Parkscheibe
Wie stellt man eine Parkscheibe richtig ein? Für Parkscheiben gilt, dass sie auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt werden. Stellt man das Auto um 14.05 Uhr ab, so muss die Scheibe auf 14.30 Uhr gestellt werden.
Man rundet also immer auf auf die nächste halbe Stunde.
Parkscheiben müssen weiß-blau sein, sie müssen 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein, sonst droht 20 Euro Strafe.
Beachtet man das nicht, stellt man die Parkscheibe falsch ein und riskiert ein Verwarnungsgeld von 20 bis 40 Euro. Die korrekt eingestellte Parkscheibe wird im Auto so platziert, dass man sie von außen gut ablesen kann, idealerweise auf dem Armaturenbrett.
Ein Weiterdrehen von Parkscheiben ist verboten, hier droht ein Bußgeld von 20 Euro bei einem Weiterstellen von bis zu 30 Minuten. Wird die Parkzeit überzogen bis zu einer Stunde, so kostet dieses 25 Euro. Für bis zu zwei Stunden werden 30 Euro fällig, bei mehr als 3 Stunden schon 40 Euro.
Wenn man einmal um den Block fährt darf man von neuem Parken, ein einfaches Rangieren mit vor- und zurückfahren zählt hier nicht.
Elektronische Parkscheiben sind erlaubt, wenn diese sich beim Abstellen auf die nächste halbe Stunde stellen. Die Zeit darf nicht mitlaufen. Auch muss das weiß-blaue Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein. Die 24-Stundenangabe muss eine Zeilenhöhe von mindestens 2 cm haben.
Auch Motorräder müssen Parkscheiben nutzen, hier bietet sich ein Kabelbinder mit Loch in der Parkscheibe an, um diese am Bike zu befestigen.
Supermarkplätze fordern immer häufiger das Hinterlegen von Parkscheiben auf privaten Parkplätzen. Ansonsten drohen Bußgelder oder gar Abschleppen des Fahrzeuges.
Wer einen Kassenbon vom Einkauf hat kann gegebenenfalls, um eine Strafe rumkommen.
$13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) legt fest, dass nur amtlich blaue Parkscheiben im 24-Stundenformat erlaubt sind, ein Zettel als Ersatz kann dennoch zu Bußgeld führen, es empfiehlt sich daher immer eine Parkscheibe im Auto mitzuführen in der Seitentasche oder Handschuhfach, um Strafen zu vermeiden. Anders farbige Parkscheiben, wie pinke sind nicht erlaubt und können zu Bußgeldern führen.