Autokennzeichen in Deutschland: Aufbau, Herkunft und Kennzeichenarten
Sie haben ein Autokennzeichen in Deutschland gesehen und möchten herausfinden, aus welcher Stadt oder welchem Landkreis es stammt? Entscheidend ist das Unterscheidungszeichen am Anfang des Kennzeichens. Es besteht aus einem, zwei oder drei Buchstaben.
Die deutschen Autokennzeichen können Sie auf autokennzeichen.de alphabetisch nachschlagen:
A–C | D–F | G–J | K–L | M–N | O–R | S–T | U–Z | 0–9
Alternativ können Sie das gesuchte Kürzel direkt in unserer Online-Suche für deutsche Autokennzeichen eingeben.
Deutsche Autokennzeichen auf einen Blick
| Merkmal | Bedeutung |
|---|---|
| Internationales Länderkennzeichen | D |
| Unterscheidungszeichen | 1 bis 3 Buchstaben für Stadt, Landkreis oder Zulassungsbezirk |
| Erkennungsnummer | 1 oder 2 Buchstaben und bis zu 4 Ziffern |
| Maximale Zahl der regulären Zeichen | In der Regel höchstens 8 Zeichen |
| Schrift | FE-Schrift |
| Standardfarbe | Schwarze Zeichen auf weißem, reflektierendem Grund |
| EU-Feld | Blauer Streifen mit EU-Sternen und dem Länderkennzeichen D |
| Standardmaß Pkw | Bis zu 520 × 110 mm |
Wie viele Fahrzeuge sind in Deutschland zugelassen?
Zum 1. Januar 2026 waren in Deutschland rund 61,34 Millionen Kraftfahrzeuge registriert. Davon entfielen knapp 49,49 Millionen auf Personenkraftwagen. Hinzu kamen rund 8,66 Millionen Kraftfahrzeuganhänger.
Die Fahrzeuge und ihre Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes sowie in den örtlichen Fahrzeugregistern erfasst.
Welche Kennzeichenarten gibt es in Deutschland?

Abhängig von Fahrzeugart, Verwendungszweck und Zulassungsstatus werden unterschiedliche Kennzeichen ausgegeben:
- reguläre EU-Kennzeichen
- Saisonkennzeichen
- H-Kennzeichen für Oldtimer
- rote 07-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
- grüne Kennzeichen für bestimmte steuerbefreite Fahrzeuge
- E-Kennzeichen für bestimmte Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-in-Hybridfahrzeuge
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- rote Händlerkennzeichen
- Wechselkennzeichen
- Behördenkennzeichen
- Diplomatenkennzeichen
- Kennzeichen der Bundeswehr und anderer Bundesorgane
- Wunschkennzeichen
- Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder
- Versicherungsplaketten für Elektrokleinstfahrzeuge
Wie ist ein deutsches Autokennzeichen aufgebaut?
Ein reguläres deutsches Kfz-Kennzeichen besteht aus zwei Hauptbestandteilen:
Ein typisches Kennzeichen lautet beispielsweise:
B AB 1234
- B ist das Unterscheidungszeichen für Berlin.
- AB 1234 ist die individuelle Erkennungsnummer des Fahrzeugs.
Zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer befinden sich auf dem hinteren Kennzeichen die Stempelplakette und die HU-Plakette. Am vorderen Schild befindet sich nur die Stempelplakette.
Was bedeutet das Unterscheidungszeichen?
Das Unterscheidungszeichen besteht aus einem bis drei Buchstaben und bezeichnet den Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ursprünglich ausgegeben wurde.
Beispiele:
- B – Berlin
- M – München
- HH – Hamburg
- K – Köln
- F – Frankfurt am Main
- H – Hannover
- WAT – Wattenscheid
Das Kennzeichenkürzel zeigt heute nicht mehr zuverlässig den aktuellen Wohnort des Halters. Bei einem Umzug und seit Oktober 2019 auch bei vielen Halterwechseln kann das bestehende Kennzeichen bundesweit beibehalten werden.
