Wer die Hautpuntersuchung nicht fristgemäß durchführt riskiert auch Bußgelder und Punkte. Nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) müssen Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen in regelmäßigen Abständen (2 Jahre bei PKW) technisch untersucht werden. Kommt es bei der Untersuchung zu Mängeln so sind diese in einer vorgeschriebenen Frist zu beheben.
Bußgelder im Zusammenhang Hauptuntersuchung
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
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Die Hauptuntersuchung (HU) wurde überzogen um 2 bis 4 Monate | 15 € | ||
4 bis 8 Monate | 25 € | ||
über 8 Monate | 60 € | 1 | |
Die Abgasuntersuchung (AU) wurde überzogen um 2 bis 4 Monate | 15 € | ||
4 bis 8 Monate | 25 € | ||
über 8 Monate | 60 € | 1 | |
Ein Fahrzeug wurde betrieben und es wurde gegen die Vorschriften Lichter und Leuchten verstoßen | 20 € | ||
Der Zulassungsstelle wurden meldepflichtige Änderungen wie neue Anschrift, Halterwechsel, Abmeldung, Stilllegung, Inbetriebnahme, Erwerb, Einfuhr nicht mitgeteilt | 15 € | ||
Es wurde ein verkehrsunsicheres Fahrzeug betrieben | 25 € | ||
Es wurde Fahrzeug betrieben ohne gültige Betriebserlaubnis | 50 € | ||
Es wurde ein Fahrzeug mit defektem Auspuff betrieben | 20 € | ||
Es wurde ein Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug mit Anhänger in Betrieb genommen, welches sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befand | 90 € | 1 | |
Dasselbe wie oben nur als Halter die Nutzung angeordnet | 135 € | 1 |