Neue Bußgelder

Neue Bußgelder wurden für 2021 als Reformentwurf beschlossen. Danach sollen Bußgelder und Punkte wie folgt angepasst werden:

Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstelle mit einem Verwarngeld von bisher bis zu 15 Euro jetzt mit bis zu 55 Euro geahndet.

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt muss mit einem Bußgeld von 55 statt bisher 35 Euro rechnen.

Neu ist wer unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge parkt erhält ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro.

Wird eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zugeparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert so wird ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt.

Sollte die Rettungsgasse bildet oder sie selbst nutzt um schneller voran zu kommen zahlt ein Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro und erhält 1 Monat Fahrverbot.

Werden Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig von Fahrzeugen genutzt kostet dieses statt 25 Euro jetzt bis zu 100 Euro Bußgeld.

Sollte ein LKW-Fahrer die neu eingeführte Pflicht mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren missachten so muss er mit 70 Euro Bußgeld rechnen.

Für Auto-Poser gilt, wer unnötig Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung oder belästigendes unnützes Hin- und Herfahren verursacht muss anstelle von bis zu 20 Euro jetzt bis zu 100 Euro zahlen.

Für zu schnelles Fahren gelten folgende Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts:

  • 10 km/h zu schnell kosten jetzt 30 statt 15 Euro
  • 11 km/h – 15 km/h zu schnell kosten jetzt 50 statt 25 Euro
  • 16 km/h – 20 km/h zu schnell kosten jetzt 70 statt 35 Euro
  • 21 km/h – 25 km/h zu schnell kosten jetzt 115 statt 80 Euro
  • 26 km/h – 30 km/h zu schnell kosten jetzt 180 statt 100 Euro
  • 31 km/h – 40 km/h zu schnell kosten jetzt 260 statt 160 Euro
  • 41 km/h – 50 km/h zu schnell kosten jetzt 400 statt 200 Euro
  • über 70 km/h zu schnell kosten jetzt 800 statt 680 Euro.

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