Fahrbahnbegrenzung

Fahrbahnbegrenzung

Fahrbahnbegrenzung und Fahrstreifenbegrenzung

Fahrbahnbegrenzung und Fahrstreifenbegrenzung

Durchgezogene oder durchgehende Linien auf der Fahrbahn haben im Straßenverkehr verschiedene Rollen. So begrenzen sie den Verkehr und dürfen in den meisten Fällen nicht überfahren werden.

Was man beachten sollte und wann man sie überfahren darf erfahren sie hier.

Im § 1 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird festgelegt, dass man sich so verhalten muss, dass kein anderer Teilnehmer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Konkret werden in der Anlage 2 die durchzogenen Linien definiert, als Verkehrszeichen hat sie die 295 und dient als Fahrbahnbegrenzung und Fahrstreifenbegrenzung.

Die Fahrbahnbegrenzung befindet sich als Linie am Straßenrand und begrenzt die Fahrbahn, Fahrzeuge sollten sie nicht überfahren, denn hier endet die Fahrbahn. Bei der Fahrstreifenbegrenzung handelt es sich auch um eine Linie, sie ist mitten auf der Fahrbahn und trennt den Fahrstreifen vom Gegenverkehr ab bzw. weiteren Fahrstreifen.

Die durchgezogene Linie der Fahrstreifenbegrenzung darf nicht von den Fahrzeugen überfahren werden, man fährt rechts von ihr. Handelt es sich um eine durchgezogene Linie so weist sie auf ein Überholverbot hin und darf entsprechend nicht überfahren werden.

Bei einer gestrichelten Linie ist ein Überfahren möglich und somit ein Überholen, sofern man den Verkehr nicht gefährdet.

Eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn mit dem Zeichen 295 als Fahrstreifenbegrenzung zeigt ein Überholverbot an, das Überfahren des Fahrbahnrandes ist erlaubt, jedoch gefährlich.

Mit 2 durchgezogenen Linie weißt man noch deutlicher auf das Überholverbot hin.

Das Zeichen 296 steht für eine einseitige Begrenzung, so darf das Fahrzeug auf der Seite der gestrichelten Linie überholen und das Fahrzeug auf der Seite mit der durchgezogenen Linie hingegen nicht.

Wann man die durchgezogene Linie überfahren darf

Nur bei einer gestrichelten Fahrstreifenbegrenzung darf überholt werden, sofern die Strecke gut einsichtbar ist und der Verkehr nicht gefährdet wird.

Nur bei einer gestrichelten Fahrstreifenbegrenzung darf überholt werden, sofern die Strecke gut einsichtbar ist und der Verkehr nicht gefährdet wird.

Möchte man jedoch als PKW, LKW ein Motorrad oder Fahrrad überholen und kommt beim Überholvorgang nicht über die Fahrstreifenbegrenzung so ist dieses  erlaubt, ohne ein Bußgeld zu riskieren.

Überfährt man den durchgezogenen Fahrstreifen beim Überholen so kann es 300 € und 2 Punkte kosten.

Gefährdet man andere Verkehrsteilnehmer oder es kommt zum Unfall so gibt es noch 1 Monat Fahrverbot.

Ohne Überholmanöver, also wenn man die Fahrstreifenbegrenzung nach links hin überfährt, beim Abbiegen etc. so kostete dieses 30 € Bußgeld.

Eine durchgezogene Linie zeigt auch an, dass man an dieser Stelle nicht parken darf. Nur wenn zwischen Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung ein 3 Meter großer Abstand befindet ist das Parken an der Seite erlaubt.

Links von der Fahrstreifenbegrenzung wird auch nicht gehalten, wenn rechts daneben ein Seitenstreifen oder ein Sonderweg vorhanden sind.

Die Fahrstreifenbegrenzung trennt auch die Fahrbahn von Seitenstreifen wie auf der Autobahn. Ebenso trennt man Sonderwege mit ihr ab.

Weiterhin findet man eine durchgezogene Linie auch an der Insel in der Mitte eines Kreisverkehres. Auch hier gilt, dass sie nicht überfahren werden darf. Nur Fahrzeuge die bauartbedingt über die Fahrbahnbegrenzung rangen dürfen die Linie überfahren ohne den Verkehr zu gefährden.

Eine durchgezogene Linie kann ist einigen Fällen jedoch überfahren werden und zwar wenn:

  • Man kann die durchgezogene Linie überfahren wenn sie einen Sonderweg abgrenzt und sich daher hinter dahinter Parkmöglichkeiten befinden die man nicht anders erreichen kann, keinesfalls darf man Personen die den Sonderstreifen nutzen beim Überqueren gefährden.
  • Das Befahren des Seitenstreifens mit dem Zeichen 223.1 angeordnet wird, das Zeichen trägt 3 weiße Pfeile auf blauen Grund, die linken beiden Pfeile sind vom rechten durch einer weißen Fahrbahnbegrenzung abgetrennt, man findet das Zeichen häufig in Baustellenbereichen auf Autobahnen. Man darf hier die Fahrbahnbegrenzung überfahren bis mit dem Verkehrszeichen 223.1 die Aufhebung angedeutet wird.
  • Auch wenn eine Grundstückseinfahrt nicht anders erreichbar ist kann die durchgezogene weiße Linie überfahren werden.

Bußgelder bei Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Fahrstreifenbegrenzung verbotenerweise überfahren 10 €
… beim Überholen 30 €
… mit Unfall 35 €
Beim Überholen die Fahrstreifenbegrenzung überfahren und die Strecke war nicht gut einsehbar 150 € 1
… mit Gefährdung 250 € 2 1 Monat
… mit Unfall 300 € 2 1 Monat
Verbotenerweise links abgebogen und dabei Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 €
… mit Gefährdung 35 €
… mit Unfall 40 €
Beim Wenden über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren 30 €
… mit Gefährdung 35 €
Links von einer Fahrbahnbegrenzung verkehrswidrig geparkt 15 €
… mit Gefährdung 25 €
… länger als 1 Stunde 25 €
… länger als 1 Stunde mit Behinderung 35 €
Parken ohne die Einhaltung von 3 Metern Abstand zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung 30 €
… mit Behinderung 15 €
… länger als 3 Stunden 20 €
… länger als 3 Stunden mit Behinderung 30 €

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