Kennzeichen-Arten

Kennzeichen-Arten

Bei den meisten Kennzeichen handelt es sich um EU-Kennzeichen.

Bei den meisten Kennzeichen handelt es sich um EU-Kennzeichen.

Auf den deutschen Strassen ist das EU-Kennzeichen am meisten verbreitet, aber es gibt auch andere Arten von Kennzeichen. Einen Überblick über die Kennzeichen in Deutschland finden Sie auf dieser Seite.

Generell darf ein Fahrzeuge nicht ohne Zulassung und somit ohne Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sieht weitere Nummernschilder neben dem gängigen EU-Kennzeichen vor.

Das Eurokennzeichen oder auch kurz EU-Kennzeichen löste 1994 die alten Schwarz-weißen Schilder ab, die heute immer noch gültig sind. Aufgebaut sind sie aus einem Unterscheidungszeichen für den jeweiligen Verwaltungsbezirk der Zulassungsstelle sowie einer Erkennungsnummer die sich zusammensetzt aus 1 bis 2 Buchstaben und bis zu 4 Zahlen. Links befindet sich ein blauer Balken auf dem man die Landeskennung ablesen kann.

Saisonkennzeichen haben eine zusätzliche Angabe für den zugewiesenen Betriebszeitraum, dieser liegt zwischen 2 und 11 Monaten, nur während dieser Zeit darf man das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen, außerhalb dieser Saison besteht kein Versicherungsschutz und das Fahrzeug muss auf einen privaten Grundstück, Garage abgestellt sein. Dieses Kennzeichen gibt es auch als Kombination mit einem Oldtimer-Kennzeichen.

Oldtimer-Kennzeichen dieses können H-Kennzeichen sein oder auch ein rotes Nummernschild mit einer 07 drauf. Das H-Kennzeichen ist für einen Dauerbetrieb des Fahrzeuges gedacht, das rote 07er Kennzeichen ist für Veranstaltungen gedacht an denen man mit dem Gefährt teilnehmen möchte, diese sollten laut FZV der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Klturgutes dienen.

Unterschiedliche Kennzeichen-Arten

 

H-Kennzeichen für Oldtimer tragen ein H am Ende.

H-Kennzeichen für Oldtimer tragen ein H am Ende.

Kurzzeitkennzeichen werden von Privatpersonen genutzt für den Handel mit Gebrauchtwagen, für Probefahrten, Überführungsfahrten, sie sind höchstens 5 Tage lang gültig und werden bei der Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters oder auch am Fahrzeugstandort beantragt. Man findet auf dem rechten Rand ein Ablaufdatum, dass Tag-Monat-Jahr mit gelben Grund enthält.

Rote Nummernschilder sind für Hersteller, KFZ-Werkstätten und Händler vorgesehen und entsprechen so dem gewerblichen Gegenstück zum Kurzzeitkennzeichen. Man kann es an verschiedenen Fahrzeugen montieren für Probefahrten, Überführungsfahrten und Prüfungsfahrten, sie tragen eine Erkennungsnummer die nur aus Zahlen besteht und mit “06” beginnt.

Grüne Kennzeichen tragen eine grüne Schrift, sehen sonst aber wie EU-Kennzeichen aus. Man nutzt sie für steuerbefreite Fahrzeuge wie solchen aus der Land- oder Forstwirtschaft, auch Baumaschinen, Kräne auf Baustellen oder die Fahrzeuge von Schaustellern tragen derartige Kennzeichen.

Wechselkennzeichen ermöglichen die Zulassung von 2 Fahrzeugen der gleichen Klasse mit nur einem Kennzeichen, man kann also 2 PKWs, 2 Anhänger, 2 Wohnmobile etc. mit dem Wechselkennzeichen ausstatten. Dabei trägt immer eines der Fahrzeuge das Nummernschild, das andere Fahrzeug muss man auf einem Privatgrundstück abstellen. Das Kennzeichen an sich beseht aus 2 Teilen, einem der am Fahrzeug bleibt und einen den man als aufsteckbares Zusatzschild wechseln kann auf das Fahrzeug das man nutzen möchte auf einer öffentlichen Straße. Möglich ist auch ein Oldtimer oder anderer Zweitwagen den man so günstig versichern kann.

Ausfuhrkennzeichen ist für Fahrzeuge gedacht die nicht zugelassen sind und dauerhaft in das Ausland transportiert werden sollen. Das Kennzeichen ist das bis zu 12 Monate lang gültig, man benötigt für die Zuteilung die Zulassungsbescheinigungen sowie Nachweise über eine entsprechende KFZ-Haftpflichtversicherung sowie gültige Hauptuntersuchung und eventuell den Nachweis der Außerbetriebsetzung.

E-Kennzeichen sind Kennzeichen für E-Autos, das E steht hinter der Erkennungsnummer und ermöglicht so Elektroautos, Plug-in-Hybriden sowie Elektroautos mit Brennstoffzelle ein kostenloses Parken, die Nutzung von Busspuren und die Aufhebung von Zufahrtsbeschränkungen.

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