Rotlichtverstöße

Rotlichtverstöße

Was man bei roten Ampeln beachten sollte.

Was man bei roten Ampeln beachten sollte.

Was beim Überfahren eine roten Ampel beachten sollte, welche Unterschiede und Bußgelder es gibt erfahren sie auf dieser Seite.

Schaltet die Ampel auf Rot bzw. von Gelb auf Rot so kann es je nach Geschwindigkeit und Aufmerksamkeit schnell passieren, das man bei Rot über die Ampel fährt. Das kann zu schweren Unfällen führen, daher sind hier Bußgelder, Punkte und Fahrverbote nach dem Bußgeldkatalog möglich.

Ein Unachtsamkeit, das falsche Einschätzen der Gelbphase und eigenen Geschwindigkeit oder auch die Sonnenstrahlung können bei schlecht erkennbarer Ampelphase schnell zu einem Rotlichvergehen führen.

Aber auch als Fußgänger oder Radfahrer darf man eine rote Ampel nicht ignorieren, auch sie können sanktioniert werden.

Findet man an der Ampel einen grünen Pfeil so darf man auch bei Rot recht abbiegen, allerdings muss man vor dem Abbiegen anhalten und auf den Verkehr achten.

Ampeln werden auch als Lichtzeichenanlagen (LZA) bezeichnet sie regeln den Verkehr und Missachtungen können zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen.

An Ampel können Rotlichtblitzer angebracht sein die stationär überprüfen ob jemand bei Rot die Ampel überfährt. Sie stehen hinter der Kreuzung und nutzen 2 Induktionsschleifen in der Fahrbahn, eine liegt hinter der Haltelinie und eine vor dem Beginn der Schutzbereiches, der Blitzer ist zu dem mit der Ampel verbunden., so kann gemessen werden ob man bei Rot in den Bereich gefahren ist und wann, dann löst der Blitzer aus.

Weiterhin gibt es mobile Messgeräte die hinter der Ampel aufgestellt werden, allerdings wird hier mehr Personal benötigt, man stellt den Fahrer nämlich noch direkt vor Ort. Auch ein Polizist darf ein Rotlichvergehen ahnden. Nur ist hier der Nachweis allein durch die Aussage des Polizisten rechtlich umstritten. Auch mit einer Videoanlage kann man Rotlichtverstöße dokumentieren und ahnden.

Das Blitzerfoto umfasst die Zeit der verstrichenen Rotphase und der vorherigen Gelbphase, liegt ein Verstoß vor so werden 2 Blitze ausgelöst die der Fahrer wahrnehmen kann. Moderne Blitzer messen zu dem auch noch ob man zu schnell war. So kann es zu 2 Strafen auf einmal kommen, für das Überfahren der roten Ampel und für das zu schnell Fahren.

Entscheidend ist ob die Ampel schon auf Rot war beim Überfahren, man zählt hierbei nicht die Haltelinie, sondern das Vorbeifahren an der Ampel in den geschützten Bereiche (Kreuzung).

Überfährt man bei Rot nur die Haltelinie und noch nicht die Ampel, kann also noch vor ihr stehen bleiben so handelt es sich nur um einen Haltelinienverstoß und noch nicht um einen schwerwiegenderen Rotlichtverstoß.

Unterschiedliche Rotlichtverstöße

Bußgelder abhängig von der Dauer der Rotphase.

Bußgelder abhängig von der Dauer der Rotphase.

Man unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß, der einfache liegt vor wenn die Ampel weniger als 1 Sekunde Rot war, der qualifizierte liegt vor wenn die Ampel länger als 1 Sekunde Rot war und man sie überfährt.

Entsprechend fallen beim qualifizierten Rotlichtverstoß die Bußgelder höher aus.

Bei Rotlichtverstößen muss man mit mindestens 1 Punkt rechnen, sowie Geldbuße und einem Fahrverbot von bis zu 1 Monat. Wurde das Vergehen durch Blitzer dokumentiert kann ein Einspruch mit Anwalt eventuell sinnvoll sein, wenn Messfehler vorliegen (bei der Dauer der Rotphase) oder die Anlage falsch aufgebaut war.

