassungsstelle. Diese klebt nun die nötigen Stempelplaketten auf das neue Kennzeichen. Auch nach einer Stilllegung eines Fahrzeuges ist bei der Wiederzulassung eine KFZ-Zulassung fällig. Die häufigsten Fälle sind jedoch KFZ-Zulassungen von Neuwagen oder Gebrauchtwagen.
Gegen eine Gebühr von 5€ kann man eine Umweltplakette erhalten auf der das neue Autokennzeichen vermerkt ist. Die Plakette berechtigt zur Einfahrt in die jeweils erlaubten Umweltzonen der Städte.
Die Anmeldung des Fahrzeuges muss erfolgen, da man das Fahrzeug ohne nicht bewegen darf. Kauft man ein Gebrauchtwagen so kann man die Autokennzeichen des Vorbesitzers nutzen für die Überführung. Man sollte jedoch zügig ummelden um das Vertrauen des Verkäufers nicht zu missbrauchen.
Besser ist es den Gebrauchten jedoch zuerst mit den Fahrzeugpapieren auf den eigenen Namen zu zu lassen und schon mit neuen Kennzeichen zu überführen. Ist das Fahrzeug versichert so darf es bewegt werden zur Zulassungsstelle. Fehlt eine Abgas- oder Hauptuntersuchung so erhält man in der Zulassungsstelle nur das Kennzeichen und nicht die benötigte Plakette. Man kann jedoch auch ohne die Stempelplakette unternehmen die der Anbringung der Plakette dienen, also einer Fahrt zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzendem Bezirk sofern man die ungestempelten Kennzeichen montiert hat.
KFZ-Ummeldung
Bei der Ummeldung im selben Landkreis benötigt man nur:
- Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Abmeldebescheinigung
- Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktuell gültiger Adresse
- Prüfbescheid der letzten HU und Abgasuntersuchung
- Vollmacht bei Vertretung
- Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- Versicherungsbescheinigung
- SEPA-Lastschrift-Mandat
- Bei Firmenfahrzeugen einen Auszug aus Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormunde und deren Ausweisdokumente
- Die Kennzeichenschilder werden nur bei einem zugelassenem Fahrzeug und wenn eine Umkennzeichnung erwünscht wird benötigt
Bei einer Ummeldung von auswärtigen Fahrzeugen im neuen Landreis benötigt man:
- Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Abmeldebescheinigung
- Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Personalausweis oder Reisepass mit aktuell gültiger Adresse
- Prüfbescheid der letzten HU und Abgasuntersuchung
- Vollmacht bei Vertretung
- Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- Versicherungsbescheinigung
- SEPA-Lastschrift-Mandat
- Bei Firmenfahrzeugen einen Auszug aus Handelsregister oder Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der Eltern oder des Vormunde und deren Ausweisdokumente
- Die Kennzeichenschilder
Die Ummeldung kostet je nach Ort ca. 20 bis 40 Euro.
Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ersetzen den bisherigen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Diese werden auch bei anfallenden Änderungen wie Ummeldung, Halterwechsel oder einer Eintragung von technischen Änderungen am Fahrzeug durch die neuen Zulassungsbescheinigungen ersetzt. Generell sind aber die schon ausgestellten Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe weiterhin gültig, es besteht keine Umtauschpflicht.
KFZ-Abmeldung
Möchte man das Fahrzeug außer betrieb setzen so benötigt man nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und das amtliche Kennzeichen.
Die Außerbetriebsetzung wird von der Zulassungsstelle unmittelbar der KFZ-Versicherung gemeldet und an das Finanzamt weiter geleitet.
Abhängig vom Landkreis kann man am Tag der Abmeldung noch mit dem Fahrzeug fahren, sofern die KFZ-Haftpflichtversicherung noch besteht. Hier sollte man mit der Versicherung Rücksprache halten.
Für eine erneute Anmeldung des abgemeldeten Fahrzeuges kann man, sofern noch keine 7 Jahre verstrichen sind, eine Anmeldung mit dem Nachweis einer neuen Hauptuntersuchung durchführen. Nach 7 Jahren Stilllegungszeit ist eine Vollabnahme der Prüfstelle nötig.
Auch kann man das Kennzeichen noch 12 Monate nach der Abmeldung für sich reservieren lassen, wenn man den Landkreis beibehält.
Bei einer Verschrottung des Fahrzeuges muss man den Verwertungsnachweis bei der Zulassungsstelle vorlegen.
Die Außerbetriebsetzung kostet je nach Landkreis um die 7,70 Euro. Ist das Fahrzeug noch in einem anderen Kreis gemeldet fallen häufig weitere 5 Euro Gebühren an.
Eine Verschrottung kommt der früheren endgültigen Stilllegung gleich.
Autokennzeichen online abmelden
Seit 2015 ist es im Zuge des Projektes “i-KFZ” des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur möglich ein Autokennzeichen online abzumelden.
Ziel ist es hier, dass der Fahrzeughalter mit Hilfe des neuen Personalausweises sein Fahrzeug online außer Betrieb setzen kann. Dadurch sollen den Bürgern und den Zulassungsbehörden Zeit und Geld erspart werden. Wie Verkehrsminister Dobrindt 2015 auf der CeBIT in Hannover verlauten ließ.
Daher werden seit 2015 neue Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen verwendet bei der KFZ-Zulassung, die einen verdeckten Sicherheitscode enthalten. Mit diesem Sicherheitscode kann man auf den Portalen der zuständigen Zulassungsbehörde bzw. über ein zentrales Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes einen Antrag auf eine Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges stellen.
