Kennzeichen für Motorrad und LKW

Kennzeichen für Motorrad und LKW

Kennzeichen für Motorrad und LKW weichen im Aufbau von den Kennzeichen für Autos ab. Sie dienen auch hier zur eindeutigen Identifizierung des Halters. Erfahren sie hier was sie von den KFZ-Kennzeichen unterscheidet.

Kennzeichen für Motorräder

Kennzeichen für Motorrad und LKW, nicht nur an PKWs werden Nummernschilder montiert.

Kennzeichen für Motorrad und LKW, nicht nur an PKWs werden Nummernschilder montiert.

Zunächst haben die Nummernschilder für Motorräder ein anderes Format als die von Autokennzeichen.

So gilt seit 2011, dass die Motorradkennzeichen mindestens 180 mm breit und 200 mm hoch sein müssen. Des weiteren sind auch Breiten von 200 und 220 mm möglich. Je nach Motorrad kann man hier also die passendere Größe für die Kennzeichenhalterung wählen.

Zweizeilige dürfen wie bei PKWs bis zu 280 mm breit sein.

Außerdem gilt für Motorradkennzeichen, dass

  • Die Oberkante höchstens 1200 mm über der Fahrbahn sein darf
  • Die Unterkante muss mindestens 300 mm über der Fahrbahn sein
  • Die Neigung maximal 30° Grad zur Senkrechten sein darf
  • Eine Neigung zum Boden muss zwischen 30 und 90° liegen

Eine Ausnahme gilt für Motorräder die bereits vor dem 1. Jule 1958 zugelassen wurden. So müssen die Motorradkennzeichen hier einen Mindestabstand zum Boden von 1500 mm vorweisen.

Für Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und motorisierte Krankenfahrstühle gelten andere Regelungen bezüglich Nummernschilder. So müssen diese nur ein Versicherungskennzeichen aufweisen.

Dieses gibt an dass der Halter für das Fahrzeug eine gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dieses Kennzeichen hat einen Gültigkeitszeitraum vom 1. März bis Ende Februar des drauf folgenden Jahres gültig.

Fahrzeuge wie Zweiräder, Trikes haben nur ein Kennzeichen am Heck. Es wird am Fahrzeug hinten unter der Schlussleuchte montiert.

Für Motorräder nutzte man zu Beginn des 20. Jahrhunderts auch ein gebogenes Schild vorn. Diese wurden aber aus Gründen der Verkehrssicherheit bei Unfällen etc. abgeschafft. Verboten sind sie nicht und man trifft sie daher häufig bei Oldtimern an.

Das Kennzeichen wird zusammen mit der Versicherungsbescheinigung von der Versicherung nach Zahlung des jährlichen Versicherungsbeitrages zugestellt.

Nummernschilder für LKW

Die Kennzeichen für LKW sind identisch mit denen von PKWs und werden nach den gleichen Schema mit Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer aufgebaut.

Es gibt jedoch ein zusätzliches Schild an LKWs welches nähere Angaben zur Ladung wie zum Beispiel Gefahrengut macht.

Nummernschilder für Fahrräder

Wie sie in der Historie zu Kennzeichen nachlesen können waren Kennzeichen für Fahrräder die ersten die es gab. Jedoch fahren Fahrräder heutzutage ohne Kennzeichen.

Es wurde öfters diskutiert wieder welche einzuführen um die Unfallaufklärungsquote zu erhöhen und durch eine Nummernschild-Pflicht Fahrradunfälle zu verringern. Ohne Kennzeichen kommt es nämlich häufig vor, dass die Radfahrer sich vom Unfallort entfernen, wenn sie einen Unfall verursacht haben. Also Fahrerflucht begehen.

Anders verhält es sich bei E-Bikes, diese gehören zur Klasse der Kleinkrafträder und haben ein Versicherungskennzeichen welches eine gültige KFZ-Versicherung signalisiert.

Zweiräder ohne Zulassung mit Versicherungskennzeichen

Einige Fahrzeugklassen sind von einer Zulassung ausgenommen. Die Erlaubnis zur Teilnahme am Straßenverkehr wird durch ein ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) dokumentiert. Man benötigt lediglich einen Versicherungskennzeichen das als Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung gilt. Ohne den Versicherungsschutz darf man nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Zu diesen Fahrzeugen gehören:

  • Mofas, Leichtkraftfahrzeuge, Kleinkrafträder die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben und deren Hubraum bei zweirädrigen 50 cm^3 bei einem Verbrennungsmotor nicht überschreitet oder 4 kW bei einem Elektromotor. Für dreirädrige gilt ebenfalls ein 50 cm^3 Hubraum bei Fremdzündungsmotoren. Andere Motoren liegen hier auch unter 4 kW.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einem Leergewicht von maximal 300 kg, Höchstgewicht von 500 kg, 110 cm Breite und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 15 km/h
  • 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Leergewicht von maximal 350 kg (ohne eventuelle Batterien). Hubraum-, Leistungsbeschränkungen und Höchstgeschwindigkeiten sind die selben wie bei Kleinkrafträdern.
  • Elektrokleinsfahrzeuge wie E-Scooter.

Das Versicherungskennzeichen

Jedes Jahr erhält dabei eine andere Farbe der Aufschrift auf den Kennzeichen. Man kann sie bei Versicherungen und Banken kaufen. Sie haben 2 Zeilen mit 3 Ziffern 3 Buchstaben. Das Format beträgt 130 mm * 105,5 mm im Hochformat. Sie sind nicht an das Fahrzeug gebunden. Der Name der Versicherung erschließt sich aus den 3 Buchstaben.

Die Farbe wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün, jeweils zum 1. März. Der Hintergrund ist weiß und reflektierend. Das Jahr der Gültigkeit befindet sich in der untersten Zeile, so ist eine neue Verwendung nach 3 Jahren ausgeschlossen.

Auch gibt es rote Kennzeichen dieser Art für Probefahrten, Prüfungsfahrten und Überführungsfahrten. Diese beginnen mit einem Z. In den begleitenden Papieren wird kein Fahrzeug eingetragen.

Eine freiwillige Zulassung mit normalen amtlichen Kennzeichen ist jedoch auch für Kleinkrafträder möglich und bietet einige Vorteile.

Die Farben der Versicherungskennzeichen

Bei den Versicherungskennzeichen für Mofas etc. werden folgende Farben für die Aufschrift verwendet:

Farbe Jahr
Schwarz
(RAL 9005)
1990 1993 1996 1999 2002 2005 2008 2011 2014
Blau
(RAL 5012)
1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012 2015
Grün
(RAL 6010)
1992 1995 1998 2001 2004 2007 2010 2013 2016

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