
Auf deutschen Straßen begegnet uns am häufigsten das gewöhnliche EU-Kennzeichen. Daneben gibt es jedoch zahlreiche weitere Kennzeichen-Arten für besondere Fahrzeuge oder Einsatzzwecke – vom Saison- und Kurzzeitkennzeichen bis zum H-, E- oder Ausfuhrkennzeichen.
Zulassungspflichtige Fahrzeuge dürfen grundsätzlich erst am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie zugelassen sind. Welche Schilder verwendet werden dürfen und wie diese aussehen müssen, regelt vor allem die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Für bestimmte Fahrzeuge bestehen allerdings gesetzliche Ausnahmen von der Zulassungspflicht.
Kennzeichen-Arten im Überblick
- EU-Kennzeichen: das gewöhnliche Nummernschild für zugelassene Fahrzeuge
- Saisonkennzeichen: Zulassung für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum von zwei bis elf Monaten
- H-Kennzeichen: dauerhaftes Kennzeichen für anerkannte Oldtimer
- Rotes 07-Kennzeichen: besonderes Oldtimerkennzeichen für bestimmte Fahrten und Veranstaltungen
- Kurzzeitkennzeichen: höchstens fünf Tage gültig, insbesondere für Probe- und Überführungsfahrten
- Rotes 06-Kennzeichen: für berechtigte Hersteller, Werkstätten und Fahrzeughändler
- Grünes Kennzeichen: Kennzeichnung bestimmter steuerbefreiter Fahrzeuge
- Wechselkennzeichen: ein gemeinsamer Kennzeichenteil für zwei zugelassene Fahrzeuge
- Ausfuhrkennzeichen: für die dauerhafte Ausfuhr eines Fahrzeugs ins Ausland
- E-Kennzeichen: besondere Kennzeichnung für berechtigte Elektrofahrzeuge
EU-Kennzeichen als gewöhnliches Autokennzeichen
Das Eurokennzeichen, kurz EU-Kennzeichen, wurde in Deutschland in den 1990er-Jahren eingeführt. Ältere ordnungsgemäß zugeteilte Kennzeichen ohne Eurofeld können weiterhin gültig sein.
Ein gewöhnliches deutsches Kennzeichen besteht aus:
- dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks,
- der individuellen Erkennungsnummer aus Buchstaben und Ziffern sowie
- dem blauen Eurofeld mit dem europäischen Sternenkranz und dem Länderkennzeichen „D“.
Bei der Erkennungsnummer folgen auf das Ortskürzel in der Regel ein oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern. Wie viele Zeichen möglich sind, hängt unter anderem vom verfügbaren Platz auf dem Kennzeichenschild ab.
Saisonkennzeichen für zeitweise genutzte Fahrzeuge
Ein Saisonkennzeichen eignet sich für Fahrzeuge, die jedes Jahr nur in bestimmten Monaten genutzt werden. Typische Beispiele sind Motorräder, Cabrios, Wohnmobile und Oldtimer.
Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf volle Monate umfassen. Beginn und Ende der Saison stehen übereinander am rechten Rand des Kennzeichens. Die Angabe „04/10“ bedeutet beispielsweise, dass das Fahrzeug jedes Jahr von Anfang April bis Ende Oktober zugelassen ist.
Außerhalb dieses Zeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden. Es benötigt daher einen privaten Stellplatz oder eine Garage. Wie der Versicherungsschutz während der Ruhephase gestaltet ist, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und sollte direkt mit dem Versicherer geklärt werden.
Ein Saisonkennzeichen kann unter den entsprechenden Voraussetzungen auch mit einem H-Kennzeichen kombiniert werden.
H-Kennzeichen und rote 07-Kennzeichen für Oldtimer

Das H-Kennzeichen für Oldtimer trägt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben „H“. Voraussetzung ist unter anderem ein Gutachten nach § 23 StVZO. Darin wird bestätigt, dass es sich um ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut handelt, das sich in einem erhaltenswerten Zustand befindet.
Das H-Kennzeichen ist für den regulären und dauerhaften Betrieb eines zugelassenen Oldtimers vorgesehen.
Davon zu unterscheiden ist das rote 07-Kennzeichen. Es kann für anerkannte Oldtimer zugeteilt werden und darf insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen einschließlich An- und Abfahrt,
- Probe- und Überführungsfahrten,
- Fahrten zur Wartung oder Reparatur sowie
- damit zusammenhängende Fahrten zum Tanken oder Reinigen.
Das rote 07-Kennzeichen ist deshalb kein allgemeiner Ersatz für ein reguläres H-Kennzeichen.
Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten
Ein Kurzzeitkennzeichen wird vor allem für Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht regulär zugelassenen Fahrzeug genutzt. Es kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde am Wohn- beziehungsweise Betriebssitz des Antragstellers oder am Standort des Fahrzeugs beantragt werden.
Das Kennzeichen ist höchstens bis zum Ablauf des fünften Tages nach seiner Zuteilung gültig. Am rechten Rand befindet sich ein gelbes Feld, auf dem der letzte Gültigkeitstag mit Tag, Monat und Jahr angegeben ist.
In der Regel werden eine gültige Haftpflichtversicherung, Angaben zum konkreten Fahrzeug und – soweit vorgeschrieben – eine gültige Hauptuntersuchung benötigt. Fehlt die Hauptuntersuchung, sind nur gesetzlich begrenzte Fahrten zur Prüfstelle und gegebenenfalls zur unmittelbaren Reparatur erlaubt.
