Urlaub in England

Urlaub in England

London hat Touristen viele Sehenswürdigkeiten zu bieten.

London hat Touristen viele Sehenswürdigkeiten zu bieten.

Die Landeshauptstadt ist London, die Landesfläche von England beträgt 130.395 qkm und die Einwohnerzahl 55.268.067.

England bietet zahlreiche touristische Sehenswürdigkeiten wie den Buckingham Palace, den Tower of London, Westminster Abbey, die underground, Stonehenge sowie sehr schöne ländliche Gegenden.

Die roten Doppeldecker-Busse sind in London bei den Touristen beliebt. Mit einer Hop on Hop off Bustour kann man einfach alle Wahrzeichen von London erreichen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten gehören der Big Ben, Tower, Bridge, Buckingham Palace, London Eye, Westminster Abbey und St Paul’s Cathedrale, sowie Madame Tussauds berühmtes Wachsfigurenkabinett mit lebensgroßen Nachbildungen vieler Prominenter mit denen man gemeinsame Selfies machen kann oder für Harry Potter Fans ein Besuch in den Warner Bros Filmstudios.

Bei England handelt es sich um den größten und dicht besiedelsten Landesteil des Vereinigten Königreiches im Nordwesten von Europa. Zu England gehört der größte Teil der Insel Großbritannien. Es grenzt im Westen an Wales und die irische See, im Norden an Schottland und im Osten an die Nordsee sowie im Süden an den Ärmelkanal und im Südwesten an den Atlantik.

Mit rund 85 % umfasst England die Bevölkerung des Vereinigten Königreiches.

Die Regierung England hat, genau wie die königliche Familie, ihren Sitz in London. Anders als Schottland, Nordirland oder Wales jedoch keine Landesregierung oder ein Landesparlament. Ihre Aufgaben werden vom Parlament und der Regierung des Vereinigten Königreiches wahrgenommen.

Die Regionen in England umfassen:

London als Hauptstadt des Vereinigten Königreiches

  • Den Süden mit Berkshire, Buckinghamshire, Hampshire, East Sussex, Isle of Wight, Kent, Oxfordshire, Surrey, West Sussex
  • Den Westen mit  Cornwall, Devon, Dorset, Gloucestershire, Somerset, Wiltshire
  • East Anglia mit Bedfordshire, Cambridgeshire, Essex, Hertfordshire, Huntingdonshire, Norfolk, Suffolk
  • Mittelengland mit Derbyshire, Herefordshire, Leicestershire, Lincolnshire, Northhamptonshire, Nottinghamshire, Rutland, Shropshire,
  • Staffordshire, West Midlands, Warwickshire, Worcestershire
  • Der Nordwesten umfasst Cheshire, Cumbria, Greater Manchester, Lancashire, Merseyside
  • Yorkshire
  • Northumbria mit Cleveland, Grafschaft Durham, Northumberland, Tyne and Wear

Seit dem Mittelalter ist England in Grafschaften aufgeteilt.

Bekannte Städte in England sind neben London, Brighton, Birmingham, Blackpool, Bournemouth, Bradfort, Bristol, Cambridge, Cantebury, Colchester, Exeter, Hailsham, Leeds, Liverpool, Norwich, Newcastel upon Tyne, Nottingham, Oxford, Portsmouth, Southampton, Sheffield, Stratford-upon-Avon, Telford, Windsor oder York.

Häufig gilt die englische Küche als eher einseitig, ungesund und fettig. Bekannt sind fish and chips, also Fisch mit Pommes, häufig zusammen mit Mushed Peas und Vinger also pürierten Erbsen und Essig. Aber auch die indische Küche ist vertreten mit scharfen Gerichten.

Der Sunday Roast ist ein traditioneller Sonntagsbraten mit Gemüse und Kartoffeln den man in vielen Pubs neben den pints bekommt. Ebenso wie englische Bier und Cider.

Bekannt ist England auch für seinen Tee (Earl Grey, Darjeerling, Assam) in der Tea-Time und das häufig eher bescheidene Wetter.

Das “Full Englisch Breakfast” umfasst baked beans, speck, Würstchen, gegrillte Tomaten sowie Eier und ist sehr deftig. Auch ungewohnte Kombinationen wie Lammfleisch in Minzsauce sind typsich für die englische Küche.

Verkehrsregeln in England

Das Riesenrad London-Eye in London zählt zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt.

Das Riesenrad London-Eye in London zählt zu den Sehenswürdigkeiten der Stadt.

Bei einem Urlaub in England mit dem Auto gilt es die Verkehrsregeln zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden. So muss man sich zunächst an den Linksverkehr gewöhnen.

Entsprechend darf man in England auch rechts überholen. Fährt man jedoch nach Schottland so findet man auch Linksverkehr vor.

In England gelten folgende Tempolimits:

  • Innerorts 30 mph bzw. 48 km/h
  • Außerorts 60 mph bzw. 96 km/h
  • Auf den Autobahnen 70 mph oder 112 km/h

Um ein Auto in England führen zu können benötigt man neben einem gültigen Führerschein, einen Personalausweis oder Reisepass sowie die Grüne Versicherungskarte.

Generell werden in England Meilen als Maßeinheit anstelle von km verwendet und bei der Geschwindigkeit entsprechend mph anstellle von km/h, also “miles per hour”. Eine Meile entspricht etwa 1,6 km.

Geschwindigkeitsbegrenzungen werden auf den Verkehrsschildern dementsprechend in mph angegeben.

In England sind einige Straßen mautpflichtig wie beispielsweise die Schnellstraße M6 wird die Toll fällig ebenso wie bei manchen Brücken und Tunneln. Der Londoner-Autobahnring M25 ist eine kostenpflichtige Autobahn-Verbindung.

Tagsüber wird in England nicht zwangsweise mit Licht gefahren, eine Lichtpflicht gibt es nicht.

Für Kinder unter 14 Jahren gilt, dass sie auf dem Rücksitz mit fahren dürfen.

Alle Insassen im PKW müssen angeschnallt sein. Verstöße man gegen die Gurtpflicht so droht ein Bußgeld in Höhe von 570 €.

Weiterhin gibt es in England kein “Rechts-vor-Links”, so findet man als Vorfahrtsschild das “GIVE WAY” und das “STOP”. Eine doppelte weiße Linie gilt auch als “STOP”. Sind an einer Kreuzung keine Schilder angebracht so müssen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander bezüglich der Vorfahrt arrangieren.

Kreisverkehre werden andersherum befahren als in Deutschland. Wer im Kreis ist hat Vorfahrt. Die äußerste Spur ist für alle gedacht, die an der nächsten Ausfahrt rausfahren möchten, Möchte man später rausfahren so fährt man im inneren Ring. Beim Einfahren wird sogar links geblinkt wenn man an der nächsten Ausfahrt gleich wieder rausfahren möchte.

Bußgelder in England

Verstoß Strafe
Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 20 km/h mindestens 110 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 50 km/h bis zu 2890 Euro
Alkohol am Steuer unbegrenztes Strafmaß
Handy am Steuer mindestens 230 Euro
Verstoß gegen die Gurtpflicht 570 Euro
Rotlichtverstöße bis 1140 Euro
Parkverstöße mindestens 44 Euro

 

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