KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung

Wer ein KFZ fahren möchte benötigt neben einem Füherschein auch zwingend eine KFZ-Versicherung. Aufgrund des großen, vielfältigen Angebotes an KFZ-Versicherungen auf dem Markt die sich in den gebotenen Leistungen und auch Preise unterschieden lohnt sich ein Preissvergleich der KFZ-Versicherung. Im Falle eines Schadens kommt die KFZ-Versicherung für den entstanden Schaden auf.

Man unterscheidet hier insgesamt 3 Arten der Versicherung und zwar die Haftpflichtversicherung, hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung, die Teilkasko-Versicherung und die Vollkasko-Versicherung, diese sind freiwillige Versicherungen.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Falle eines Unfalles die Schäden die durch den Versicherungsnehmer bei Unfallgegner entstanden sind, also wenn zum Beispiel der Versicherungsnehmer die Vorfahrt missachtet und dabei in ein anderes Auto hinein fährt.

Dem gegenüber wird bei der Vollkasko-Versicherung der entstandene Schaden bei allen Unfallbeteiligten entschädigt, also nicht nur beim eigentlichen Geschädigten, sondern auch beim Verursacher, also dem Versicherungsnehmer. Rabattretter für die Schadensfreiheitsklasse sind bei einer einer Vollkasko-Versicherung möglich, bei der Teilkasko-Versicherung hingegen nicht.

Bei der dritten Versicherungsart der Teilkasko-Versicherung wird dieser Schaden auch bei allen beteiligten Parteien beglichen, jedoch sind einige Fälle wie zum Beispiel Vandalismus, Parkschäden, Wild etc. ausgeschlossen vom Versicherungsumfang. Auch Schäden die der Halter selbst verursacht hat sind nicht abgesichert, bei der Vollkasko-Versicherung hingegen schon.

Weiterhin stellt sich bei der Wahl der KFZ-Versicherung die Frage nach dem Selbstbehalt und der Versicherungssume, diese haben direkten Einfluss auf die Kosten für die Versicherung.diese haben direkten Einfluss auf die Kosten für die Versicherung.

versicherung

Vollkasko oder Teilkaso KFz-Versicherung

Je größer man den Selbstbehalt wählt um so günstiger wird die Versicherung für den Versicherten über die Laufzeit betrachtet. Allerdings muss man im  Schadensfall diesen größere Selbstbehalt aus eigener Tasche hinzuzahlen. Die Versicherungssumme sollte nicht zu gering gewählt werden, auch wenn dieses im ersten Moment verlockend erscheint, da eine geringe Versicherungssumme ebenfalls eine günstigere Versicherungsbeitrag gewährleistet, allerdings kann es im Schadensfall problematisch werden wenn die Versicherungssumme zu gering gewählt wurde und die Versicherung nicht für den gesamten entstanden Schaden aufkommen will.

Wann zahlt eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

  • falls das Fahrzeug zu einem Zweck verwendet wird der nicht dem angegebenen enstpricht
  • falls ein unberechtigter Fahrer gefahren ist
  • es kein gültiger Führerschein vorlag
  • beim Erreichen der Höchstgeschwindigkeit
  • bei Einfluss von Alkohol und andere berauschende Mittel
  • wenn der Fahrer vorsätzlich einen Schaden herbeigeführt hat

Weitere Informationen zur Teilkasko-Versicherung

In der Teilkasko mit versichert sind folgende Ereignisse:

  • Diebstahl und Einbruchteilediebstahl
  • Brand und Explosion
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung entstanden unmittelbare Schäden
  • Haarwildschäden
  • Durch Kurzschluss entstandene Schäden an der Verkabelung
  • Marderschäden allerdings ohne draus resultierende Folgeschäden

Weitere Informationen zur Vollkasko-Versicherung

  • Schäden welche auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen sowie Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind nicht abgesichert
  • Jede Vollkasko-Versicherung enthält auch automatisch eine Teilkasko-Versicherung
  • Im Schadensfall sollte man abwägen, ob es sich bei kleinen Schäden nicht lohnt den entstanden Schaden selbst zu zahlen, um nicht im nächsten Jahr mit dem Beitrag “hochgestuft” zu werden

