Führerschein

Führerschein

Führerschein

Führerschein

Damit man ein Kraftfahrzeug im Strßenverkehr bewegen darf muss man einen gültigen Führerschein besitzen. Ist eine aktuelle Fahrerlaubnis nicht vorhanden und man fährt trotzdem, dann drohen Bußgelder, Punkte und Freiheitsstrafen. Genau genommen unterscheidet man zwischen der Fahrerlaubnis und dem Führerschein.

So handelt es sich bei der Fahrerlaubnis um eine staatliche Zulassung dank der Personen berechtigt sind Fahrzeuge zu führen, der Führerschein selbst beweist lediglich, dass eine solche Fahrerlaubnis vorliegt. Man unterscheidet auch bei der Bestrafung beide Begriffe. Kommt es nämlich zu einem Fahrverbot so wird der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen, man darf in diesem Zeitraum kein Fahrzeug fahren, auch keine fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Mofas. Nach dem Fahrverbot kann man den Führerschein bei der Behörde wieder abholen. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis hingegen darf man ein Fahrzeug generell nicht mehr fahren, man darf aber noch fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr bewegen, aber keine mit Führerscheinklasse, möchte man also wieder PKW oder Motorrad fahren so muss man die Fahrerlaubnis neu beantragen, das geht erst nach einer Sperrfrist.

Zu Beginn des automobilen Zeitalters von 1886 bis 18888 durfte man noch Auto ohne Fahrerlaubnis fahren. Seit 1903 wurde eine Prüfung zur Pflicht bei der man kaum Verkehrsregeln, wie heute, erlernte, sondern viel mehr den technischen Umgang mit Fahrzeugen. Auch war der Führerschein regional unterschiedlich geregelt. Ab 17. Jahren durfte man als Mann sich für die Ausbildung anmelden. Bis 1958 durften Frauen nur mit Erlaubnis des Mannes einen Führerschein machen. Der rosafarbende Führerschein, auch als Lappen bezeichnet im Volksmund wurde seit 1986 ausgestellt. Für ihn gilt eine Probezeit. Heute gibt es den Führerschein als moderne Plastikkarte.

Der Fahrzeugführer muss vor Fahrtantritt kontrollieren ob er den Führerschein und Fahrzeugschein mit sich führt für eine eventuelle Fahrzeugkontrolle. Auch eine Betriebserlaubnis für nachträglich veränderte Fahrzeugteile kann notwendig sein. Eine Kopie des Fahrzeugschein reicht nicht aus, selbst eine notariell beglaubigte nicht. Nur aus Kulanz kann die Polizei ohne Verhängen eines Bußgeldes akzeptieren. Das Bußgeld beträgt 10 € wenn man den Fahrzeugschein oder Führerschein nicht mit sich führt.

Seit 2013 wurde eine Frist für die Gültigkeit des Führerscheins EU-weit eingeführt, zuvor war er unbefristet gültig. So ist er nur 15 Jahre lang gültig und muss danach getauscht werden. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch dauerhaft bestehen. Für den Umtausch in den aktuellen Ausweis benötigt man ein Reisepass oder Personalausweis, biometrisches Passbild und den alten Führerschein sowie 22 bis 30 € gebührt. Bis spätestens 18.1.2033 müssen alle Führerschein umgetauscht worden sein.

Der aktuelle EU-Führerschein muss ohne technische Hilfsmittel lesbar sein und hat daher auch keinen Chip. Er trägt die Daten wie Vorname und Nachname, Ausstellungsdatum, Ablaufdatum, erlangte Fahrerlaubnisklassen (stehen auf der Vorderseite, in kursiver Schrift nationale Klassen wie in Deutschland die Führerscheinklasse AM), Beschränkungen und Auflagen, Führerscheinnummer, Geburtsdatum und Geburtsort. Auch das Länderkürzel ist auf ihm vermerkt.

Einen deutschen Führerschein kann jeder beantragen der einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hat, man muss also mehr als 185 Tage im Jahr in Deutschland an seinem ordentlichen Wohnsitz sein. Auch eine Umschreibung von ausländischen Führerscheinen in einen deutschen ist möglich, wenn man sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten möchte, man legt jedoch in Deutschland eine theoretische und praktische Prüfung ab. Die Fahrschule muss nicht besucht werden.

Beim Straßenverkehrsamt kann die deutsche Fahrerlaubnis beantragt werden. Auch um Umtausch zurück in einen ausländischen Führerschein ist möglich. Es wird jedoch immer der alte einbehalten.

Führerschein machen

Führerschein machen

Führerschein machen

Sollte es zu Fällen von Drogen oder Alkohol am Steuer gekommen sein muss eine MPU als medizinisch-psychologische Untersuchung durchgeführt worden sein. Wird man mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt so droht eine MPU oder man muss 15 Jahre warten oder alternativ den Führerschein in einem anderen Land neu machen. Gerade den Führerschein neu im Ausland zu machen ist beliebt.

Legt man die Prüfung neu ab so darf man auch keine Fahrerlaubnis der gleichen Klasse in einem EU-Land haben. Bei Sehtest müssen die Augen mindestens 70 % erreichen, man kann auch Kontaktlinsen und Brille tragen die als Sehhilfe im Führerschein vermerkt werden. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für den Führerschein. Der Lehrgang besteht meist aus 4 Doppelstunden (2 Mal 45 Minuten) und kostet zwischen 15 und 30 €.

Die Fahrausbildung sieht in Deutschland praktische und theoretische Stunden vor, so dass der Führerschein, je nach Stundenzahl und Fahrschule zwischen 1000 und 1800 € kostet für einen PKW. Es gibt 16 Führerscheinklassen, nationale Klassen, also nur in Deutschland gibt es AM, L und T.

Zusätzlich gibt es eine Probezeit von 2 Jahren, kommt es in dieser Zeit zu Verstößen so kann der Führerschein eingezogen werden, die Probezeit sich verländern, ein Aufbauseminar fällig werden etc. Man unterscheidet A- und B-Verstöße. Die Verlängerung geht auf 4 Jahre. A-Verstöße sind gravierender wie Unfallflucht, Überholen im Überholverbot, illegale Strassenrennen, bei B-Verstößen gilt, dass sie weniger gravierend sind wie Parken ohne Parkerlaubnis, Handy am Steuer.

Fährt man ohne Fahrerlaubnis so kann neben Bußgeld eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen. Auch gefälsche Führerscheine werden wie ein Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet und durch Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch kann es noch zu einer Haftstrafe bis zu 5 Jahren kommen.

Der deutsche Führerschein wird in anderen EU-Ländern anerkannt, bei Reisen ins nicht EU-Ausland kann die Ausstellung eines internationalen Führerscheines für Fahrzeugkontrollen sinnvoll sein. Dieser ist 3 Jahre lang gültig und kann beim Bürgeramt beantragt werden. In Deutschland ersetzt er den EU-Führerschein nicht, diesen muss man immer bei sich haben, er bestätigt nur, dass man einen nationalen Führerschein hat. 15 € kostet die Ausstellung des internationalen Führerscheines.

Andersherum darf man auch mit einem EU-Führerschein aus anderen EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland fahren. Ausländische Führerscheine in fremder Sprache müssen mitunter übersetzt mitgeführt werden, allerdings gibt es hier Ausnahmen wie für Neuseeland, Schweiz, Hongkong, San Marino, Senegal, Andorra, Monaco. Auch muss man sich an die in Deutschland geltenen Regel für das Mindestalter halten, wenn im eigenen Land andere Altersbeschränkungen für eine Klasse gelten. Zeitlich begrenzt sind die Klassen C1 und C1E die man nur bis 50. haben darf, die Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E die nur 5 Jahre lang nach der Erteilung gültig sind und die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E die man auf Antrag verlängern kann auf 5 Jahre begrenzt mit Anforderungen an Sehvermögen, Gesundheit etc.

Bußgelder bei Führerschein

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Führerschein nicht mitgeführt 10 €
Der Verlust vom Führerschein wurde nicht rechtzeitig angezeigt und ein Ersatz beschafft 10 €
Hat man den Führerschein verloren, einen neuen beantragt, den alten wiedergefunden und nicht an die Behörde zurück gegeben. 25 €
Nach Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wurde der Führerschein zur Fahrgastbeförderung bzw. der allgemeine Führerschein nicht unverzüglich abgegeben. 25 €
Führerschein nicht zur Eintragung von Beschränkungen und Auflagen bei der Behörde abgegeben. 25 €

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