30er Zone

30er Zone

In der 30 er Zone können empfindliche Bußgelder drohen.

In der 30 er Zone können empfindliche Bußgelder drohen.

Die 30er Zone wurde erstmals 1983 in Niedersachsen in der Innenstadt von Buxtehude eingeführt. Das deutsche Parlament nahm sie, da sie positive Erfahrungen für die Verkehrssicherheit brachte, als Vorlage für eine Einführung in anderen Städten. Heute findet man 30 er Zonen in vielen Städten und auch in anderen Ländern die diese Idee auf nahmen.

So gibt es auch Abwandlungen der 30 er Zone wie die 40 er Zone in der Schweiz.

In Deutschland findet man die 30 er Zone nur innerhalb geschlossener Ortschaften, so findet man sie nicht auf Kreis-, Landes-, oder Bundesstraßen.

Gut zu erkennen ist eine 30 er Zone der “30” die rot umrandet ist und unterhalb der das WortZone” steht. Die 30 er Zone wird durch ein Anfangs– und ein Endschild kenntlich gemacht. Zwischen diesen Schildern gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Auch auf dem Asphalt kann eine große weiße 30 aufgemalt sein.

Das Endschild erkennt man an einer grauen Färbung und einem durchgestrichen 30 er Symbol.

Gültig ist die Markierung auf der Fahrbahn jedoch nur von kurz darauf das 30 er Zonen-Schild folgt.

Die 30 er Zone befindet sich häufig in der Nähe von Schulen, hier durch sollen die unerfahrenen Verkehrsteilnehmer vor Autofahrern besonder geschützt werden. Durch die reduzierte Geschwindigkeit können Unfälle mit Kindern vermieden werden.

Reduzierte Geschwindigkeit erhöht die Verkehrssicherheit

Auch auf der Fahrbahn können sich 30 er Aufschriften befinden die jedoch von einem 30 er Zonenschild gefolgt werden müssen.

Auch auf der Fahrbahn können sich 30 er Aufschriften befinden die jedoch von einem 30 er Zonenschild gefolgt werden müssen.

Der Bremsweg ist bei reduzierter Geschwindigkeit deutlich kürzer, so beträgt er bei 50 km/h immerhin 27,7 Meter und bei 30 km/h nur noch 13,3 Meter also knapp die Hälfte.

So können Fußgänger und Radfahrer geschützt werden, bei einem Unfall mit einem Auto unter 30 km/h sinkt das Risiko des Todes und der Verletzung bei einem Unfall für den Fußgänger um gut 50 %.

Auch aus unweltschutztechnischen Gründen können 30 er Zonen eingeführt werden, um Abgase zu senken.

Autofahrer in 30 er Zonen achten zu dem häufig aufmerksamer auf Kinder und Fußgänger die die Fahrbahn kreuzen können.

Wohnhäuser in 30 er Zonen sind zu dem auch beliebt, da sich hier die Wohnqualität erhöht und der Geräuschpegel des Verkehrs sinkt.

Allerdings kommt es auch häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30 er Zonen für die entsprechende Bußgelder fällig werden.

30 er Zonen werden nicht an weitern Vorfahrtsstraßen errichtet. Die 30 er Zone darf nur durch Einmündungen, Kreuzungen, Leitlinien, Fahrstreifenbegrenzungen, Radwegen gehen die nicht durch Lichtzeichen, also Ampeln geregelt werden. Es gilt hier also Rechts-Vor-Links für die Vorfahrt. Nur in 30 er Zonen die vor dem 1.11.2000 errichtet wurden sind Ampeln für Fußgänger zulässig.

Wird man in einer 30 er Zone geblitzt gelten die gleichen Bußgelder wie sonst auch innerorts bei einer Überschreitung, allerdings ist das zulässige Tempo hier auf 30 km/h begrenzt.

Da es sich um bekannte Gefahrenstellen handelt wird in 30 er Zonen auch häufig gern geblitzt.

Bußgelder und Strafen in 30 er Zonen

Nicht überall können 30 er Zonen errichtet werden.

Nicht überall können 30 er Zonen errichtet werden.

In einer 30 er Zone muss man mit folgenden Sanktionen rechnen:

  • bis 10 km/h sind es 15 Euro
  • 11 bis 20 km/h sind es 25 bis 35 Euro
  • 21 bis 30 km/h sind es 35 bis 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • 31 bis 50 km/h sind es 160 bis 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h sind es 280 Euro, 2 Punkte und zwei Monate Fahrverbot
  • ab 61 km/h sind 480 bis 680 Euro, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot
  • Mit 50 km/h in der 30 er Zone kostet also 35 Euro Bußgeld und mit 60 km/h droht sogar ein Punkt in Flensburg.

Gesonderte Einträge im Bußgeldkatalog für die 30 er Zone gibt es nicht mehr. Hier drohen die selben Bußgelder wie auf anderen innerstädtischen Straßen.

Auch bei Parkverstößen drohen in der 30 er Zone die Bußgelder wie innerorts im Rest der Stadt. Hier gilt es auf die markierten Parkbuchten und Parkverbotschilder zu achten, um Bußgelder zu vermeiden.

Wer wiederholt erwischt wird muss so auch mit einem Fahrverbot rechnen, auch wenn der Bußgeldkatalog für die aktuell begangene Überschreitung der Geschwindigkeit keinen Entzug vorsieht. Wer in der 30 er Zone mit mehr als 26 km/h unterwegs ist und geblitzt wird gilt bei einem folgendem Verstoß innerhalb von 12 Monaten als Wiederholungstäter und es kann ein 1 monatiges Fahrverbot verhängt werden.

Diese Regelung gilt auch außerhalb von 30 er Zonen. Ist man in der 30 er Zone zu schnell gewesen und anschließend auf der Autobahn kann das Fahrverbot drohen.

Bußgelder in der 30er Zone

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bis zu 10 km/h 10 €
11 bis 15 km/h 25 €
16 bis 20 km/h 35 €
21 bis 25 km/h 80 € 1
26 bis 30 km/h 100 € 1 1 Monat, im Regelfall nur wenn es in einem Jahr 2 Mal zu einer

Überschreitung von 26 km/h kommt für Wiederholungstäter

31 bis 40 km/h 160 € 2 1 Monat
41 bis 50 km/h 200 € 2 1 Monat
51 bis 60 km/h 280 € 2 2 Monate
61 bis 70 km/h 480 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate

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