Schrittgeschwindigkeit

Schrittgeschwindigkeit

Was man bezüglich der Schrittgeschwindigkeit beachten sollte.

Was man bezüglich der Schrittgeschwindigkeit beachten sollte.

Laut Straßenverkehrsordnung gilt in manchen Bereichen ein sehr geringes Höchsttempo, die Schrittgeschwdingikgeit, vor allem dort wo Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden können. Ein geringes Tempo ermöglicht ein schnelleres Reagieren und geringere Bremswege.

So schreibt § 20 StVO vor dass man bei Schulbussen und öffentlichen Verkehrsmitteln nur im Schritttempo dran vorbeifahren darf, um ein- und aussteigende Fahrgäste nicht zu gefährden. Halten also gerade Busse oder Straßenbahnen, so darf man sie nur in einem abgemessenen Abstand und mit verringertem Tempo überholen. Man muss jederzeit in der Lage sein rechtzeitig anhalten zu können.

Neben Autos, LKWs etc. müssen auch andere Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit drossen wo sie auf Fußgänger treffen, beispielsweise Roll- und Krankenfahrstühle oder E-Roller. Fährt man mit einem Auto oder PKW rückwärts im Schritttempo so muss man nicht zwangsläufig angeschnallt sein.

Das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit gilt in Spielstraßen, die durch ein rechteckiges blaues Schild mit einem Haus, Kindern und Autos als Piktogramm gekennzeichnet sind. Hier fährt man höchstens so schnell wie die Fußgänger laufen. Aufgrund der Kinder muss man hier besonders achtsam und jeder Zeit bremsbereit sein. Fußgängerzonen die für Fahrzeugverkehr zugelassen sind sehen ebenfalls Schritttempo vor. Wird das Tempolimit missachtet so drohen hohen Bußgelder. So zahlt man 20 Euro wenn man bis zu 10 km/h zu schnell war in der Spielstraße als Verwarngeld, darüber hinaus gelten die Bußgelder für die Tempolimits innerorts.

Gerade für 2 rädrige Fahrzeuge wie Motorräder und Roller ist das langsame Fahren eine Sache die geübt sein will in Fahrstunden mit Slalom-Fahrten, um das Gleichgewicht halten zu können. Man spricht bei einer Geschwindigkeit von 3,6 km/h von einer Schrittgeschwindigkeit. Man legt so 1 Meter in der Sekdunde zurüick. Die StVO sieht diesen Grenzwert nicht ausdrücklich nicht vor, aber viele Gerichtsurteile sehen solche Limits vor von bis zu maximal 7 km/h (OLG Köln (Az. 1 Ss (OWi) 86 B/05) und des OLG Düsseldorf (Az. 5 Ss 317/92)). Aber auch Werte von 10 km/h bis 15 km/h gehen aus anderen Urteilen vor (OLG Hamm – VRS 6, 222 bzw. Amtsgericht Leipzig – 215 OWi 500 Js 83213/04).

Bußgelder bei Schrittgeschwindigkeit

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten mit bis zu 10 km/h zu schnell 20 €
Die Geschwindigkeit trotz besonderen Straßenverhältnissen nicht angepasst, am Bahnübergang etc. 100 € 1
… mit Gefährdung 120 € 1
… mit Sachbeschädigung 145 €
Kinder und Ältere durch hohes Tempo gefährdet 80 € 1
Ohne triftigen Grund zu langsam fahren und den Verkehr so behindern 20 €
Schrittgeschwindigkeit in einem verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten mit bis zu 10 km/h zu schnell 20 €
Ein Radwarner oder Störer betrieben oder betriebsbereit mit geführt 75 € Das Gerät kann beschlagnahmt werden

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts:

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 15 €
11 – 15 km/h 25 €
16 – 20 km/h 35 €
21 – 25 km/h 80 € 1
26 – 30 km/h 100 € 1 1 Monat wenn 2 mal im Jahr

überschritten wurde mit >= 26 km/h

31 – 40 km/h 160 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 200 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 280 € 2 2 Monate
61 – 70 km/h 480 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 10 €
11 – 15 km/h 20 €
16 – 20 km/h 30 €
21 – 25 km/h 70 € 1
26 – 30 km/h 80 € 1 1 Monat wenn 2 mal im Jahr

überschritten wurde mit >= 26 km/h

31 – 40 km/h 120 € 1 1 Monat wenn 2 mal im Jahr

überschritten wurde mit >= 26 km/h

41 – 50 km/h 160 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 240 € 2 1 Monat
61 – 70 km/h 440 € 2 3 Monate
über 70 km/h 600 € 2 3 Monate

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