Wann ist ein Blinker erlaubt
Die Verwendung des Blinker ist in Deutschland genau definiert. So darf man den Blinker verwenden wenn man den Wechsel der Fahrtrichtung anzeigen will nach rechts oder links. Beide Blinker gleichzeitig werden bei der Warnblinklichtanlage verwendet.
Der Warnblinker wird verwendet als Hinweis auf eine Gefahrensituation. So darf man die Warnblinkanlage verwenden bei einer Panne, Unfall, Stau oder dem Abschleppen. Auch denkbar ist es beim Parken am Fahrbahnrand, jedoch nicht beim Halten oder Parken in zweiter Reihe. Häufig halten Menschen in zweiter Reihe und schalten das Warnblinklicht an, das ist verboten.
Das Warnblinklicht wird nur eingeschaltet, wenn man auf eine Gefahrensituation hinweisen möchte, wer in zweiter Reihe parkt und das Warnblinklicht einschaltet, missbraucht es zu zahlt, neben der Strafe, für das Parken in zweiter Reihe, ein Bußgeld über 5 Euro.
Wer in zweiter Reihe mit Warnblinklicht parkt, begeht zwei Verkehrsverstöße.
Es droht eine Strafe von 55 Euro für das Parken in zweiter Reihe. Wer damit andere gefährdet oder einen Unfall verursacht zahlt 110 Euro nach dem Bußgeldkatalog, ab 15 Minuten Parken zahlt man 85 Euro. Wer zusätzlich bei dieser Dauer noch andere behindert erhält einen Punkt in Flensburg.
Nur Taxifahrer, die ihre Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen dürfen in zweiter Reihe parken, wenn die Verkehrslage es zulässt.