Urlaub in Estland

Urlaub in Estland

Nicht nur die Hauptstadt Talliin ist in Estland bei den Touristen beliebt.

Nicht nur die Hauptstadt Tallinn ist in Estland bei den Touristen beliebt.

Estland ist ein Staat im Baltikum mit der Hauptstadt Tallinn, einer Landesfläche von 45.339 qkm und einer Einwohnerzahl von 1.319.133. Es grenzt als nördlichster der 3 baltischen Staaten im Süden an Lettland, im Westen und Norden an die Ostsee, im Osten an Russland.

Die Landessprache ist Estnisch und als Landeswährung wird der Euro (EUR) verwendet.

Historisch bedingt gibt es durch die Deutsch-Balten viele kulturelle Verbindungen zu Deutschland. Durch den Finnischen Meerbusen besteht eine enge Beziehung zu Finnland.

Dabei ist Estland in 15 Provinzen (maakonnad) eingeteilt: Harjumaa, Hiiumaa, Ida-Virumaa, Järvamaa, Jõgevamaa, Laanemaa, Lääne-Virumaa, Pärnumaa, Põlvamaa, Raplamaa, Saaremaa, Tartumaa, Valgamaa, Viljandimaa und Võrumaa. Weiterhin werden die einzelnen Provinzen unterteilt in kleine Kreise, welche man an dem “Vald” nach dem Namen einer Stadt erkennt.

Die estnische Küche weist starke Einflüsse der deutschen und skandinavischen Küche auf. Eine wichtige nationale Speise ist “verivorst”, als Blutwurst die man mit “mulgikapsad”, also Sauerkraut serviert. Ebenso beliebt ist auch Schweinebraten mit Kartoffeln. Im Land werden eigene alkoholische Getränke produziert wie das Bier Saku, der rumartige Vana Tallinn und der Vodka Viru Valge.

Sehenswert sind unteranderem Saarema als die größte estnische Insel, der Meteoritenkrater von Kaali, die Steilküste Panga, das Bauernhofmuseum Mihkli, das Mühlenmuseum von Angla, die Inselhauptstadt Kuressaare sowie Hiiuma als zweitgrößte Insel und die Nationalparks Soomaa und Lahemaa und der Fall von Jägala.

Verkehrsregeln in Estland

Die Karte und Landesfahne von Estland.

Die Karte und Landesfahne von Estland.

Eine Erkundung des Landes mit dem Auto bietet sich an, man sollte jedoch die Verkehrsregeln beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Fährt man mit dem Auto ein so werden ein gültiger EU-Führerschein, die Fahrzeugpapiere und ein Nachweis über einen gültigen Versicherungsschutz benötigt.

Es herrschen auch einige Mitführpflichten in Estland. So muss man neben dem Verbandkasten und Warndreieck auch einen Feuerlöscher mit führen. Die Warnweste muss nicht mitgeführt werden, sie wird jedoch empfohlen.

Außerdem gibt es eine Winterreifenpflicht von Dezember bis März. In starken Wintern kann diese auch von Oktober bis April gehen.

Die Reifen sollten ein Mindestprofil mit der Tiefe von 3 mm haben.

Man fährt ganzjährig, auch tagsüber mit Abblendlicht.

Kindern unter 12 Jahren bis 1,50 Meter Größe benötigen einen Kindersitz.

Bußgelder in Estland

Verstoß Strafe
Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 20 km/h bis 120 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 50 km/h bis 800 Euro
Parkverstöße ab 40 Euro
Rotlichtverstöße bis 800 Euro
Nicht angeschnallt gefahren bis 400 Euro
Handy am Steuer bis 400 Euro
Alkohol am Steuer mindestens 400 Euro

Die Promillegrenze liegt bei 0,0. Mit bis zu 800 Euro können die Bußgelder für Alkoholdelikte in Estland hoch ausfallen.

Für die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Estland gilt Folgendes:

  • Innerorts sind 50 km/h erlaubt
  • Außerorts 90 km/h
  • Auf den Schnellstraßen 110 km/h

Ähnlich wie in anderen baltischen Staaten gibt es keine Autobahnen. Ein zu schnelles Fahren kann ebenfalls bis zu 800 Euro kosten.

Besondere Achtsamkeit ist auch an den Ampeln in Estland geboten. Denn die Ampelschaltung ist anders als in Deutschland. So wechseln die Ampeln von grün erst auf ein grünes Blinken und dann von gelb auf rot. Schon bei gelb ist ein Einfahren in die Kreuzung verboten.

Zu beachten ist, dass Bußgelder auch in Deutschland eingetrieben werden können dank dem Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld). So werden sie ab 70 Euro EU-weit und somit auch in Deutschland fällig am Heimatort.

Zahlt man sie nicht so kann es Probleme bei einer Wiedereinreise im nächsten Urlaub geben. So kann diese sogar untersagt werden bis man bezahlt hat.

Andere Strafmaßnahmen werden nicht in Deutschland sanktioniert.

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