KFZ-Ummeldung

KFZ-Ummeldung

Die KFZ-Ummeldung kann beim Gebrauchtwagen-Kauf oder Umzug notwendig werden.

Die KFZ-Ummeldung kann beim Gebrauchtwagen-Kauf oder Umzug notwendig werden.

Ohne eine gültige KFZ-Zulassung darf man ein Kraftfahrzeug nicht auf einer öffentliche Straße nutzen. Neben einer neuen Zulassung kommt beim Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges kommt auch eine Ummeldung in Frage, bei einem Kauf von einem gebrauchten Fahrzeug, dass schon zugelassen ist oder auch bei einem Umzug an einen anderen Wohnort wird eine Ummeldung bei der örtlichen Zulassungsstelle nötig.

Worauf man achten sollte und welche Unterlagen man benötigt für die KFZ-Ummeldung erfahren sie auf dieser Seite.

Hat man alle Dokumente parat so kann man in der Regel ein Fahrzeug schnell und stressfrei ummelden.

Möchte man ein KFZ ummelden mit einem Halterwechsel wie nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens das Fahrzeug ummelden ohne den Halter zu wechseln, wie bei einem Umzug an einen neuen Wohnort so muss man die Zulassungsstelle des jeweiligen Wohnortes aufsuchen.

Der § 46 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV, sieht vor, dass bei privaten Personen immer die KFZ-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig ist. Eine Liste mit allen Anschriften der Zulassungsbehörden in Deutschland findet man auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Unter anderem nach dem Wohnort richtet sich auch die Prämie der KFZ-Versicherung.

Man kann das alte Kennzeichen seit 2005 auch bei einem Umzug zu einem anderen Wohnort behalten, aber nur wenn sich der Halter nicht ändert. Verkauft man aber in einen anderen Zulassungsbezirk, es kommt also zum Halterwechsel so muss man ein neues Kennzeichen anmelden.

Früher war es nötig bei einem Wohnortwechsel auch das Kennzeichen zu wechseln. Heute muss dieses nicht sein, man muss sich dennoch bei einem Umzug beim Amt melden und ummelden, auch wenn man das alte Nummernschild behalten möchte. Versäumt man dieses so drohen 100 € Bußgeld.

Die Ummeldung ist nötig, da man sonst nicht mehr die neue Adresse des Halters kennt, Bußgelder können nicht mehr zugestellt werden und die Polizei kann nur erschwert den Wohnort des Halters ermitteln.

Zieht man also um so muss man sich nicht nur selbst ummelden beim Einwohnermeldeamt, sondern auch sein Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle.

In den Umweltzonen werden Feinstaubplaketten benötigt. Diese sind an sich unbefristet gültig, meldet man jedoch ein Fahrzeug um und wählt ein neues Kennzeichen so benötigt man auch eine neue Plakette, denn diese trägt die Kennzeichen-Kombination und muss mit dem Autokennzeichen übereinstimmen, sonst drohen Bußgelder.

Seit 2015 sollte man mit dem Projekt “i-Kfz” auch selbst online mit dem neuen Personalausweis Ummeldungen vornehmen können. Bis 2019 sollte die Umsetzung erfolgen, ist jedoch bisher nicht aktiv, so muss man immer noch zur KFZ-Zulassungsbehörde gehen. Lediglich in Hamburg ist die Ummeldung online schon möglich. Allerdings muss man trotzdem Kennzeichen und Dokumente in einer Postfiliale abholen.

Durch eine Online-Zulassung kann man Zeit bei der Ummeldung sparen, auch die Vereinbarung von Terminen kann in der KFZ-Zulassungsstelle Wartezeiten ersparen.

Sind alle Unterlagen parat für den zuständigen Sachbearbeiter kommt es ebenso zu keinen Verzögerungen oder gar weiteren Besuchen des Amtes.