Ein Erlass des Fahrverbotes kann auch in Frage kommen wenn Personen durch den Job als Alleinverdiener auf den Wagen angewiesen sind oder aufgrund von Krankheit häufig und nicht anders zum Arzt kommen können, allerdings steigt die Geldbuße bei Wegfall eines Fahrverbotes.

Die Bußgelder muss der Fahrer zahlen nicht der Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges. Man muss also nachweisen können, dass der Täter tatsächlich identifiziert wurde. Der Halter muss aber mitwirken bei der Ermittlung des Täters, anderen falls kann ihm auch drohen in Zukunft ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Im Ausland können mitunter noch höhere Strafen für Rotlichverstöße drohen als in Deutschland so liegen Bußgelder in Norwegen bei 630 €. Auch Dänemark verlangt mit 270 € sowie Großbritannien mit 1200 € viel. Auch im Nachbarland Niederlande zahlt man 230 €, in Kroatien 260 €, in Finnland sogar 10 Tagessätze.

Bußgelder aus dem Ausland werden je nach Höhe auch in Deutschland eingetrieben. In den Niederlanden und Frankreich gilt die Halterhaftung, kann man nachweisen, dass man selbst nicht gefahren ist, so kann man unter Umständen die Bußgelder vermeiden.

Auch entscheidend ist, ob man noch in der Probezeit, in den 2 Jahren nach der Führerschein Prüfung ist. Kommt es hier zu einem Rotlichtverstoß so handelt es sich um ein A-Verstoß, einem schwerwiegenden, ist es der erste so muss man die Straße in Kauf nehmen und an einem Aufbauseminar teilnehmen, auch wenn die Ampel unter 1 Sekunde lang Rot war.

Sollte ein Fahranfänger nach dem Seminar einen weiteren A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße begehen so kommt es zu einer schriftlichen Verwarnung und der Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung zu gehen, auf freiwilliger Basis. Auch der Führerschein kann entzogen werden.

Wird das Aufbauseminar nicht wahrgenommen so wird der Führerschein eingezogen, nach dem Seminar erhält man eine Bescheinigung erhält man eine Bescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde.

Es kommt auch zu einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, damit soll sicher gestellt werden dass ungeübte Fahranfänger besonders Umsicht fahren bei Annäherung an eine Ampel.

Das Aufbauseminar umfasst 6 bis 12 Teilnehmer, einen theoretischen Teil mit 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und einen praktischen Teil bei dem man unter Beobachtung fährt. Diese dauert 30 Minuten und mehr mit bis zu 3 Teilnehmern. Sie erfolgt zwischen der 1. und 2. Sitzung.

Im Seminar werden die begangenen Verstöße besprochen und wie man sie vermeiden kann in der Zukunft.

  • Auch als Fahrradfahrer droht beim Überfahren einer roten Ampel ein Bußgeld von 60 € und mehr. Auch kann es sich auf den Führerschein auswirken wenn man mit dem Rad eine rote Ampel missachtet.
  • Für Fußgänger gilt das sie ein Bußgeld bekommen können wenn sie bei Rot gehen, auch können ihnen Punkte und Führerscheinentzug drohen. Man unterscheidet für Radfahrer auch einfache und qualifizierte Verstöße bei Fußgänger hingegen nicht. Häufig sind Radfahrer und Fußgänger auch Unachtsam, mit lauter Musik dem Starren auf Smartphone etc. Geht man an einer anderen Stelle über die Straße, obwohl in 100 Metern Entfernung eine Ampel war und es kommt zu einem Unfall so kann es zu einter Teilschuld kommen.

Auch Unbelehrbare müssen mit Strafen rechnen, wie wiederholtes betrunkenes Radfahren, häufiges Falschparken.

Bußgelder bei Rotlichtverstößen

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
An einer Ampel mit grünen Pfeil nach rechts abbiegen ohne anzuhalten 70 € 1
… Fahrrad- oder Fußgängerverkehr behindert in die freigegebene Verkehrsrichtung 100 € 1
… Gefährdung anderer 100 € 1
… Sachschaden hervorgerufen 120 € 1
Ampel bei Rot überfahren 90 € 1
… Gefährdung anderer 200 € 2 1 Monat
… Sachschaden hervorgerufen 240 € 2 1 Monat
Ampel bei Rot überfahren, Ampel war mehr als 1 Sekunde Rot 200 € 2 1 Monat
… Gefährdung anderer 320 € 2 1 Monat

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