Weitere Versicherungen im KFZ-Bereich

Im KFZ-Bereich gibt es noch etliche weitere zusätzliche Versicherungen wie beispielsweise eine Insassen- oder Lenkerversicherungen, Verkehrsrechtsschutzversicherungen etc. Wer einen Mietwagen nimmt oder einen Leasing-Vertrag abschließt kommt meistens nicht um eine obligatorische Vollkasko-Versicherung herum. Vor allem bei Neufahrzeugen lohnt sich meisten der Abschluss der teureren Vollkasko-Versicherung. Der Versicherungsbetrag senkt sich auch abhängig von der Schadensfreiheitsklasse (SF), also den Jahren die man unfallfrei gefahren ist.

Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung deckt Unfälle an Personen ab während des Gebrauchs eines Fahrzeuges bzw. beim Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen. Es wird unabhängig vom Verschulden versichert, bei einer KFZ-Haftpflicht wird nur bei eigenen Verschulden gezahlt. Abgesichert wird Krankenhaustagegeld, Invaliditätsleistung, Todesfalleistung.

Im Falle, dass der Unfallgegner schuld ist, zahlt dessen KFZ-Haftpflicht, sind sie als Fahrer schuld so zahlt ihre KFZ-Haftpflicht den Schaden den ihre Insassen erleiden. Jedoch sie selbst als Fahrer sind nicht abgesichert bei selbstverschuldetem Unfall, hier würde eine Insassenunfallversicherung greifen bzw. eine Unfallversicherung. Wenn kein Verschulden vorliegt, wie bei einem Unfall mit einem Reh beispielsweise oder durch eine Ölspur, zahlt die KFZ-Haftpflicht hingegen nicht für die Mitinsassen, auch hier wäre eine Insassenunfallversicherung sinnvoll. Wer das Fahrzeug ausschließlich nur mit der eigenen Familie nutzt fährt mit einer privaten Unfallversicherung besser, das diese nicht nur während der Autofahrt Versicherungsschutz gewährt, sondern den ganzen Tag über.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung macht sich dann bezahlt, wenn nach einem Unfall Anwälte bzw. Gerichte ins Spiel komme aufgrund nicht eindeutiger Haftung. Sie ist sinnvoll, vor allem bei Personenschäden bzw. Unfällen im Ausland mit hohen Streitwerten, Prozessrisiko und Engagierung eines Anwalts vor Ort.

Abgesichert werden durch die Versicherung:

  • Schadenersatzansprüchen die aus dem Unfall mit dem versicherten Fahrzeug resultieren
  • Verteidigung bei Bußgeldverfahren wenn Verkehrsvorschriften missachtet wurden
  • Verteidigung in Strafverfahren wenn Verkehrsvorschriften missachtet wurden, sofern nicht vorsätzlich gehandelt wurde
  • Beim Kauf oder Verkauf vom Fahrzeug, wenn es zur Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen kommt.
  • Angelegenheiten vor Finanzgerichten die Steuern des Fahrzeuges betreffen
  • Angelegenheiten vor Verwaltungsgerichten bei Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Begriffe die im Zusammenhang mit KFZ-Versicherungen auftauchen

Begriffe die im Zusammenhang mit KFZ-Versicherungen auftauchen und eventuell Fragen aufkommen lassen finden sie hier mit einer Bedeutungserklärung:

AKB Die Allgemeine Kraftfahrtversicherungs-Bedingungen (AKB) beschreiben die Rechte und Pflichten der Versicherungen sowie der Versicherten. Ergänzt werden diese durch die besonderen Versicherungsbedingungen und den Tarifbestimmungen.

Billigungsklausel beschreibt den Fall falls eine Police vom eigentlichen Antrag der Versicherte einen Monat lang Zeit hat diesem zuwidersprechen, tut er das nicht, gilt die Police als von ihm gebilligt.

