Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen wurden früher auch Zollkennzeichen genannt.

Ausfuhrkennzeichen wurden früher auch Zollkennzeichen genannt.

Die Ausfuhrkennzeichen dienen dem Zweck der Überführung von Fahrzeugen ins Ausland. Sie werden für Fahrzeuge ausgestellt die aus eigenen Antrieb heraus die Landesgrenze überschreiten können.

Man erkennt sie an einem roten Balken auf der rechten Seite. Dabei gibt ein Datum an wann der Versicherungsschutz endet. Vor Ablauf dieses Datums muss das Fahrzeug in das Ausland überführt worden sein, danach darf es nicht mehr am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen.

Dabei ist das Enddatum tagesgenau mit Tag, Monat und Jahr angegeben. Teilweise sieht man im Ausland Fahrzeuge mit schon abgelaufenen Daten, da hier im Ausland eine Versicherung für ein weiteres Jahr beantragt werden kann.

Es handelt sich bei den Ausfuhrkennzeichen um internationale Kurzzeitkennzeichen die 12 Monate lang gültig sind.

Ausfuhrkennzeichen werden von der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette nach § 29 StVZO ausgestellt. Für die Zulassung benötigt man eine gültige Versicherungspolice (nur Haftpflicht ist möglich, europaweit).

Wie sind Ausfuhrkennzeichen aufgebaut?

Vom Aufbau her ähneln die Ausfuhrkennzeichen normalen deutschen Autokennzeichen. So beginnen sie mit dem Unterscheidungsmerkmal des jeweiligen Zulassungsbezirkes. Darauf folgt eine rote Stempelplakette sowie eine Ziffer mit 2 bis 4 Stellen und ein Buchstabe. Dabei werden die Kombinationen zufällig vergeben.

Die typischen Merkmale von EU-Kennzeichen wie die europäischen Sterne und das internationale LandeskürzelD” fehlen allerdings paradoxerweise bei diesen Kennzeichen die eigentlich für grenzüberschreitenden Verkehr gedacht sind.

Ausgestellt werden die Ausfuhrkennzeichen nur für Fahrzeuge die über eine gültige Prüfplakette der Hauptuntersuchung verfügen.

Auf einem roten Streifen findet man rechts am Rand das Ablaufdatum mit Monat und Jahr der deutschen Haftpflichtversicherung. Früher nutze man für Überführungen ovale Zollkennzeichen. Die Gültigkeit beträgt nur 1 Jahr und man darf Fahrzeug nach Ablauf nicht mehr auf deutschen Straßen bewegen. In der Regel dürfen im Ausland die Fahrzeuge noch bis zum Ende des Jahres bewegt werden sofern man vor Ort eine neue Versicherung abschließt.

Geschichte der Ausfuhrkennzeichen

In den Jahren von 1910 bis 1988 wurden ovale Ausfuhrkennzeichen genutzt, die in der Form somit den internationalen Kennzeichen ähnelten. Auf ihnen befand sich der Reichsadler und später der Bundesadler sowie ein Siegel vom Zoll.  Man nannte sie daher auch “Zollkennzeichen”. Sie wurden als Ausfuhrkennzeichen genutzt und auch für ausländische Fahrzeuge die nach Deutschland einreisten. So tauschte man das vorhandene Kennzeichen gegen das Zollkennzeichen aus oder überdeckte das vorhandene. Bei der Ausreise aus Deutschland wurde das Zollkennzeichen wieder entfernt.

Dabei sind die Kennzeichen auch steuerpflichtig. In der Vergangenheit gab es eine 3 monatige steuerfreie Zeit die mittlerweile abgeschafft wurde.

Ausfuhrkennzeichen werden von der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle für für Fahrzeuge mit gültiger Prüfplakette nach § 29 StVZO ausgestellt. Für die Zulassung benötigt man eine gültige Versicherungspolice (nur Haftpflicht ist möglich, europaweit).

Was benötigt man zur Beantragung von einem Ausfuhrkennzeichen?

Ähnlich wie bei der Zulassung normaler Kennzeichen benötigt man einige Unterlagen wie:

  • Einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung und ggf. eine Vollmacht wenn man im Auftrag einer anderen Person handelt und deren Personalausweis bzw. Reisepass.
  • Den Versicherungsnachweis (eVB) über eine gültige Haftplichtversicherung.
  • Den Fahrzeugschein also die Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Den Fahrzeugbrief also die Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Bei schon angemeldeten Fahrzeugen die bisherigen Kennzeichen.
  • Einen Bericht der Hauptuntersuchung.

Wie sehen Ausfuhrkennzeichen im Ausland aus?

Nicht jedes Land nutzt gesonderte Kennzeichen für den Export von Fahrzeugen.

Häufig erhalten diese Fahrzeuge einfache temporäre Kennzeichen wie andere PKWs auch. Meistens findet man rechts einen roten Balken mit Angabe des Datums. Diese Angabe wird entweder mit auf das Kennzeichen geprägt wie in Deutschland oder anderweitig, beispielsweise mit Streifen aufgeklebt.

Die Niederlande nutzt eine spezielle Kodierung für das Datum durch Buchstaben und Ziffern. Häufig wird auch auf den blauen Balken der EU-Kennzeichen verzichtet.

In ehemaligen Sowjetstaaten ist für den Zweck des Export auch die Verwendung von Kennzeichen aus bedruckten Papier weit verbreitet.

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