Leasing-Kennzeichen

Leasing-Kennzeichen

Leasing-Kennzeichen

Geleaste Fahrzeuge können feste fahrzeuggebundene Kennzeichen haben oder Wechselkennzeichen, die an mehreren Fahrzeugen genutzt werden können. Der Kennzeicheninhaber ist in der Regel der Leasingnehmer und somit für das Nummernschild verantwortlich, in Einzelfällen kann aber auch der Leasingeber bestimmte Anforderungen an die Kennzeichennutzung stellen. Der Leasinggeber wird auch als Fahrzeughalter eingetragen.

Häufig erhält das Fahrzeug ein normales Kennzeichen von dem Wohnort des Leasingsnehmers.

In vielen Ländern ist es möglich die Kennzeichen der Leasingfahrzeuge zu personalisieren in Form von Wunschkennzeichen, die sich an die gesetzlichen Vergaberegeln halten müssen. In der Regel wird beim Ende des Leasings das Fahrzeug mit dem Kennzeichen zurückgegeben, eine Ausnahme kann jedoch sein, wenn der Leasingvertrag spezielle Bestimmungen bezüglich der Rückgabe der Nummernschilder vorsieht.

Für die Versicherung des geleasten Fahrzeuges gilt, dass sie für die mit dem Kennzeichen in Verbindung stehende Person oder Unternehmen ausgestellt sein muss. Abhängig von Land und Leasinggesellschaft können die Regularien bezüglich Leasing-Kennzeichen unterschiedlich gestaltet sein.

Zulassung von Leasingfahrzeugen

Zulassung von Leasingfahrzeugen

Bezüglich der Zulassung von Leasingfahrzeugen bestehen zwei Möglichkeiten:

  1. Man lässt das Auto selbst bei der örtlichen Zulassungsbehörde zu
  2. Der Händler übernimmt die Zulassung gegen Aufpreis

Für die Zulassung des Leasing-Autos benötigt man:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity), das auf die Konformität des Wagens nach EU-Normen nachweist.
  • SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer

Wenn man online zulassen möchte benötigt man noch den Online-Code der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vom Leasinggeber, ein Personalausweis mit eID-Online-Funktion und Lesegerät bzw. NFC-fähiges Smartphone und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).

Wer vor Ort anmelden möchte sollte sich einen Termin bei der Zulassungsbehörde reservieren und bei Wunsch ein Wunschkennzeichen bereits vorab reservieren. Shops im Internet bieten die Möglichkeit die echten Schilder prägen zu lassen, eine Reservierung eines Wunschkennzeichens in der Behörde garantiert noch keine spätere Zuteilung durch die Zulassungsstelle, dieses sollte beim Prägen des Schildes bedacht werden.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird bei der Zulassung eines Neuwagens, was beim Leasing in der Regel der Fall ist von der Zulassungsstelle selbst erstellt und man erhält sie, genauso wie die Kennzeichennummer, Stempelplakette und Umweltplakette.

Neuwagen gelten bis zu 3 Jahre nach der Erstzulassung als verkehrssicher, nur für ältere Fahrzeuge wird eine gültige HU benötigt zum Nachweis der Verkehrssicherheit.

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