Rote Ampel

Rote Ampel

Wer eine Ampel während der Rotphase oder zu Beginn der Rotphase überfährt riskiert folgende Strafen:

Bußgelder im Zusammenhang mit einer roten Ampel

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Ampel wurde bei Rot überfahren 90 €  1
dasselbe wie oben nur mit Gefährdung 200 €  2  1 Monat
dasselbe wie oben nur mit Sachbeschädigung 240 €  2  1 Monat
Ampel wurde überfahren, die schon länger als

1 Sekunde auf Rot stand

200 € 2 1 Monat und Geldstrafe, Führerscheinentzug

und Freiheitsstrafe bis 5 Jahren je nach Tagbegehung

nach § 315c StGB möglich

dasselbe wie oben nur mit Gefährdung 320 € 2 1 Monat und Geldstrafe, Führerscheinentzug

und Freiheitsstrafe bis 5 Jahren je nach Tagbegehung

nach § 315c StGB möglich

dasselbe wie oben nur mit Sachbeschädigung 360 € 2 1 Monat und Geldstrafe, Führerscheinentzug

und Freiheitsstrafe bis 5 Jahren je nach Tagbegehung

nach § 315c StGB möglich

Es wurde an einer roten Ampeln mit grünem Rechtsabbiegerpfeil nach rechts abgebogen ohne vorher zu halten 70 € 1
dasselbe wie oben nur mit Gefährdung 100 € 1
dasselbe wie oben nur mit Verursachung eines Unfalles 120 € 1
Es wurde an einer roten Ampel mit grünem Rechtsabiegerpfeil nach rechts abgebogen und dabei der Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert 100 € 1

Unfälle bei roter Ampel

Bußgelder und Haftungsfragen bei roter Ampel.

Bußgelder und Haftungsfragen bei roter Ampel.

Kommt es zu Unfällen an Ampelkreuzungen so liegt dieses meist an dem Missachten des Lichtsignals. Wenn ein Fahrzeug bei gelb noch schnell oder gar rot rüber fährt.

Die Bußgelder sind entsprechend geregelt, doch wie sieht es mit der Haftung aus?

Kommt es durch das überfahren einer roten Ampel zu einem Unfall so haftet man allein für den Schaden des Unfalles.

Eine Ausnahme besteht nur dann wenn der mit dem grünen Licht Vorfahrtsberechtigte mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in die Kreuzung eingefahren ist.

Kommt es zu einem Unfall beim Überfahren der Gelbphase, da man nicht mehr rechtzeitig halten konnte so muss der andere Fahrzeugführer voll haften, da er zu früh in den Ampelbereich eingefahren ist und seine Wartepflicht beim Einfahren nicht erfüllt hat.

War die Ampel jedoch auf Gelb und man hatte noch genügend Zeit zu bremsen und ist dennoch mit Vollgas über die Ampel gefahren um noch schnell rüber zu kommen so muss man mit einem erhöhtem Haftungsanteil rechnen wenn nicht sogar mit einer Alleinhaftung.

Kann im Nachhinein nicht mehr genau geklärt werden wer zu welchem Zeitpunkt der Ampel in die Kreuzung eingefahren ist so kommt es zu einer Teilung der Haftung zwischen den Beteiligten. Die Haftung wird auch geteilt wenn ein einfahrendes Fahrzeug auf einen Kreuzungsräumer trifft. Ein Kreuzungsräumer ist ein Fahrzeug das noch bei Grün in den Bereich der Kreuzung eingefahren ist, aber diesen wegen eines Rückstaus nicht rechtzeitig verlassen konnte und erst bei der Grünphase des kreuzendes Verkehrs rausfahren konnte, also die Straße räumen. So hat der Einfahrende die Vorfahrt des Krezungsräumers missachtet und der Kreuzungsräumer hat den seitlichen Verkehr falsch eingeschätzt.

Man spricht von einen Rotlichtverstoß wenn die Ampel beim Durchfahren Rot war unabhängig von der Haltelinie, das Passieren der Ampel genügt. Wird bei Rot die Haltelinie überfahren und man hält noch vor dem Gefahrenbereich so ist es ein Haltelinienverstoß und kein Rotlichtverstoß. War die Ampel weniger als 1 Sekunde Rot beim Passieren so ist es ein einfacher Rotlichtverstoß, bei mehr als 1 Sekunde Rotphase ist es ein qualifizierter Rotlichtverstoß der härter geahndet wird.

Ist man noch in der Probezeit so unterscheidet man A- und B-Verstöße, eine Ampel zu überfahren die kürzer als 1 Sekunde Rot war ist ein A-Verstoß. Dadurch verlängert sich die Probezeit auf 2 Jahre und man muss an einem Aufbauseminar teilnehmen mit 4 theoretischen Teilen zu je 135 Minuten und einem praktischen Teil zwischen der 1. und 2. theoretischen Einheit über 30 Minuten mit bis zu 3 Teilnehmern.

Bußgelder richten sich gegen den Fahrer und nicht gegen den Halter, allerdings muss der Halter bei der Identifizierung des Fahrers mithelfen, andernfalls muss er evtl. ein Fahrtenbuch führen.

Auch als Radfahrer muss man bei Rotlichtverstößen mit Geldbußen rechnen sowie Punkten in Flensburg. Ebenso zahlen Passanten Bußgelder beim Missachten von roten Ampeln (5 € oder bei Unfallfolgen 10 €).

Im Ausland werden Rotlichtverstöße meist noch härter bestraft als in Deutschland. In Norwegen sogar 630 € und in Finnland 10 Tagessätze.

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