Bußgeldkatalog Hauptuntersuchung

Wer die Hautpuntersuchung nicht fristgemäß durchführt riskiert auch Bußgelder und Punkte. Nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) müssen Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Abständen (2 Jahre bei PKW) technisch untersucht werden. Kommt es bei der Untersuchung zu Mängeln so sind diese in einer vorgeschriebenen Frist zu beheben.

Bußgelder im Zusammenhang Hauptuntersuchung

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Die Hauptuntersuchung (HU) wurde überzogen um 2 bis 4 Monate 15 €
4 bis 8 Monate 25 €
über 8 Monate 60 €  1
Die Abgasuntersuchung (AU) wurde überzogen um 2 bis 4 Monate 15 €
4 bis 8 Monate 25 €
über 8 Monate 60 € 1
Ein Fahrzeug wurde betrieben und es wurde gegen die Vorschriften Lichter und Leuchten verstoßen 20 €
Der Zulassungsstelle wurden meldepflichtige Änderungen wie neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr nicht mitgeteilt 15 €
Es wurde ein verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben 25 €
Es wurde Fahrzeug betrieben ohne gültige Betriebserlaubnis 50 €
Es wurde ein Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben 20 €
Es wurde ein Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, welches sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befand 90 €  1
Dasselbe wie oben nur als Halter die Nutzung angeordnet 135 €  1

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