Grüne Kennzeichen für Mofas, Roller, elektrische E-Tretroller, S-Pedelecs und Mopeds

Grüne Kennzeichen für Mofas, Roller, elektrische E-Tretroller, S-Pedelecs und Mopeds

Ab dem 1.3.2022 erhalten Mofas, Roller, elektrische E-Tretroller, S-Pedelecs und Mopeds nur noch ein neues grünes Kennzeichen, mit dem beginnenden Versicherungsjahr gelten die alten blauen nicht mehr.

Wer mit ihnen fährt macht sich strafbar und genießt keinen Versicherungsschutz mehr laut dem Bund der Versicherten (BdV). Ebenfalls elektrische Zweiräder wie die schnellen S-Pedelecs die bis zu 45 km/h schnell sind, Elektrokleinstfahrzeuge und E-Scooter müssen eine KFZ-Haftpflichtversicherung und Kennzeichen haben.

Die Kennzeichen erhält man direkt bei den Versicherern. Diese sind immer bis Ende Februar gültig und wechseln jährlich die Farben zwischen Schwarz, Blau und Grün.

2- oder 3-rädrige Kleinkrafträder, 4-rädrige Kleinkrafträder sowie motorisierte Krankenfahrstühle, Elektrokleinstfahrzeuge und E-Tretroller benötigen entsprechende Kennzeichen.

Vorgeschrieben ist nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung, will man auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichern so sollte man auch eine Teilkasko abschließen. Diese zahlt auch bei Explosion, Brand, Hagel- und Sturmschäden, Kurzschluss, Kollisionen mit Tieren und Blitzschlag.

Wichtig ist, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet, nur dann wird die Versicherung auch zahlen bei Wasserschäden die entstehen wenn man in einer Region parkt in der es Hochwasserwarnungen gab. Die Vollkasko für selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug lohnt sich vor allem bei Fahrzeugen mit hohem Wiederbeschaffungswert, da man hier auch mit hohen Prämien rechnen muss.

Die Tarife unterscheiden sich zum Teil stark, so dass sich ein Tarifvergleich lohnt. Beim Zentralruf der Autoversicherer kann man anhand des Kennzeichens als Unfallopfer auch die Versicherung des Unfallgegners erfragen.

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