Benötigte Dokumente für eine KFZ-Ummeldung

Benötigte Dokumente für eine KFZ-Ummeldung

Benötigte Dokumente für eine KFZ-Ummeldung

Für die Ummeldung von Fahrzeugen werden bestimmte Dokumente zwingend benötigt zu diesen gehören:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I die seit 2015 den Fahrzeugschein ersetzt, wechselt man den Halter so werden die alten Papiere einbehalten und man erhält die neue Variante, er enthält alle Daten die für die Anmeldung des Fahrzeuges benötigt werden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II ist DIN-A4 groß und ersetzt den alten Fahrzeugbrief auch hier befinden sich alle wichtigen Daten des Fahrzeuges drauf, man trägt heute jedoch nur noch 2 statt bisher bis zu 6 alte Halter ein, kommt es zu einer dritten Ummeldung des Fahrzeuges so muss eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden und man kann bei einem Verkauf nicht mehr alle Halter nachweisen. Sie werden jedoch als gesamte Summe angegeben mit einer Zahl.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung in gültiger Form
  • Bevollmächtigt man jemanden so benötigt er eine ausgefüllte Vollmacht und seinen eigenen Ausweis
  • Versicherungsbestätigung die eVB-Nummer ist nötig, um nachzuweisen, dass eine Versicherung über die Haftpflicht besteht, seit 2012 erfolgt sie nach § 23 Abs. 2 FZV ausschließlich elektronisch, der Kunde erhält nach Abschluss der Versicherung eine 7 stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben, die eVB-Nummer, die Nummer befindet sich auch in einer zentralen Datenbank auf die die Zulassungsstellen Zugriff haben, mit der Nummer kann dann überprüft werden, ob eine gültige KFZ-Versicherung besteht, auch telefonisch kann die eigene Versicherung einem dieses Nummer mitteilen.
  • Einige gültige HU-Bescheinigung und AU-Bescheinigung sollte man auch mit bringen im Original, also die Hauptunterschung und Abgasuntersuchung.
  • Möchte man eine neues Kennzeichen so muss man das alte Nummernschild abmontieren und mitbringen, es wird dann vor Ort entwertet. Hat man ein Wunschkennzeichen vorab reserviert so bringt man die Reservierung mit
  • Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, da diese vom Girokonto automatisch abgebucht wird, man sollte also seine Bankverbindung mit nehmen, sofern man nicht befreit ist von der KFZ-Steuer
  • Besitzt man kein inländisches Konto so kann man auch von Lastschriftverfahren für die KFZ-Steuer befreit werden. Durch ein Girokonto für Jedermann kann man seit 1995 kann man jedoch versuchen ein Konto zu erhalten, insbesondere wenn man nicht eine Einzugsermächtigung von Dritten im gegenseitigen Einverständnis erhalten kann
  • Auch schwerbehinderte Personen mit den Merkzeichen H, BI oder aG im Schwerbehindertenausweis werden von der KFZ-Steuer befreit unter Vorlage des Ausweises

Bei der Ummeldung eines Fahrzeuges handelt es sich um einen behördlichen Verwaltungsakt durch den Kosten enstehen. Diese fallen in jedem Bundesland anders aus. In der Regel kostet die Ummeldung ca. 20 bis 30 €.

Möchte man ein neues Nummernschild so kostet die Prägung ca. 20 bis 30 €. Behält man das alte Kennzeichen so kann man die Kosten sparen und zahlt für die Eintragung der neuen Adresse in der Zulassungsbescheinigung Teil I nur ca. 12 €.

Sollten sie in der alten Zulassungsstelle noch im Zahlungsverzug sein mit mehr als 30 € dann muss die neue Zulassungsstelle die Anmeldung bzw. Ummeldung verweigern bis die ausstehenden Kosten beglichen wurde.

Eine Ummeldung bei einem Umzug oder Gebrauchtwagenkauf muss zügig erfolgen, die Fristen sind nicht klar definiert, sie soll jedoch “unverzüglich” erfolgen, sonst drohen Bußgelder.

Hier können die Bundesländer in KFZ-Steuer und KFZ-Zulassung autonom handeln bezüglich der Gebühren.

Meist lassen einem die Ämter in der Praxis Zeit bis zu 3 Monaten, bei mehr als 6 Monaten zahlt man auf jeden Fall 100 € Bußgeld.

Am besten besorgt man sich schnell eine eVB-Nummer und meldet mit den oben aufgeführten Unterlagen den Wagen schnell um.

Wechselt man den Wohnort innerörtlich so braucht der Versicherer nur die neue Adresse, die auch im Fahrzeugschein eingetragen wurde.

Zieht man in eine andere Stadt so bekommt man eine neue eVB-Nummer von der KFZ-Versicherung, um im neuen Zulassungsbezirk den bestehenden Versicherungsschutz für die Haftpflicht nachweisen zu können.

Zieht man in eine andere Regionalkasse so kann sich auch der Beitrag für die Versicherung ändern.

Gibt man das Fahrzeug in der Familie weiter kann es bezüglich des Versicherungsbeitrages, vor allem bei Fahranfängern, lohnen auf eine Ummeldung zu verzichten und besser weitere Fahrer anmelden oder als Zweitwagenversicherung zu nutzen über die Eltern die bessere Schadenfreiheitsklassen haben.

Meist ist der Fahrzeughalter auch der Versicherungsnehmer, aber gerade bei den Kindern sind meist die Eltern der Versicherungsnehmer und unter Umständen die Kinder, Sohn, Tochter die Halter. Bei einigen Versicherungen kann das zu Problemen führen, sie möchten lieber den Halter und Versicherungsnehmer identisch haben oder verlangen sonst mehr Geld für die Versicherung.

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