Autokennzeichen überkleben
Ein Überkleben eines Autokennzeichens, auch nur teilweise, ist nicht zulässig.
In Münster häuften sich Anfang 2018 Fälle in denen Autofahrer ihre Kennzeichen änderten. So wurde der blaue EU-Rand der Kennzeichen überklebt mit einem schwarzem Grund und weißen Sterne anstelle des blauen Grundes und der gelben EU-Sterne.
Ein Motiv ist häufig, dass diese Farben besser zur Farbe des Autos passen. Häufig sind sich die Autohalter ihres Fehlverhaltens nicht bewusst.
Es handelt sich jedoch um eine Ordnungswidrigkeit, die nach dem Bußgeldkatalog für Autokennzeichen mit 10 € Bußgeld geahndet wird.
Die Aufkleber gibt es im Internet in unterschiedlichsten Farben, beispielsweise auf Ebay. Sie kosten weniger als 2 € mit Versand. Auch wenn die Anbieter damit werben, dass die Aufkleber alle in der gesetzlichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgelegten Symbole tragen darf man sie nicht am Autokennzeichen anbringen.
Auch wird darauf hingewiesen, dass man das Schreiben als Dokument bei einer Fahrzeugkontrolle vorlegen kann für die Polizei. Jedoch schützt dieses Dokument nicht vor einem Bußgeld und ändert nichts an der Tatsache, dass das Anbringen von Aufklebern auf den Kennzeichen verboten ist.
Autokennzeichen sind eine amtlichte Urkunde und dürfen nicht verändert, überklebt werden etc. und müssen stets gut lesbar, sauber und entsprechend beleuchtet und richtig am Fahrzeug montiert werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bericht stimmt nicht ganz! Das Europäische Zeichen genießt keinen Schutzstatus und hat auch auf den Kennzeichen selbst nichts verloren. Es darf lediglich nur das D der Länderkennung noch das gesamte weiße Feld mit Ziffern und Buchstaben beklebt werden. Genau genommen hat der gesamte blaue Balken am Kennzeichen nichts zu suchen. Siehe KFZ Schein.