Abgesenkter Bordstein

Abgesenkter Bordstein

Abgesenkte Bordsteine findet man häufig an Ausfahrt und Einfahrten zu Strassen.

Abgesenkte Bordsteine findet man häufig an Ausfahrt und Einfahrten zu Straßen.

Was genau ist ein abgesenkter Bordstein und wie verhält man sich hier richtig? Innerorts trifft man häufig auf abgesenkte Bordsteine doch wer hat hier Vorfahrt? Darf man hier parken?

Ein abgesenkter Bordstein dient häufig dazu, eine Einfahrt zu einem privaten Grundstück zu erleichtern, bei Wohngebieten wo 2 Straßen aufeinander treffen oder auch als Hilfe für Rollstühle und Kinderwagen beim Überqueren der Straße, um wieder auf den Gehweg zu gelangen.

Man findet sich auch in verkehrsberuhigten Zonen beim ein und Ausfahren.

Der § 10 der Strassenverkehrsordnung StVO definiert Fragen zum Thema Einfahrten und Ausfahrten. So steht hier geschrieben, dass man sich beim Einfahren auf die Fahrbahn oder beim beim Anfahren vom Fahrbahnrand so verhalten muss, dass eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Falls nötig muss man sich einweisen lassen.

Hier gilt es anderen Fahrzeugen, Fahrrädern und Fußgängern die Vorgang zu gewähren. Durch Blinken signalisiert man in welche Richtung man abbiegen möchte.

Zeigt man die Fahrrichtung beim Abbiegen nicht durch Blinken an droht ein Bußgeld über 10 Euro, gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer so sind es 30 Euro.

Das Parken ist an einem abgesenkten Bordstein verboten.

Richtiges Verhalten an abgesenkten Bordsteinen

An abgesenkten Bordsteinen gilt es die Vorfahrt zu gewähren, ähnlich wie bei dem Verkehrszeichen 206, Vorfahrt gewähren, auf Englisch "right of way".

An abgesenkten Bordsteinen gilt es die Vorfahrt zu gewähren, ähnlich wie bei dem Verkehrszeichen 206, Vorfahrt gewähren, auf Englisch “right of way”.

Nach § 12 Absatz 3 ist das Parken vor einer Bordsteinabsenkung verboten. Man darf jedoch bis zu 3 Minuten halten, wenn man im Auto bleibt und jeder Zeit abfahrbereit ist. Auch wenn der Bordstein über eine längere Strecke abgesenkt ist greift das Parkverbot. Anders verhält es sich bei Parkstreifen am Fahrbahnrand die als solche gekennzeichnet sind und über eine niedrige Bordsteinkante erreichbar sind.

In der Regel findet man neben Ampeln, den Lichtzeichenanlagen auf deutschen Straßen Verkehrsschilder die die Vorfahrt regeln.

Sind keine Ampeln oder Vorfahrtsschilder angebracht so gilt bei der Vorfahrt die Regelung “Rechts-vor-Links” dem von rechts kommenden ist also Vorfahrt zu gewähren.

  • Das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren mit der Nummer 205
  • Das Verkehrszeichen Halt, Vorfahrt gewähren mit der Nummer 206
  • Das Zeichen Vorfahrt nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung mit der Nummer 301
  • Das Schild Vorfahrtstraße mit der Nummer 306

An abgesenkten Bordsteinen gilt dieses nicht. Fährt ein Fahrzeug also über einen abgesenkten Bordstein auf die Straße so muss es Vorfahrt gewähren. Es besteht eine Wartepflicht.
Bußgelder die im Zusammenhang mit einem abgesenkten Bordstein verhängt werden können sind die folgenden.

Bußgelder bei Bahnübergängen

Verstoß Strafe
Parken vor einem abgesenkten Bordstein 10 €
… mit Behinderung anderer 15 €
Parken vor einem abgesenkten Bordstein

länger als 3 Stunden

20 €
… mit Behinderung anderer 30 €
Über einen abgesenkten Bordstein gefahren

ohne zu blinken

10 €
Über einen abgesenkten Bordstein gefahren

und andere gefährdet

30 €
Über einen abgesenkten Bordstein gefahren

mit Unfallfolge

35 €

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