Gebrauchtwagen-Probefahrt
Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagen sollte man auf jeden Fall eine Probefahrt machen, um mögliche Schwachstellen am Auto aufzudecken und festzustellen, ob einem die Fahrweise des zukünftigen neuen Gebrauchten zusagt. Es gilt jedoch auch versicherungsrechtliches zu beachten, falls es zu einem Unfall währen der Probefahrt kommen sollte und man versichert ist bzw. wer für den Schaden aufkommt.
Generell gilt, dass der Probefahrer für alle verschuldeten Schäden aufkommt. Wird der Gebrauchtwagen nicht beim Händler, sondern bei einem privaten Verkäufer Probe gefahren so sollte man vorher abklären, ob der potentielle Käufer auch mitversichert ist bei der Probefahrt. Im Idealfall liegt eine Vollkaskoversicherung vor, diese kommt nämlich auch bei selbst verursachten Schäden auf. Hierbei muss man jedoch beachten, dass der Probefahrer die Selbstbeteiligung und eine mögliche höher Stufung der Versicherung ersetzen muss. Die Schäden von Dritten sind jedoch hingegen immer durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Ohne diese kann ein Fahrzeug in Deutschland nicht zugelassen werden.
Am besten werden von beiden Parteien vorab die Bedingungen schriftlich erfasst, so kann man einen möglichen einbehaltenen Pfand und den Zustand des Autos vor der Probefahrt festhalten. Aber auch bei der Probefahrt beim Händler sollte man vorab klären ob eine Vollkaskoversicherung besteht und in welcher Höhe die Selbstbeteiligung liegt. Diese Informationen sollte man dann in die Übernahmebestätigung des Fahrzeugs vom Händler eintragen lassen.