Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder

Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder

Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder sind möglich.

Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder sind möglich.

Mopeds bis zu einem Hubraum vom 50 ccm und die maximal 45 km/h fahren können werden als Kleinrad eingestuft. Ältere Modell auch bis 50 km/h bzw. 60 km/h für alte DDR-Modelle.

Kleinkrafträder sind zulassungsfrei, müssen jedoch ein Versicherungskennzeichen tragen, die man jedes Jahr neu erhält mit dem gültigen Datum der Laufzeit.

Andere Fahrzeuge wie PKW, Bus, Anhänger, Motorrad sind amtlich zugelassen und haben ein amtliches Kennzeichen sowie eine Zulassungsplakette und HU-Plakette.

Man kann ein Kleinkraftrad jedoch freiwillig zu lassen und kommt so zu einigen Vorteilen:

  • Es sind Wunschkombinationen möglich
  • Saisonkennzeichen können angelegt werden
  • Eine Vollkaskoversicherung ist möglich
  • H-Kennzeichen sind möglich
  • Kein Wechsel der Kennzeichen im Februar und März nötig
  • Man kann Schadensfreiheitspunkte sammeln für eine spätere Anmeldung von Motorrad oder PKW

Was man für die freiwillige Zulassung benötigt

Für die freiwillge Zulassung sind HSN/TSN, Gutachten und eVB notwendig.

Für die freiwillge Zulassung sind HSN/TSN, Gutachten und eVB notwendig.

Durch die freiwillige Zulassung bleibt das Fahrzeug jedoch ein Kleinkraftrad und man muss keine KFZ-Steuer dafür abführen bzw. benötigt man keine HU und AU. Auf dem Kennzeichen befindet sich nur das Siegel der Zulassung mit dem Landeswappen ohne eine HU-Plakette.

Von der Zulassungspflicht ausgenommene Fahrzeuge können auf einen Antrag entsprechend dem § 3 Abs. 3 FZV freiwillig zugelassen werden. Nach § 29 ist eine turnusmäßige Hauptuntersuchung nicht durchzuführen.

Man benötigt die Schlüsselnummern des Fahrzeuges, die HSN/TSN aus einem Gutachten des Sachverständigen. Für die Erlangung der Betriebserlaubnis ist nach § 21 StVZO sowie § 4 Abs. 5 der FZV ein solches Gutachten notwendig.

Für DDR-Mopeds kann das Kraftfahrtbundesamt entsprechende neue Papiere ausstellen.

Man benötigt zu dem noch die elektronische Versicherungsbestätigung eVB für die Zulassungsstelle, um ein Kennzeichen für ein Kleinkraftrad zu erhalten.

Die Versicherungskosten belaufen sich je nach Versicherung um ca. 50 Euro für ein Jahr, eventuell muss noch das Gutachten erstellt werden. Zu dem fallen Kosten für die Prägung des Kennzeichens an.

So kann man auf Dauer mit der freiwillige Zulassung Geld sparen, Vorteile nutzen und auch Punkte für künftige Fahrzeuge sammeln, um höhere Schadensfreiheitsklassen zu erlangen.

32 Replies to “Freiwillige Zulassung für Kleinkrafträder”

  1. Statt eines Gutachtens geht auch eine COC oder ein FAhrzeugschein Teil 1 bez Teil 2, den man zum beispiel erhält wenn ein Fahrzeug im Europäischen Ausland gekauft wird, wie zum beispiel den Niederlanden. Dort sind LKFZ zumindest zum Teil zulassungspflichtig.

    Legt man diese im Straßenverkehrsamt vor, ist kein Gutachten nötig.

    1. Bei vorhandener Betriebserlaubnis, in der alle Daten stehen, inklusive HSN/TSN, muss man diese vernichten. Damit ein Prüfer eine neue Betriebserlaubnis ausstellen darf, sonst ist das illegal. Darin stehen dann alle Daten inklusive HSN/TSN.
      So wird das in Friedberg Hessen verlangt.
      Das macht doch alles keinen Sinn.
      Hätte sogerne mein Mofa zugelassen, allein um dem ganzen Müll durch die Versicherungskennzeichen zu umgehen.

