Wer in einen Unfall verwickelt ist muss unter anderem die Unfallstelle sicher, um Auffahrunfälle zu vermeiden und natürlich ist man verpflichtet auch erste Hilfe zu leisten wie man es beim Erlangen des Führerscheines erlernt hat. Denn unterlassene Hilfeleistung ist ein Strafbestand in Deutschland. Mit welchen Geldbußen und Punkten man im Zusammenhang mit Unfällen und bei Fahrerflucht zu rechnen hat finden sie hier.
Unfall und Fahrerflucht
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
unterlassene Hilfeleistung | 3 | ||
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | 3 | ||
fahrlässige Tötung | 3 | Straftat entsprechend StGB | |
fahrlässige Körperverletzung | 3 | Straftat entsprechend StGB | |
ein liegen gebliebenes Fahrzeug wurde nicht gesichert und kenntlich gemacht als Hindernis |
30 € | ||
wenn man als unbeteiligter nicht den Verkehr gesichert hat oder bei Bagatellunfällen nicht Platz gemacht hat | 30 € | ||
Dasselbe wie oben jedoch mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
Die Unfallspuren wurden beseitigt bevor diese von der Polizei gesichert werden konnten | 30 € |