Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

Bußgelder bezüglich der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

Kindersitze können leicht montiert werden auf dem Rücksitz.

Kindersitze können leicht montiert werden auf dem Rücksitz.

Der 3 Punktsicherheitsgurt (er sichert Brust und Hüfte zugleich und wird mit nur einem Handgriff angelegt) ist ein zentrales Sicherheitselement in heutigen PKW es wurde als erster von Volvo auf den Markt gebracht. In Deutschland besteht seit 1970 eine Anschnallpflicht für den Fahrer und den Beifahrer. Seit 1976 müssen sich alle Insassen im Fahrzeug anschnallen. Im Fall eines Unfalles kann ein angelegter Sicherheitsgurt Leben retten. Ein Airbag funktioniert nur korrekt in Verbindung mit einem angelegten Sicherheitsgurt.

Vorallem auch Kleinkinder müssen korrekt gesichert im Kindersitz etc. im Auto transportiert werden. Wird der Kindersitz vorne montiert so muss der Airbag auf der Beifahrerseite deaktiviert werden. Wer den Sicherheitsgurt nicht anlegt gefährdet nicht nur sein Leben, sondern muss auch mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen. Schnallt man sich selbst nicht an riskiert man ein Bußgeld, sichert man Kinder nicht korrekt im Auto gibt es Punkte. Hier finden sie eine Auflistung welches Vergehen zu welchen Strafen führt.

Durch das Isofix-System kann man Kindersitze leicht auf dem Rücksitz montieren. Es handelt sich um ein einfaches und sicheres Befestigungssystem bei dem eine starre Verbindung zwischen Karosserie und Kindersitz hergestellt wird. Dieses System ist nach der Norm ISO 13216 normiert und daher ihren Namen.

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Sicherheitsgurt wurde nicht angelegt, auch in Bussen als Fahrgast 30 €
Mitnahme eines Kindes mit einer nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber bei einer Verwendung von einer Rückhalteinrichtung 30 €
Mitnahme mehrerer Kinder mit einer nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber bei einer Verwendung von einer Rückhalteinrichtung 35 €
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 60 € 1
Mitnahme mehrerer Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung 70 € 1

Im Laufe der Zeit hat ist die Entwicklung des Sicherheitsgurtes voran geschritten. So gab es unter anderem folgende Entwicklungen in der Geschichte des Sicherheitsgurtes.

  • 1959 wurde der Dreipunktsicherheitsgurt von Volvo auf den Markt gebracht
  • Seit 1967 sind Sicherheitsgurte serienmäßig vorne im Auto verbaut worden
  • 1969 gibt es den Dreipunktsicherheitsgurt mit einem Trägheitsmechanismus der den Gurt erst zuschnappen lässt wenn man schnell dran zieht und nicht langsam
  • 1971 wurden Gurtwarner verbaut die darauf hinweisen, dass man vergessen hat sich anzuschnallen mittels lauten Warnton
  • 1987 gab es die ersten mechanischen Gurtstraffer
  • 1991 kamen automatisch höhenverstellbare Gurte hinzu
  • 1992 wurden die ersten pyrotechnischen Gurtstraffer verbaut
  • 1999 kamen Krafbegrenzer für die Gurte hinzu
  • 2003 gab es Gurtwarner für alle Sitzplätze und nicht nur für vorne
  • 2007 folgten adaptive Gurtkraftbegrenzer für Kinder und Erwachsene
  • 2008 Gurtkraftbegrenzer bei geringen Aufprallgeschwindigkeiten

Unangeschnallt geblitzt worden

Un angeschnallt geblitz worden, was passiert?

Un angeschnallt geblitzt worden, was passiert?

Wurde man im Auto un angeschnallt geblitzt so hat man 2 Ordnungswidrigkeiten auf einmal begangen. Da man diese allerdings zur gleichen Zeit am gleichen Ort begangen hat geht der Gesetzgeber von Tateinheit aus.

Diese wird jedoch nicht zusammen gerechnet. Im Regelfall muss man hier mit dem höheren von beiden Bußgeldern rechnen. Also nur für unangeschnalltes Fahren oder nur für das zu schnelles Fahren.

Liegt das entsprechende Bußgeld über 35 Euro kann allerdings der Tagessatz erhöht werden. Sollte die 2. Ordnungswidrigkeit Nebenfolgen haben können diese auch addiert werden.

Fährt man innerorts um 28 km/h zu schnell so ist ein Bußgeld von 100 Euro fällig und 1 Punkt in Flensburg. War man noch un angeschnallt kommen 30 Verwarngeld hierfür hinzu. In diesem Fall ist das Bußgeld für den Geschwindigkeitsverstoß höher als für das Vergehen gegen die Anschnallpflicht und man muss daher hier mit den Sanktionen für dieses Vergehen rechnen. Das Bußgeld kann jedoch aufgrund der beiden Vergehen höher ausfallen. Für das und angeschnallte Fahren drohen keine Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Volljährige Personen sind für sich selbst verantwortlich ob sie sich anschnallen, tun sie es nicht so drohen ihnen Bußgelder. Für Kinder und Haustiere gilt, dass der Fahrer dafür verantwortlich ist, dass sie ordnungsgemäß gesichert sind. Hier haftet der Fahrer und muss die Bußgelder begleichen. Unangeschnallte Kinder kosten 60 €, bei mehreren Kindern zahlt man 70 € und 1 Punkt.

Ausnahmen von der Anschnallpflicht.

In einigen Situationen darf man un angeschnallt fahren.

In einigen Situationen darf man un angeschnallt fahren.

In den 1970er Jahren kam es immer wieder zu Übergriffen auf Taxifahrer, daher wurden sie von der Gutpflicht entbunden, um schneller bei Gefahr fliehen zu können. Seit 30.10.2014 müssen auch Taxifahrer und Mietwagenfahrer sich anschnallen, sie erhalten Bußgelder wenn sie unangeschnallt fahren. Die Begründung liegt darin, dass die Gefahren durch unangeschnalletes Fahren größer sind als die von einem gewaltsamen Übergriff.

Nach § 21a der Straßenverkehrs-Ordnung StVO gibt es Situationen in denen man nicht angeschnallt sein muss. So darf man ganz legal un angeschnallt sein, wenn:

  • Es sich um eine Kurzstrecke oder Rückwärtsfahrt auf einem Parkplatz handelt
  • Man Haus zu Haus fährt um einen kurzen Abstand wieder aus dem Fahrzeug aussteigen zu müssen, wie als Postbote oder Paketlieferant.
  • Man als Fahrgast in einem Bus unterwegs ist in dem auch Stehplätze verfügbar sind
  • Man eine bedtreuungsbedürftige Person auf der Fahrt begleitet und man Dienstleistungen in diesem Zuge verrichten muss die ein Verlassen des Sitzplatzes notwendig machen
  • Man in einem Bus fährt der weniger als 3,5 Tonnen wiegt und man den Sitzplatz nur kurzfristig verlassen muss

Für Hunde gilt, dass sie nicht angeschnallt werden müssen. Man wertet Hunde und Katzen als Ladung bzw. Haustiere im Allgemeinen als Ladung. Die Ladung muss nach § 22 StVO zusammen mit der Ladungssicherung so verstaut und gesichert werden, dass bei einer Vollbremsung und plötzlichen Ausweichbewegungen kein Verrutschen oder Umfallen möglich ist. Auch muss vermeidbarer Lärm vermieden werden. Tiere sollten daher ordnungsgemäß gesichert werden. Anschnallen muss man sich nicht zwingend.

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