  2. Also meine Verischerungsmaklerin meinte das es bei der “gelben aus Coburg” über 180,- €/Jahr kosten soll. Das ist natürlich viel zu viel. Ich würde gerne wissen bei welcher Versicherung es sich anzufragen lohnt.

    1. Hi also hab meine kleine 50er auch bei den “gelben aus coburg” angemeldet kostet 70 eu im Jahr nur Haftpflicht.Vollkasko würde sich nicht rentieren.

    2. Du Musst den langfristigen Vorteil sehen besser man zahlt 180 Euro bei SF 0 als später bei einem Pkw dann 1200 Euro und die Jahre mit einem roller bringt dir dann beim Auto SF 2 was dann locker den Preis unter 1000 Euro senkt

  3. moin
    ich habe ein elektroroller! der hauptgrund ist bei mir
    ein leichtkraftradkennzeichen dann mit einen E am ende!
    finde ich cool! gefällt mir einfach! bin erst heute auf die möglichkeit gestossen!
    mfg

  4. Die Versicherungen wollen da oft nicht ran und oft fehlt auch (weil es nicht alltäglich ist) einfach das Wissen. Die SF Klassen fallen mit den versicherten Jahren. Interessant wird die Sache, wenn man sich ausrechnen lässt was das im 2. oder 3. oder 4. Jahr kostet. Man sollte sich auch mal die Mühe machen zu überlegen was man spart, wenn man die Haftpflichtklasse dann (z.B. nach 2 Jahren Moped fahren mit 18) auf das Auto überträgt.

  5. Bei älteren Fahrzeugen, kann einem die Schadstoffklasse hierbei einen Strich durch die rechnung machen.
    Bsp. Euro 2 Baujahr um 2004 rum:
    Seit 2001 sind/waren Fahrzeuge mit Euro 2 nur noch mit Ausnahmegenehmigung Zulassungsfähig gewesen. Seid 2016 ist Euro2 grundsätzlich nicht mehr Zulassungsfähig.
    Wenn ich also meinen älteren fuffy Freiwillig zulassen will kommt es drauf an ob die Zulassungsstelle ihren Job gewissenhaft macht. Es wird gerne mal bei derSchadstoffklasse nicht Bekannt eingetragen. Weil der/die Beamte/in davon ausgeht das es irellevant ist weil ja keine Steuer zu Zahlen ist. Wenn sie allerdings versuchen würfe Euro1/2 (what ever) einzutragen sagt ihnen das System ->nicht Zulassungsfähig.
    Seltsamerweise wurde bei meinem Roller die Konformitätserklärung 2005 mit Euro2 ausgestellt und vom KBA akzeptiert/genehmigt. Eine Zulassung wäre aber zu dem Zeitpunkt schon nur mit Ausnahmegenehmigung möglich gewesen. Vielleicht kann hier mal noch jemand Licht ins viele grau bringen.
    Mfg fuffy2004

    1. Trifft aber nir bei Neufahrzeugen zu, bzw. Fahrzeuge die nach den jeweiligen Stichtagen das erste mal in Verkehr gebracht wurden.
      gilt z.B nicht bei einem Moped von 1977, da dieses ja bereits in Verkehr gebracht ist. Da greift dann der Bestandsschutz.
      Es gelten immer die Bestimmungen zum Zeitpunkt des in Verkehrbringung des Fahrzeuges. In

  6. Ich möchte meinen E Roller nun eine freiwillige zulassung verpassen. Außer den parieren die ich bei der Versicherung brauchte für das Versicherungskennzeichen habe ich nix. Reichen diese Papiere schon? Ist das dann eine coc?

  7. Wüsste ich auch gerne, ich finde keine Versicherung die mir für die Zulassung eine eVB-Nummer bereitstellt für mein Kleinkraftrad (E-Scooter). Kennt ihr eine!?