Rote Kennzeichen für Händler und Werkstätten
Rote Nummernschilder mit einer Erkennungsnummer, die mit „06“ beginnt, sind das gewerbliche Gegenstück zum Kurzzeitkennzeichen. Sie können zuverlässigen Fahrzeugherstellern, Teileherstellern, Werkstätten und Fahrzeughändlern für den wiederkehrenden betrieblichen Bedarf zugeteilt werden.
Ein rotes 06-Kennzeichen kann nacheinander an unterschiedlichen Fahrzeugen verwendet werden. Zulässig sind damit insbesondere:
- Prüfungsfahrten,
- Probefahrten und
- Überführungsfahrten.
Die Nutzung muss dokumentiert werden. Für private Alltagsfahrten ist ein rotes 06-Kennzeichen nicht bestimmt.
Grüne Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge
Grüne Kennzeichen besitzen eine grüne Beschriftung, entsprechen in ihrer Form aber weitgehend einem gewöhnlichen EU-Kennzeichen. Sie zeigen an, dass für das Fahrzeug eine entsprechende Steuerbefreiung besteht.
In Betracht kommen beispielsweise bestimmte Fahrzeuge, die ausschließlich in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden, sowie besondere Anhänger oder Arbeitsfahrzeuge. Die bloße Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fahrzeugart reicht jedoch nicht immer aus. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen und der tatsächliche Verwendungszweck.
Auch bei Maschinen und Fahrzeugen auf Baustellen führt der Einsatzort allein nicht automatisch zu einem Anspruch auf ein grünes Kennzeichen.
Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge desselben Halters zugeteilt werden. Beide Fahrzeuge müssen derselben zulässigen Fahrzeugklasse angehören. Möglich ist dies beispielsweise für zwei Pkw, zwei Motorräder oder zwei leichte Anhänger.
Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen auswechselbaren Teil und einem fahrzeugbezogenen Teil, der dauerhaft am jeweiligen Fahrzeug verbleibt. Im öffentlichen Straßenverkehr darf immer nur das Fahrzeug genutzt werden, an dem sich das vollständige Kennzeichen befindet.
Das zweite Fahrzeug darf ohne den gemeinsamen Kennzeichenteil nicht auf öffentlichen Straßen gefahren oder dort abgestellt werden. Eine automatische Ersparnis bei Steuer oder Versicherung ist mit dem Wechselkennzeichen nicht verbunden. Mögliche Vorteile hängen vom jeweiligen Versicherungstarif ab.
Ausfuhrkennzeichen für den dauerhaften Export
Ein Ausfuhrkennzeichen ist für Fahrzeuge vorgesehen, die dauerhaft aus Deutschland ins Ausland gebracht werden sollen. Erkennbar ist es an dem roten Feld am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum steht.
Für die Zuteilung werden unter anderem benötigt:
- die Fahrzeugpapiere,
- ein Nachweis über die besondere Kfz-Haftpflichtversicherung,
- eine gültige Hauptuntersuchung für den vorgesehenen Zeitraum sowie
- gegebenenfalls ein Nachweis über die Außerbetriebsetzung.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich unter anderem nach dem Versicherungsschutz und darf höchstens ein Jahr betragen. Das Ausfuhrkennzeichen ist vom gelben Kurzzeitkennzeichen zu unterscheiden, das nur für einen wesentlich kürzeren Zeitraum und andere Zwecke vorgesehen ist.
E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Ein E-Kennzeichen trägt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben „E“. Es wird auf Antrag für Fahrzeuge zugeteilt, welche die gesetzlichen Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Dazu können reine Batterie-Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und bestimmte von außen aufladbare Hybridfahrzeuge gehören.
Das E-Kennzeichen macht das Fahrzeug als bevorrechtigtes Elektrofahrzeug erkennbar. Mögliche Vorteile sind beispielsweise:
- besondere Parkmöglichkeiten oder reduzierte Parkgebühren,
- die Freigabe bestimmter Straßen oder Fahrspuren sowie
- Ausnahmen von einzelnen Zufahrtsbeschränkungen.
Diese Vergünstigungen gelten allerdings nicht automatisch überall. Ob und welche Vorteile bestehen, entscheidet die jeweils zuständige Gemeinde oder Straßenverkehrsbehörde und kennzeichnet sie entsprechend.
Welche Kennzeichen-Art wird benötigt?
Für ein dauerhaft genutztes Alltagsfahrzeug ist normalerweise das gewöhnliche EU-Kennzeichen vorgesehen. Wer ein Fahrzeug nur in bestimmten Monaten fährt, kann ein Saisonkennzeichen wählen. Für anerkannte historische Fahrzeuge kommen das H-Kennzeichen oder – bei eingeschränkter Nutzung – ein rotes 07-Kennzeichen infrage.
Für eine kurze Probe- oder Überführungsfahrt ist regelmäßig das Kurzzeitkennzeichen relevant. Soll ein Fahrzeug dagegen dauerhaft ins Ausland gebracht werden, wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Grüne Kennzeichen, Wechselkennzeichen und rote Händlerkennzeichen setzen jeweils besondere gesetzliche Bedingungen voraus.
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