Motorrad
Für Fahrten mit dem Motorrad gelten die selben Tempolimits und Bußgelder wie für Autofahrer.
Die Straßenverkehrsordnung sieht jedoch einige spezielle Vorschriften und Bußgeldern bei Motorradfahrern vor.
Werden am Motorrad Umbauten und Veränderungen vorgenommen so müssen diese durch die zulassende Behörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlöschen kann.
So gibt es beispielsweise spezielle Verkehrsschilder wie das Zeichen 255, ein rundes Schild mit weißem Grund und rotem Rahmen und einem abgebildeten Motorradfahrer in schwarz, das besagt, das die Straße nicht von Motorrädern und auch Krafträdern aller Art nicht befahren werden darf.
Aber auch in anderen Bereichen ist das Fahren mit einem Motorrad untersagt wie in einer Fußgängerzone, auch hier drohen Bußgelder. Weiterhin muss man nach § 21a Abs. 2 StVO die Helmpflicht beachten, nach der man bei Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/hh einen Schutzhelm tragen muss, wenn man selbst fährt oder mitfährt.
So gilt es bestimmte Regelungen bezüglich der Beleuchtung und bei Anbauteilen sowie Umbauten zu beachten.
Vor allem muss das Motorrad von seinem Signalbild her mit der Beleuchtung, Blinkern in der Nacht als solches zu erkennen sein. Beim Tuning vom Motorrad gilt, dass die Umbauten wie ein lauter Auspuff bestimmte db-Grenzen beachten soll die gegebenenfalls mit einem sogenannten “db-Killer” runter geregelt werden müssen. Achtet man nicht auf die zulässige Lärmbelastung im Straßenverkehr so können neben Bußgelder auch die Betriebserlaubnis löschen. Die Polizei kann hierzu bei Straßenkontrollen Lärm-Messungen vornehmen.
Bußgelder bei Motorrädern
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Lärm und Abgasbelästigung | 10 € | ||
Ohne Betriebserlaubnis gefahren | 50 – 90 € | ||
Ohne Abblendlicht am Tag gefahren trotz Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall | 20- 60 € | ||
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) nicht genutzt beim Abbiegen | 10 € | ||
Ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren | 50 – 90 € | ||
Gegen die zulässigen Fahrzeugabmessungen verstoßen | 60 € | ||
Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig genutzt, zu spät abgeblendet oder verschmutzte oder verdeckte Beleuchtung | 20 – 35 € | ||
Mit Fernlicht gefahren, oder nur mit Standlicht auf einer Straße mit einer ausreichend durchgehenden Beleuchtung. | 10 – 35 € | ||
Ohne Helm gefahren | 15 € | ||
Ein Verkehrsverbot missachtet wie Zeichen 250, 251, 253, 254, 255 oder 260 | 20 – 25 € | ||
Kind befördert, das keinen Helm trug | 60 € | 1 | |
Mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren | 50 € | ||
… mit Gefährdung der Verkehrssicherheit | 90 € | 1 |