      1. Geht da nicht. Genauso wie bei LVM nicht… Ich habe bisher noch keinen Anbieter gefunden, die eine eVB für ne Roller / Moped ausstellen. Bei der gelben is der E-Chopper (LUQI) sogar gelistet. Aber es geht immer nur “normal” mit Kennzeichen. Aber das braucht man ja nicht, weil man das ja über die Zulassungsstelle bekommt. Ich hab hier schon mit der Zulassungsstelle geschrieben und mit denen aus Coburg telefoniert. Bisher keine zufriedenstellende Antwort. Ich würd das Teil langsam gerne mal zulassen…. Hat jemand nen Tipp? Gibt auch nur ne CoC. Kleine HSN/TSN… Voll nervig

    1. Moin Markus, bei den gelben aus Coburg habe ich heute nach Onlineanfrage ein Angebot über ca. 70€ für einen kleinen L1e E-Roller erhalten. Die eVB für die Zulassung wurde ebenfalls mitgeschickt.
      Ich musste die Anfrage halt nur als Freitext stellen, da dieser Fall per Durchklicken nicht berücksichtigt ist.

  8. Moin Moin!

    Mir wollen die im Straßenverkehrsamt (NRW) keine Frewillige Zulassung für meine Simson SR50 (60 Km/h) geben. Mit der Begründung, das sei nur bis maximal 40 Km/h möglich. Nur finde ich nichts bezüglich dieser ominösen 40 km/h Regelung?!?
    Eine zusätzliche Aussage war, dass sämtliche freiwilligen Zulassung an 50/60 Km/h Mopeds reine Willkür/Gefälligkeit gewesen ist.

    Womit kann ich denn “auffahren”, damit ich die Kiste zugelassen bekomme?

    Besten Dank an die “Erfahrenen Freiwilligen Zulasser” ! 😉

    Gruß Basti!

    1. Das mit den maximal 40 stimmt insoweit, dass die Schlüsselnummer J: 09 wie sie in den KBA-Papieren steht nicht mehr im Zulassungssystem eingegeben werden kann. Meine S51 B2-4 wurde mit J: 24 und T: 45 zugelassen mit der Anmerkung im Feld 22: “ZU T:60 KM/H”. Das muss wohl auch so, da “Kleinkrad Mokick 60 KM/H” und J: 09 eine ausgelaufene Bezeichnung ist.

      Nun ja, ich würde das ganze bevor du dort nochmal aufkreuzt mit dem Chef der Zulassungsbehörde abklären. So habe ich’s gemacht und hat auch geklappt. Einfach sagen du willst dein Gefährt nach §3 Abs.3 FZV zulassen, du bringst eine eVB, den Kaufvertrag und KBA Betriebserlaubnis mit und fertig ist’s.

      Wenn sich dir immer noch quergestellt wird, notfalls mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen.

      Willkür ist das nicht wirklich, für das Verfahren gibt es bestimmte Regelungen, da hast du wohl einen nicht so fähigen Mitarbeiter erwischt. Die freiwillige Zulassung hatte bei mir im August im Vogtlandkreis und jetzt im Dezember in Frankfurt am Main geklappt und beide wussten auch sofort was Sache ist.

  9. Mir wurde bei der Zulassungsstelle gesagt ich bräuchte noch zusätzlich einen Kaufvertrag in welchem die Fahrgestellnummmer enthalten ist. Außerdem sollte ich noch ein TÜV Gutachten beibringen, aus welchem hervorgeht, ob die Kennzeichenausleuchtung ausreichend ist. Der freundliche Mitarbeiter eröffnete mir zudem, dass es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handelt und ich somit nur eines meiner beiden Fahrzeuge anmelden dürfe.
    Ist dem wirklich alles so?

  10. In Duisburg keine freiwillige Zulassung möglich.
    Der Chef der Behörde – Herr Neumann – wird gerufen und findet einen Grund zur Verweigerung, bei mir gestern : Der Platz für das Nummernschild muss mindestens 280 mm breit sein !!

    Gehe zum Anwalt.

  11. Bei uns das Gleiche, macht zwar keinen Sinn leichter motorisierten Rollern ein größeres Kennzeichen vorzuschreiben, das es dann wiederum wegen der zu geringeren Breite des Rollers, da nicht verkehrssicher nicht geben darf, aber die Schikane erfüllt ihren Zweck –> die freiwillige Zulassung künftig zu verhindern.

  12. Wir haben auch die Hürde der freiwilligen Zulassung hinter uns und haben nun ein Leichtkraftradkennzeichen auf unserem elektro km/h (EconeloF1). Nun stellt sich die Versicherung quer und möchte unsere 15 Jährige Tochter nichtmehr damit fahren lassen. Leichtkraftrad erst ab 16! Weiss jemand eine andere Versicherung? Gruß Tamara

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert