Auto online ummelden

Auto online anmelden

Auto online ummelden

Eine Auto-Ummeldung kann heutzutage online erfolgen und erspart den Behördengang. Hierzu muss man sich zunächst auf dem Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde identifizieren.

Die Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief), der Code muss vorher freigelegt werden.

Die eVB-Nummer der Versicherung wird eingeben, um die KFZ-Haftpflicht nachzuweisen, sowie die Kontodaten für den Einzug der KFZ-Steuer.

Ein Kennzeichen kann frei gewählt werden oder als reserviertes Wunschkennzeichen ausgesucht werden. Es wird nach einer automatischen Prüfung der Antragsdaten mit ePayment bezahlt in Form von Giropay oder Kreditkarte.

Per Post erhält man die Fahrzeugpapiere, Stempelplakettenträger und HU-Plakette. Wurde diese aufgebracht auf das Kennzeichen, kann losgefahren werden. Eine neue Verordnung sieht ab 01.09.2023 vor, dass man nicht mehr auf die Post warten muss und in den ersten 10 Tage mit dem Nachweis der Online-Zulassung losfahren kann.

Die Zulassung online ist günstiger als in der örtlichen Zulassungsstelle und bundesweit einheitlich. So zahlt man für die Abmeldung des Fahrzeuges online nur 5,70 € anstelle von 6,90 €. Die Gebühr der Zulassung beträgt 27,90 € anstelle von 27 € und ist somit teurer als vor Ort. Eine Umschreibung in einen anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neues Kennzeichens mit und ohne Halterwechsel kostet 28,20 € statt 27 €. Eine Versendung der Zulassungsbescheinigung Teil II soll als Einschreiben oder Postzustellungsurkunde erfolgen und kostet somit 10,20 €.

Auto online abmelden

Zur Abmeldung eines Fahrzeuges benötigt man:

Den freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und das Kennzeichen. Soll das Kennzeichen später erneut verwendet werden, so kann dieses reserviert werden.

Bezahlt wird per ePayment, die Abmeldung kann anschließend online abgerufen werden.

Auto online ummelden

Für die Ummeldung benötigt man bei einer Umschreibung mit Halterwechsel und für eine Wiederzulassung:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 mit den jeweiligen versteckten Sicherheitscodes
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung HU
  • eVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung
  • IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer

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