Erstprämienverzug Mit Abschluss einer Versicherung erhält der Versichert auch eine erste Zahlungsaufforderung, begleicht er diese nicht und es kommt zu einem Unfall, so ist die Versicherung, trotz abgeschlossenem Vertrages, nicht verpflichtet für den Schaden aufzukommen.

Fahrzeug- und Zubehörteile beschreibt bei einer Kaskoversicherung den Umfang der Zubehörteile die mit versichert sind wie beispielsweise ein Radio mit einem Wert von bis zu 200€, genaue Angaben der versicherten Zubehörteile und deren Werte findet man im Versicherungsumfang und sind von Versicherung zu Versicherung verschieden.

Geltungsbereich Generell gilt eine in Deutschland abgeschlossene KFZ-Versicherung innerhalb ganz Europas, ein angegebener Geltungsbereich kann jedoch einige Länder davon ausschließen.

Kündigung Man unterscheidet hier 2 Arten, die ordentliche und die außerordentliche Kündigung, bei der ersten hat man eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Ende der Vertragslaufzeit, meist zum 1. Januar. Bei der zweiten handelt es sich um eine Kündigung innerhalb eines Monates nach der Bekanntgabe einer Beitragserhöhung oder nachdem ein Schaden reguliert wurde.

Rabattretter ermöglichem dem Versicherten im Fall eines Unfalles, dass er für das nächste Jahr nicht hochgestuft wird in der Versicherung, ein Schadensfall ist hier sozusagen frei.

Schadenfreiheitsklasse es werden 25 Schadenfreiheitschadensklassen (SF) unterschieden. Die Zahl bezeichnet die Jahre die man Unfallfrei in Folge gefahren ist, je höher die Schadenfreiheitsklasse ist um so geringer fällt der Versicherungsbetrag aus. Schadenfreiheitsklassen können auch auf andere Personen übertragen bzw. von diesen übernommen werden.

Typschlüsselnummer bezeichnet das Identifizierungsmerkmal eines Fahrzeuges in der Kombination mit der Herstellerschlüsselnummer (HSN/TSN).

Versicherungswechsel ist der Zeitraum indem die die bisherige Versicherung der neuen die bisherige Vertragsdauer und entstanden Schäden mitteilt. Dazu wird Versicherungswechselbescheinigung (VWB) übersendet und der Zulassungsstelle wird durch Deckungskarte der Wechsel angezeigt.

Wiederbeschaffungswert beschreibt den Wert den ein beschädigtes Fahrzeug vor dem Unfall hatte, also seinen Zeitwert, den marktüblichen Kaufpreis eines unbeschädigten gleichwertigen Fahrzeuges. Diese Summe ist auch der höchste Wert den eine Kaskoversicherung erstattet.

Zahlungsweise beschreibt den Intervall in dem der Versicherte seinen Beitrag belgeichen möchte. Möglich sind in der Regel jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich. Je länger der Zeitraum ist der vorab bezahlt wird, umso günstiger ist der Betrag für den Versicherten. Man kann hier also ein paar Prozent an der Versicherungssumme sparen, wenn man jährlich zahlt.

Zentralruf ist ein Service der es dem geschädigten ermöglicht zu erfahren bei welcher Versicherung der Unfallgegner ist. Unter der Tel.: 0049 (0)180 – 250 26 erhält man die Auskunft. Wurde man beispielsweise beim Parken von einem anderen Auto geschädigt und die der Ursacher hat keine Fahrerflucht begangen, sondern die Polizei informiert, so hinterlässt diese eine Mitteilung am Auto mit der man dann bei der Polizei eine Kopie des Unfallberichtes erhält. Aus diesem geht dann der Name und das Kennzeichen des Unfallverursachers hervor. Mit diesen Angaben kann man beim Zentralruf dann erfahren an welche Versicherung man sich wenden muss, damit der Schaden beglichen wird.

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