Ein Auto mit dem Kennzeichen M kann deshalb heute beispielsweise in Hamburg oder Berlin zugelassen sein. Der Halter muss den Umzug beziehungsweise Halterwechsel trotzdem ordnungsgemäß bei der zuständigen Zulassungsbehörde melden.
Was ist die Erkennungsnummer?
Die Erkennungsnummer folgt auf das Orts- oder Kreiskürzel. Sie besteht aus einem oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern.
Beispiele:
- B A 123
- HH AB 1234
- M X 1
Die Erkennungsnummer dient zusammen mit dem Unterscheidungszeichen der eindeutigen Kennzeichnung des Fahrzeugs. Sie identifiziert nicht unmittelbar eine Person oder einen Halter.
Die Umlaute Ä, Ö und Ü werden in der Erkennungsnummer nicht verwendet.
Kann man das Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Seit dem 1. Januar 2015 kann ein Fahrzeughalter sein bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Das gilt auch bei einem Umzug in ein anderes Bundesland.
Der Wohnortwechsel muss trotzdem der neuen Zulassungsbehörde gemeldet und in der Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Die Kennzeichenschilder müssen jedoch nicht mehr ausgetauscht werden.
Kennzeichenmitnahme bei einem Halterwechsel
Seit dem 1. Oktober 2019 kann ein vorhandenes Kennzeichen grundsätzlich auch bei einem Halterwechsel bundesweit beibehalten werden.
Wer beispielsweise ein zugelassenes Fahrzeug mit einem Münchner Kennzeichen kauft und in Hamburg wohnt, kann das Kennzeichen M unter den geltenden Voraussetzungen weiterverwenden. Das Fahrzeug muss dennoch unverzüglich auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Auf Wunsch kann bei der Umschreibung weiterhin ein neues Kennzeichen aus dem eigenen Zulassungsbezirk beantragt werden.
Plaketten auf deutschen Autokennzeichen

Auf deutschen Autokennzeichen befinden sich unterschiedliche Plaketten:
Stempelplakette
Die Stempelplakette bestätigt, dass das Kennzeichen von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt und das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen wurde.
Sie befindet sich sowohl auf dem vorderen als auch auf dem hinteren Kennzeichen.
HU-Plakette
Die runde HU-Plakette befindet sich nur auf dem hinteren Kennzeichen. Sie zeigt den nächsten Termin der Hauptuntersuchung an.
In der Mitte steht das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Der Monat befindet sich oben auf der 12-Uhr-Position.
Die frühere sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung wird seit 2010 nicht mehr ausgegeben. Die Abgasuntersuchung ist heute Bestandteil der Hauptuntersuchung.
E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Bestimmte elektrisch betriebene Fahrzeuge können ein Kennzeichen erhalten, das mit dem Buchstaben E endet. Ein Beispiel ist:
B AB 123E
Ein E-Kennzeichen kann unter anderem für folgende Fahrzeuge erteilt werden:
- reine batterieelektrische Fahrzeuge
- Brennstoffzellenfahrzeuge
- bestimmte von außen aufladbare Plug-in-Hybridfahrzeuge
Das E-Kennzeichen wird auf Antrag vergeben. Es ist nicht automatisch bei jedem Elektrofahrzeug vorhanden.
Je nach Kommune können Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bestimmte Vorteile erhalten, beispielsweise beim Parken oder bei der Benutzung besonders freigegebener Verkehrsflächen. Ein E-Kennzeichen ersetzt jedoch nicht die grüne Umweltplakette, wenn diese für die Einfahrt in eine Umweltzone erforderlich ist.
Für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge kann unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere E-Plakette ausgegeben werden.
