Beleidigungen
Was man bezüglich Beleidigungen im Straßenverkehr wissen sollte und welche Bußgelder drohen wenn mal die Pferde mit einem durchgehen im Stau oder bei rücksichtslosen und falschen Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer erfahren sie hier.
Nicht nur bei schnellem Fahren auf der Autobahn kann das Adrenalin im Blut steigen, hat man es eilig, landet im Stau oder benötigt viel Zeit für eine kurze Strecke, ist spät dran zu einem Termin, dann kann man schnell mal aggressiv und genervt reagieren.
Im ersten Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht geschrieben, dass man mit ständiger Vorsicht und gegenseitiger Rücksicht am Straßenverkehr teilnehmen soll. Außerdem ist eine Beleidigung eine Straftat nach dem § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) und kann somit strafrechtlich verfolgt werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 1 Jahr. Kommt es durch Tätlichkeit zur Beleidigung so sind sogar bis zu 2 Jahre Haft möglich.
Mit Punkten muss man jedoch nicht mehr rechnen, da man nicht unmittelbar die Verkehrssicherheit gefährdet, früher, vor der Neuregelung des Punktesystems waren sogar bis zu 5 Punkte in Flensburg fällig.
Neben der Beleidigung kann man aber auch gefährliche Verkehrssituationen durch aufbrausendes Verhalten herbei führen, einen Kavalierstart, jemanden ausbremsen, zu dich auffahren, mit den Händen wild gestikulierend, Lichthupe geben und andere nötigen. All dieses Verhalten hat nichts im Straßenverkehr verloren.
Bei der Beleidigung als Straftat gilt jedoch, dass sie eine Antragsdelikt ist. Dass heißt das ein Verfahren nur beginnt wenn man fristgemäß einen Strafantrag stellt, also eine Anzeige wegen Beleidigung. Diese muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden, da die Beleidigung sonst verjährt. Geldstrafen können 10 bis 30 Tagessätze betragen, also bis zu einem Nettomontsgehalt. Bei Wiederholungstäter ist eine Haftstrafe sogar wahrscheinlich, ebenso wie eine Nebenstrafe in Form von Fahrverbot, Beleidigungen können auch zu teuren Schmerzensgelder führen für den Beleidigten.
Bezüglich der Strafen gibt es jedoch keine feste Bußgeldtabellen, sie richten sich individuell nach Gerichtsverfahren, aber hier gibt es Erfahrugnswerte aus alten Gerichtsurteilen. So kann der Mittelfinger, der Stinkefinger im Straßenverkehr 4000 € kosten, wenn jemand eine Anzeige stellt.
Welche Beleidigung kostet wie viel
Andere Gesten wie der Scheibenwischer, also mit der Hand vor dem Kopf hin und her wischen und die Beschränktheit des anderen andeuten kostet so 1000 €. Dem anderen den Vogel zeigen beispielsweise 750 €. Selbst wenn man den Stinkefinger in eine Überwachungskamera zeigt, also nicht direkt gegenüber einer anderen Person muss man mit Bußgeld rechnen.
Dabei sind Beamtenbeleidigung noch gar nicht mit gemeint, diese liegen vor wenn man Polizisten beleidigt. Es handelt sich hier um den gleichen Strafbestand. Somit kostet der Stinkefinger gegenüber einem Polizisten auch 4000 €.
Auch hier gibt es spezielle und kuriose Beleidigungen mit entsprechenden Strafen.
Nennt man den Polizisten einen “Trottel in Uniform” so sind 1500 € fällig, selbst das Duzen ist verboten und kostet 600 €.
Um Bußgelder zu vermeiden bzw. Anzeigen wegen Beleidigung und mögliche Vorladungen vor Gericht sollte man in stressigen Verkehrssituationen ruhig bleiben. Lassen sie sich nicht aus der Fassung bringen und denken an mögliche Folgen einer Anzeige wegen Beleidigung. Gerade auf längeren Fahrten können Pausen dabei helfen den Stress und Frust abzubauen.
Denken sie daran, dass sie sich selbst auch aufregen würden wenn man ihnen den Stinkefinger zeigt, lassen sie sich nicht provozieren.
Fahren sie kein Auto um sich abzugreagieren, hier ist Sport treiben die bessere Alternative.
Gut ist es auch wenn ein Beifahrer beruhigend eingreifen kann. In schweren Fällen kann auch eine Aggressionsbewältigungstherapie eine geeignete präventive Maßnahme sein.
Private Video aufnahmen können auch als Beweisvideo dienen, allerdings sind ständige Aufnahmen mit Dashcams im Auto nicht zulässig. Allerdings können sie trotzdem der Beweissicherung dienen. Im Einzelfall wird entschieden ob das Persönlichkeitsrecht nicht gefilmt zu werden schwerer wirkt als das Verwertungsinteresse. Insbesondere wenn man zum Aufnahmezeitpunkt noch keinen genauen Zweck verfolgte.
Bußgelder für Beleidigungen
Folgende Bußgelder wurden schon verteilt für die entsprechenden Beleidigungen, können aber im Einzelfall anders ausfallen und richten sich nach dem Verdienst des Angezeigten.
Verstoß | Strafe |
---|---|
Das Rausstrecken der Zunge | 150 € |
Einem Polizisten “Du Mädchen” sagen | 200 € |
Bekloppter sagen | 250 € |
Dumme Kuh sagen | 300 € |
Du blödes Schwein sagen | 475 € |
Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun sagen | 500 € |
Was willst du du Vogel sagen | 500 € |
Du Asozialer sagen | 550 € |
Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt sagen | 600 € |
Du Holzkopf sagen | 750 € |
Bei dir piepts wohl sagen | 750 € |
Den Vogel zeigen | 750 € |
Die Scheibenwischer-Geste zeigen | 1000 € |
Stinkefinger zeigen | 4000 € |
Du Wichser sagen | 1000 € |
Du Idiot sagen | 1500 € |
Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen sagen | 1600 € |
Schlampe sagen | 1900 € |
Alte Sau sagen | 2500 € |
Fieses Miststück sagen | 2500 € |