Baustellen
Die ständig befahrenen Straßen und Autobahnen unterliegen einem ständigen Verschleiß, daher kommt es zu ständigen Instandsetzungsarbeiten und auch zum Neubau von Stecken. Daher findet man allerorts Baustellen die man in unterschiedliche Arten unterteilen kann.
Markiert wird der Beginn einer Baustelle mit dem Verkehrszeichen 123, ein rotes Dreieck mit einem schwarzen Bauarbeiter in der Mitte, auch findet man ergänzende Schilder mit Tempolimits, Spurbreiten etc. um die Sicherheit im Baustellenbereich zu erhöhen.
Die Verkehrssicherungspflicht soll die Sicherheit bei Baustellen gewährleisten, so überdacht man beispielsweise Gehwege für Fußgänger oder Radfahrer, wenn Gegenstände auf sie herabfallen könnten. Außerdem ist der Verantwortliche der Baustellen zu einer genauen Ausschilderung verpflichtet nach den Richtlinien der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen kurz RSA.
Wichtig ist es die Warnschilder in der Baustelle zu beachten und die Geschwindigkeit zu senken, man fährt, wenn die Schilder es vorgeben versetzt oder nur rechts, wenn das Fahrzeug zu breit ist. Auch sollte man auf Schlaglöcher und Unebenheiten achten oder mögliches Baumaterial auf der Straße, Steine, Schutt etc. Kommt es beim Überholen in der Baustelle zu einem Unfall so droht 50 % Mitschuld am Schaden.
Auf den deutschen Straßen unterscheidet man 2 Arten von Baustellen, so gibt es Tagesbaustellen und Dauerbaustellen.
Die Tagesbaustellen sind gekennzeichnet durch eine kurze Zeit in der sie errichtet werden, die Dauerbaustellen werden für länger errichtet.
Baustellen die über einen längeren Zeitraum andauern können unterschieden werden in Tageslichtbaustellen, 24-Stunden-Baustellen und Einschicht-Baustellen. Die Tageslichtbaustelle kennzeichnet sich dadurch aus, das nur bei Tageslicht gearbeitet wird, bei der 24-Stunden-Baustelle hingegen rund um die Uhr also auch in der Nacht, bei der Schichtbaustelle arbeitet man eine Schicht lang am Tag.
Bei den Tagesbaustellen kann man wiederum 2 Unterarten unterscheiden, nämlich die beweglichen Baustellen und die Nachtbaustellen. Die bewegliche Baustellen können beispielsweise Mäharbeiten an Rasenstücken umfassen. Die Nachtbaustelle wird über die Nacht errichtet und am nächsten Tag wieder abgebaut.
Blitzer und verengte Fahrbahn
Für das Befahren von Baustellenbereichen gelten die Regeln der StVO, so können hier auch Bußgelder anfallen wenn man zu schnell fährt. Abhängig davon wo sie sich befindet kommen die Bußgelder für innerorts oder außerorts zum Einsatz.
In Baustellenbereichen findet man häufig mobile Blitzer, sie sollen die Aufmerksamkeit und Sicherheit erhöhen. Auf der Autobahn droht außerorts ein Bußgeld von 30 € wenn man 20 km/h zu schnell ist, ab 21 km/h sind es 70 € und ein Punkt, ab 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts gibt es zu dem noch ein Fahrverbot.
Auf der Autobahn gelten sie als außerorts, so drohen bei zu schnellem Fahren im Baustellenbereich mindestens 10 € und auch ein Fahrverbot mit 3 Monaten kann maximal möglich sein.
Das Rechtsfahrgebot gilt auch in der Baustelle, missachtet man es so zahlt man mindestens 30 € innerorts und 100 € außerorts.
Häufig ist im Baustellenbereich die linke Fahrspur nur 2 Meter breit, diese 2 Meter gelten inklusive Außenspiegel, daher dürfen daher häufig nicht auf der linken Spur fahren und gefährden die Sicherheit. Inbesondere neuere Autos sind meist zu breit für die linke Spur ohne, dass die Fahrer sich dessen bewusst sind. Ein Nachmessen kann hier sinnvoll sein. So sind beispielsweise ein Audi A3, Ford Focus, Golf 5 inklusive der Außenspiegel über 2 Meter breit und müssen daher rechts fahren.
Nach dem ADAC sind gut 67 % der Neuwagen zu breit für die linke Spur.
Missachtet man die Spurbreitenregelung so droht ein Bußgeld über 20 €, kommt es zu einem Unfall kann auch die Versicherung den Schutz einschränken und man hat eine Mitschuld, da man links gefahren ist, daher sollte man lieber stressfreier rechts fahren, zumal der Platz links durch die rechts fahrenden LKW meist noch weiter eingeschränkt wird auf der rechten Seite und auf der linken Seite durch Beton- oder Stahlbegrenzungen der Fahrbahn.
Bußgelder bei Baustellen
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
In der Baustelle rechts überholt | |||
… innerorts | 30 € | ||
… innerorts mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
… außerorts | 100 € | 1 | |
… außerorts mit Gefährdung | 120 € | 1 | |
… außerorts mit Sachbeschädigung | 145 € | 1 | |
Mit nicht angepasster zu hoher Geschwindigkeit trotz angekündigter Gefahrenstelle wie Baustelle gefahren | 100 € | 1 | |
zu schnell innerorts | |||
… bis 10 km/h | 58,50 € | ||
… 11 bis 15 km/h | 78,50 € | ||
… 16 bis 20 km/h | 98,50 € | ||
… 21 bis 25 km/h | 143,50 € | 1 | |
… 26 bis 30 km/h | 208,50 € | 1 | 1 Monat wenn 2. Mal in einem Jahr mit 26 km/h und mehr zu schnell gefahren wurde |
… 31 bis 40 km/h | 288,50 € | 2 | 1 Monat |
… 41 bis 50 km/h | 428,50 € | 2 | 1 Monat |
… 51 bis 60 km/h | 591,50 € | 2 | 2 Monate |
… 61 bis 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 843,50 € | 2 | 3 Monate |
zu schnell außerorts | |||
… bis 10 km/h | 48,50 € | ||
… 11 bis 15 km/h | 68,50 € | ||
… 16 bis 20 km/h | 88,50 € | ||
… 21 bis 25 km/h | 128,50 € | 1 | |
… 26 bis 30 km/h | 178,50 € | 1 | 1 Monat wenn 2. Mal in einem Jahr mit 26 km/h und mehr zu schnell gefahren wurde |
… 31 bis 40 km/h | 228,50 € | 2 | 1 Monat wenn 2. Mal in einem Jahr mit 26 km/h und mehr zu schnell gefahren wurde |
… 41 bis 50 km/h | 348,50 € | 2 | 1 Monat |
… 51 bis 60 km/h | 508,50 € | 2 | 2 Monate |
… 61 bis 70 km/h | 633,50 € | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 738,50 € | 2 | 3 Monate |
Wurde die Baustelle nicht ausreichend beschildert oder beleuchtet oder wurden Anweisungen der zuständigen Behörde missachtet, so droht dem Verantwortlichen der Baustelle ein Bußgeld | 75 € |