H-Kennzeichen für Oldtimer
Historische Fahrzeuge können ein Kennzeichen mit dem Buchstaben H am Ende erhalten:
DO AB 123H
Das Fahrzeug muss dafür grundsätzlich vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sein, sich in einem guten und weitgehend originalen Erhaltungszustand befinden und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Für die Zuteilung ist eine Begutachtung erforderlich. Weitere Informationen enthält unser Beitrag zum H-Kennzeichen für Oldtimer.
Rotes 07-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Das rote 07-Kennzeichen ist vom regulären H-Kennzeichen zu unterscheiden. Es kann für mehrere anerkannte historische Fahrzeuge eines Halters verwendet werden.
Erlaubt sind damit insbesondere:
- Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zur Wartung und Reparatur
Eine normale alltägliche Nutzung ist mit dem roten 07-Kennzeichen nicht erlaubt.
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen gilt nur während eines festgelegten Zeitraums im Jahr. Rechts auf dem Schild stehen zwei Monatszahlen übereinander.
Die obere Zahl zeigt den Beginn und die untere Zahl das Ende des Zulassungszeitraums. Bei der Angabe 04–10 darf das Fahrzeug beispielsweise jedes Jahr von Anfang April bis Ende Oktober im öffentlichen Straßenverkehr genutzt und abgestellt werden.
Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchstens elf volle Monate umfassen.
Kurzzeitkennzeichen
Das Kurzzeitkennzeichen ist am gelben Feld am rechten Rand zu erkennen. Dort steht das Ablaufdatum.
Es wird insbesondere für Probe- und Überführungsfahrten mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug verwendet und ist höchstens fünf Tage gültig.
Besitzt das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, sind die erlaubten Fahrten in der Regel stark eingeschränkt. Möglich sind dann unter bestimmten Voraussetzungen Fahrten zur Untersuchungsstelle und gegebenenfalls zu einer Werkstatt im zuständigen oder angrenzenden Zulassungsbezirk.
Ausfuhrkennzeichen
Ein Ausfuhrkennzeichen ist für Fahrzeuge vorgesehen, die dauerhaft aus Deutschland in ein anderes Land gebracht werden sollen.
Es besitzt am rechten Rand ein rotes Feld mit dem Ablaufdatum. Für die Dauer der Zulassung müssen unter anderem ein gültiger Versicherungsschutz und grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung vorhanden sein.
Rote Händlerkennzeichen
Rote Kennzeichen mit der Anfangsnummer 06 können zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Werkstätten und Händlern zugeteilt werden.
Sie dürfen insbesondere für folgende Fahrten verwendet werden:
- Prüfungsfahrten
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
Das Kennzeichen ist nicht dauerhaft einem einzigen Fahrzeug zugeordnet. Die Verwendung muss jedoch ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Grüne Kennzeichen
Grüne Kennzeichen besitzen grüne Zeichen auf weißem Grund. Sie werden für bestimmte von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge ausgegeben.
Dazu können unter den gesetzlichen Voraussetzungen beispielsweise gehören:
- bestimmte land- oder forstwirtschaftlich eingesetzte Fahrzeuge
- bestimmte Anhänger
- Fahrzeuge gemeinnütziger oder besonderer Organisationen
- bestimmte Fahrzeuge des Schaustellergewerbes
Ein grünes Kennzeichen bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug emissionsarm oder elektrisch angetrieben ist.
Behörden- und Diplomatenkennzeichen
Für Fahrzeuge des Bundes, der Länder, der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, des Technischen Hilfswerks sowie für diplomatische Vertretungen bestehen besondere Kennzeichenserien.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zu den Behördenkennzeichen und Diplomatenkennzeichen.
Welche Kennzeichenmaße gibt es?
| Kennzeichenart | Zulässiges Größtmaß |
|---|---|
| Einzeiliges Kennzeichen | 520 × 110 mm |
| Zweizeiliges Kennzeichen | 340 × 200 mm |
| Zweizeilig für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge | 280 × 200 mm |
| Kraftradkennzeichen | 180 bis 220 × 200 mm |
| Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen | 255 × 130 mm |
Die genannten Breiten sind teilweise Größtmaße. Ein Kennzeichen kann kürzer sein, wenn die Zeichenkombination weniger Platz benötigt.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen werden nicht allein aus optischen Gründen ausgegeben. Sie kommen insbesondere infrage, wenn ein reguläres Schild bauartbedingt nicht angebracht werden kann und ein Umbau technisch unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig wäre.
Welche Schrift wird auf deutschen Kennzeichen verwendet?

Deutsche Autokennzeichen verwenden die sogenannte FE-Schrift. Die Abkürzung steht für „fälschungserschwerende Schrift“.
Die Buchstaben und Ziffern sind so gestaltet, dass sie nicht leicht durch Überkleben oder Veränderungen in andere Zeichen umgewandelt werden können. Gleichzeitig verbessert die Schrift die maschinelle und menschliche Lesbarkeit.
Die FE-Schrift gibt es unter anderem als:
- Mittelschrift
- Engschrift
- verkleinerte Mittelschrift
Die Engschrift wird eingesetzt, wenn eine längere Zeichenkombination nicht in Mittelschrift auf das zulässige Schildformat passt.
Aus welchem Material bestehen Autokennzeichen?
Die meisten deutschen Nummernschilder werden aus reflektierend beschichtetem Aluminium hergestellt. Zulässige Kennzeichenschilder müssen den geltenden technischen Anforderungen und dem Normblatt DIN 74069 entsprechen.
Daneben sind unter bestimmten Voraussetzungen auch zugelassene Kennzeichen aus anderen Materialien erhältlich, beispielsweise sogenannte 3D-Kennzeichen aus Kunststoff.
Entscheidend ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung, sondern dass das Schild geprüft, zugelassen und mit dem erforderlichen Prüf- und Überwachungszeichen versehen ist.
Wie müssen Kennzeichen angebracht werden?
Das Kennzeichen muss fest am Fahrzeug angebracht, gut lesbar und gegen Verlieren gesichert sein. Bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen befindet sich in der Regel jeweils ein Schild vorne und hinten.
Das Kennzeichen darf nicht:
- verdeckt sein
- durch Folien oder Beschichtungen beeinträchtigt werden
- verschmutzt und unleserlich sein
- hinter stark getöntem Material angebracht werden
- so verändert werden, dass Buchstaben oder Ziffern nicht mehr eindeutig erkennbar sind
Weitere Hinweise enthält unser Beitrag zum richtigen Anbringen von Kennzeichen.
Kennzeichenbeleuchtung
Das hintere Kennzeichen muss bei Dunkelheit mit weißem Licht ausreichend beleuchtet werden. Die Beleuchtung muss zusammen mit den vorgeschriebenen Rückleuchten eingeschaltet sein.
Das Licht darf die Erkennbarkeit des Kennzeichens nicht beeinträchtigen und nicht in störender Weise nach hinten abstrahlen.
Auch bei einem selbstleuchtenden Kennzeichen muss eine zugelassene und vorschriftsmäßige Ausführung verwendet werden.
Selbstleuchtende Kennzeichen
Selbstleuchtende Kennzeichen werden nicht nur von außen angestrahlt, sondern über eine in das Kennzeichensystem integrierte Lichtquelle gleichmäßig beleuchtet.
Je nach Ausführung kommen beispielsweise elektrolumineszierende Folien oder LED-Techniken zum Einsatz. Das gesamte System muss für den Straßenverkehr zugelassen und fachgerecht angeschlossen sein.
In der Praxis sind selbstleuchtende Kennzeichen deutlich seltener als herkömmliche Aluminiumschilder mit separater Kennzeichenleuchte.
Wunschkennzeichen
Bei der Zulassungsbehörde kann eine bestimmte Kombination aus Buchstaben und Zahlen als Wunschkennzeichen beantragt werden, sofern sie noch verfügbar und zulässig ist.
Für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens fällt üblicherweise eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 10,20 Euro an. Für eine vorherige Reservierung werden regelmäßig weitere 2,60 Euro berechnet. Die Kosten für die Herstellung der Schilder kommen hinzu.
Die Reservierungsdauer und das genaue Online-Verfahren unterscheiden sich je nach Zulassungsstelle.
Verbotene Kennzeichenkombinationen
Kombinationen mit nationalsozialistischem, extremistischem, beleidigendem oder sittenwidrigem Bezug werden nicht zugeteilt. Häufig betrifft dies unter anderem Kombinationen wie:
- HJ
- KZ
- NS
- SA
- SS
Welche Buchstaben- und Zahlenfolgen zusätzlich gesperrt sind, kann sich je nach Bundesland und Zulassungsbezirk unterscheiden.
Lustige Autokennzeichen
Durch die Verbindung aus Ortskürzel und Erkennungsnummer lassen sich mitunter Wörter oder kurze Aussagen bilden. Bekannte Beispiele sind:
- EI-NE
- UN-D
- DU-MM
- AU-S
- MI-CH
- OF-EN
- KA-TZ
- G-UT
- REG-EN
- SON-NE
Weitere Beispiele finden Sie in unserem Beitrag über witzige Autokennzeichen.
Kennzeichenliberalisierung und Altkennzeichen
Im Rahmen der Kennzeichenliberalisierung können Landkreise und kreisfreie Städte neben ihrem bisherigen Kürzel auch frühere Unterscheidungszeichen wieder einführen.
Dadurch sind viele sogenannte Altkennzeichen wieder erhältlich.
Ein Beispiel ist WAT für Wattenscheid. Das Kürzel kann heute innerhalb der Stadt Bochum wieder vergeben werden, obwohl das reguläre Bochumer Unterscheidungszeichen BO lautet.
Ein Zulassungsbezirk kann daher mehrere unterschiedliche Kennzeichenkürzel ausgeben.
Welche Unterlagen benötigt man für eine Kfz-Zulassung?
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt davon ab, ob es sich um eine Erstzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung oder einen Halterwechsel handelt.
Regelmäßig benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung beziehungsweise eVB-Nummer
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- gegebenenfalls die bisherigen Kennzeichenschilder
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokumente bei Vertretung
- gegebenenfalls Übereinstimmungsbescheinigung beziehungsweise CoC-Papier
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank oder Leasinggesellschaft hinterlegt ist, muss deren Übersendung an die Zulassungsbehörde gegebenenfalls rechtzeitig veranlasst werden.
Fahrzeug online zulassen: i-Kfz
Viele Zulassungsvorgänge können mittlerweile über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz erledigt werden.
Abhängig von Fahrzeug, Dokumenten und örtlichem Portal sind unter anderem möglich:
- Erstzulassung
- Wiederzulassung
- Umschreibung bei Halterwechsel
- Änderung bei Wohnsitzwechsel
- Außerbetriebsetzung
- Tageszulassung
Für Online-Vorgänge werden unter anderem Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten und gegebenenfalls auf den Stempelplaketten benötigt.
Bei bestimmten Online-Zulassungen kann das Fahrzeug nach erfolgreicher Antragstellung mit einem vorläufigen Zulassungsnachweis sofort in Betrieb genommen werden. Die endgültigen Dokumente und Plaketten werden anschließend zugesandt.
Bußgelder und Kennzeichenmissbrauch
Ein fehlendes, falsch angebrachtes, verdecktes oder unleserliches Kennzeichen kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld nach sich ziehen.
Typische Fälle sind:
- Fahren ohne vorgeschriebenes Kennzeichen: regelmäßig 60 Euro
- verschmutztes oder schlecht lesbares Kennzeichen: regelmäßig 5 Euro
- nicht vorschriftsmäßig angebrachtes Kennzeichen
- fehlende oder defekte Kennzeichenbeleuchtung
Wer ein Kennzeichen absichtlich verändert, verfälscht, austauscht oder unterdrückt, muss je nach Sachverhalt nicht nur mit einem Bußgeld rechnen. Es kann sich um strafbaren Kennzeichenmissbrauch handeln.
Auch Folien, Sprays oder Abdeckungen, die eine Identifizierung durch Polizei, Kameras oder Geschwindigkeitsmessanlagen verhindern sollen, sind unzulässig.
Häufige Fragen zu deutschen Autokennzeichen
Wie finde ich heraus, woher ein Kennzeichen kommt?
Das Unterscheidungszeichen am Anfang des Kennzeichens bezeichnet die Stadt, den Landkreis oder den Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ursprünglich ausgegeben wurde. Über unsere Kennzeichensuche können Sie das Kürzel direkt nachschlagen.
Zeigt das Kennzeichen den aktuellen Wohnort?
Nicht unbedingt. Kennzeichen können bei einem Umzug und grundsätzlich auch bei einem Halterwechsel behalten werden. Das Kürzel kann deshalb aus einer anderen Region stammen als der aktuelle Wohnort des Halters.
Wie viele Buchstaben hat ein deutsches Ortskürzel?
Das Unterscheidungszeichen besteht aus einem, zwei oder drei Buchstaben. Große Städte besitzen häufig kurze Kürzel, allerdings gibt es zahlreiche historische und verwaltungsbedingte Ausnahmen.
Wie viele Zeichen darf ein deutsches Kennzeichen haben?
Ein reguläres Kennzeichen besitzt in der Regel insgesamt höchstens acht Buchstaben und Ziffern. Zusätze wie H, E oder die Monatsangaben eines Saisonkennzeichens werden bei bestimmten Vorgaben gesondert behandelt.
Was bedeutet das D im blauen Feld?
Das D ist das internationale Unterscheidungszeichen für Deutschland. Es ist zusammen mit den europäischen Sternen in das Eurokennzeichen integriert.
Was bedeutet ein E am Ende?
Das E kennzeichnet ein Fahrzeug, das die Voraussetzungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt und für das ein E-Kennzeichen beantragt wurde.
Was bedeutet ein H am Ende?
Das H steht für ein anerkanntes historisches Fahrzeug. Es wird umgangssprachlich als H-Kennzeichen oder Oldtimerkennzeichen bezeichnet.
Was bedeutet ein grünes Kennzeichen?
Grüne Schrift auf weißem Grund weist auf ein Fahrzeug hin, das aufgrund seines Verwendungszwecks unter bestimmten Voraussetzungen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.
Darf man sein Kennzeichen beim Fahrzeugverkauf behalten?
Das vorhandene Kennzeichen kann bei einer bundesweiten Umschreibung grundsätzlich auch auf den neuen Halter übernommen werden. Alternativ kann der neue Halter ein anderes Kennzeichen beantragen. Die konkrete Abwicklung erfolgt über die zuständige Zulassungsbehörde.
Muss ein Fahrradträger ein eigenes Kennzeichen tragen?
Verdeckt ein Fahrradträger das hintere Kennzeichen, muss am Träger ein Wiederholungskennzeichen mit derselben Zeichenkombination angebracht werden. Dieses benötigt keine eigene Stempel- oder HU-Plakette.
Fazit
Deutsche Autokennzeichen bestehen aus einem regionalen Unterscheidungszeichen und einer individuellen Erkennungsnummer. Neben dem gewöhnlichen EU-Kennzeichen gibt es zahlreiche besondere Varianten wie H-, E-, Saison-, Kurzzeit-, Ausfuhr-, grüne und rote Kennzeichen.
Da Kennzeichen bei Umzügen und inzwischen auch bei vielen Halterwechseln behalten werden können, lässt sich aus dem Ortskürzel nicht immer auf den heutigen Wohnort des Halters schließen. Es zeigt vor allem, wo das Kennzeichen ursprünglich ausgegeben wurde.
Stand: Juli 2026
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