Seit 2019 sollen Erstzulassungen und Ummeldungen auch online möglich sein.
Besondere Dokumente für die KFZ-Zulassung
In besonderen Fällen wie bei Fahrzeugen aus dem europäischen oder nichteuropäischen Ausland, Oldtimern, Anhängern etc. können weitere Dokumente für die KFZ-Zulassung nötig werden.
- So benötigt man bei importierten EU-Neuwagen eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC-Dokument, die technische EU-Standards bestätigt, einen Eigentumsnachweis eine Originalrechnung weist den Eigentümer nach, eine Erklärung über die Einfuhrumsatzsteuer (keine Einfuhrsteuer bei Neuwagen, Fahrzeuge die nicht älter als 6 Monate sind und nicht mehr als 6000 km) gefahren sind.
- Bei importierten Nicht-EU-Neuwagen benötigt man eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (die erhält man nach Zahlung der Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer), bei einem Gebrauchtwagen sind Nachweise für Abas- und Hauptuntersuchung sinnvoll.
- Bei importierten EU-Gebrauchtwagen benötigt man die ausländische Originalfahrzeugpapiere, EWG-Übereinstimmungsbescheinigung/ COC-Dokument
- Bei importierten Nicht-EU-Gebrauchtwagen benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes, die ausländischen Originalfahrzeugpapiere, den Eigentumsnachweis sowie einen Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung nach deutschen Richtlinien
- Für Oldtimer (H-Kennzeichen) benötigt man eine Bestätigung durch einen Sachverständigen, welches zeigt, dass das Fahrzeug ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut darstellt.
- Kurzzeitkennzeichen kann man beantragen für Probefahrten und Überführungen.
- Bei Wechselkennzeichen gilt, dass man sie nur für ähnliche Fahrzeuge beantragt werden kann, eine Baugleichheit ist jedoch nicht erforderlich.
- Für Saisonzulassung muss man den gewünschten Zulassungszeitraum angegeben werden. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten liegen.
- Bei einer Wiederzulassung wird die Abmeldebescheinigung benötigt, falls das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde und eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung
- Für eine Anhänger-Zulassung benötigt man eine Herstellerbescheinigung über die Tempo-100-Eignung des Anhängers oder als Alternative eine TÜV- oder Dekra-Bescheinigung über die Tempo-100-Eignung des anzumeldenden Anhängers.
- Den internationaler Zulassungsschein kann man zusätzlich für ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle beantragt für Reisen ins Ausland etc.
Kosten von Anmeldungen und Ummeldungen
Bei der Kfz-Zulassung fallen unterschiedlichste Kosten und Gebühren an. Abhängig davon ob man abmeldet, ummeldet oder anmeldet können diese schnell 100 € übersteigen, sie sind nicht bundesweit einheitlich geregelt.
Sie betragen daher in etwa:
- Neuzulassung ABE 1 bzw. K ca. 26,30 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis)
- Neuzulassung ABE 2 bzw. A ca. 36,50 Euro (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik)
- Neuzulassung ABE 3 bzw. E ca. 41,60 Euro (ohne allgemeine Betriebserlaubnis und Technik)
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks ca. 5,60 Euro
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung) außerhalb des Zulassungsbezirks ca.10,70 Euro
- Umschreibung (Ummeldung) innerhalb des Zulassungsbezirks ca. 19,60 Euro
- Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 1,2 bzw. K,A) ca. 29,90 Euro
- Umschreibung (Ummeldung) mit auswärtigem Kennzeichen (ABE 3 bzw. E) ca.43,70 Euro
- Wiederzulassung bei dem gleichem Halter ca. 11,40 Euro
- Feinstaubplakette ab 5,00 Euro
- Wunschkennzeichen abhängig davon ob mit vorherige Reservierung oder ohne bis zu 12,80 Euro
- Herstellung des Kennzeichens durch privaten Anbieter liegen die Kosten bei 8 bis 40 Euro
Für Privatpersonen ist die örtliche Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz zuständig nach § 46 Abs. 2 FZV. Auch wenn an einem Zeitwohnsitz die Regionalklasse günstiger ist kann man den Wagen nicht am Zweitwonhsitz anmelden.
Mit einer Vollmacht können auch andere Personen als der Fahrzeughalter die KFZ-Zulassung erledige. Sie müssen jedoch eine schriftliche Vollmacht mit bringen und den eigenen Ausweis.
Kleinkrafträder und Mofas sind zulassungsfrei, sie benötigen nur ein Versicherungskennzeichen. Die Anmeldung derartiger Fahrzeuge erfolgt über die Versicherung ohne einen Amtsbesuch. Versicherungskennzeichen sind 1 Jahr lang gültig und man erhält sie bei Versicherungsunternehmen unter Vorlage der Fahrzeugpapiere.
Bei nachträglich erfolgten Änderungen am Fahrzeug benötigt man die Betriebserlaubnis. Bei Änderungen mit Bauteilen mit anerkannten Zertifikat und amtlichen Prüfzeichen kann man können dieses ohne besondere Anmeldung verwendet werden. So gibt es amtliche Prüfzeichen wie ein große E in einem Kreis oder ein kleines e in einem Rechteck. Ändert man durch Umbau den Fahrzeugtyp wie von PKW in Wohnmobil oder die Auspuffanlage, Lenkung, Bremsanlage, Fahrwerk oder tragende Teile an Auto oder Motorrad so kann ohne eine Betriebserlaubnis die von einem Sachverständigen die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen.