Wie man beim TÜV Geld sparen kann

Beim TÜV Geld sparen

Wie man beim TÜV Geld sparen kann

Die Kosten beim TÜV für die KFZ-Hauptuntersuchung können unterschiedlich hoch ausfallen. So hängt der Preis von der gewählten Prüfstelle ab, der Region und vom Fahrzeugmodell.

Die TÜV-Plakette ist Pflicht auf deutschen Autokennzeichen, mittlerweile ist die Abgasuntersuchung (AU) Bestandteil der HU, der Preis hierfür kann jedoch ebenfalls unterschiedlich kalkuliert werden von anerkannten AU-Werkstätten. Auf der Plakette selbst kann erkennen wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, so zeigt das Jahr in der Mitte an wann man zur HU muss und die Zahl, die ganz oben steht den Monat.

Bei der HU werden folgende Dinge technisch überprüft:

  • Lenkung
  • Bremsen
  • Fahrgestell
  • Kupplung
  • Tacho
  • Sicherheitssysteme wie ABS, ESP, Airbag, Sicherheitsgurte und Hupe
  • Achsen mit Rädern, Aufhängung und Reifen
  • Licht
  • Scheiben
  • Spiegel

Die Abgasuntersuchung überprüft die Emissionswerte des Fahrzeuges. So wird eine Sonde in das Abgasrohr eingeführt für die Messung. Die AU kann auch vorbei bei einer anderen Werkstatt durchgeführt werden. Assistenz- und Sicherheitssysteme werden bei neuen Fahrzeugen nach 6/2015 elektronisch mit dem HU-Adapter ausgelesen.

Es gibt unterschiedliche Prüforganisationen die man wählen kann:

  • TÜV Nord
  • TÜV Süd
  • DEKRA
  • KÜS
  • GTÜ

Aber auch autorisierte Werkstätten können die Untersuchung durchführen, häufig kommt ein Prüfer zu festen Terminen zu diesen Werkstätten, hier kann man bei den Kosten sparen.

Abhängig von Bundesland und Organisation fallen die Gebühren unterschiedlich aus, in Berlin kostet beim TÜV Nord die HU und AU 131 im Jahr 2024, ohne AU nur 86 Euro. Für ein Motorrad werden mit HU und AU 74,90 Euro fällig, ohne AU nur 55 Euro.

Dinge die man beachten sollte um mögliche Kosten für eine Nachprüfung zu vermeiden:

  • Profiltiefe der Reifen sollte mindestens 1,6 mm betragen
  • Die Frontscheibe muss frei von Steinschlägen sein
  • Man muss die Zulassungsbescheinigung Teil I dabei haben und den TÜV-Termin nicht überschreiten
  • Funktion der Sitzgurte muss geben sein
  • Warnbeleuchtung muss funktionieren
  • Die Kennzeichen müssen gut lesbar sein, nicht abgenutzt und gereinigt
  • Die Wagenbeleuchtung muss in Takt sein, mit Blinkern und Scheinwerfern
  • Die Flüssigkeitsstände überprüfen von Bremsen, Öl, Kühlung, Scheibenwischwasser

Kommt es zu Mängeln die erheblich sind und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden wird die Prüfplakette verwehrt. Die Mängel müssen in einem Monat behoben werden und man muss zur Wiedervorführung, auch hier sollte man den Untersuchungsbericht mitbringen und Belege für die vorgenommenen Änderungen.

Wer die Nachprüffrist verpasst zahlt weitere 15 Euro Bußgeld.

In der Regel müssen Neufahrzeuge zum ersten Mal zum TÜV nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Besonders schwere Fahrzeuge für die eine Sicherheitsprüfung vorgesehen ist sogar alle 12 Monate wie schwere LKW.

Prüfungsintervalle abhängig vom Fahrzeugtyp

 

Fahrzeug Erstuntersuchung (Neuzulassung) Folgeuntersuchung
PKW nach 36 Monaten alle 24 Monate
Motorräder nach 36 Monaten alle 24 Monate
Wohnmobile bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht nach 36 Monaten alle 24 Monate
Wohnmobile bis 3,5 t bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht nach 24 Monaten alle 24 Monate, ab 7. Jahr alle 12 Monate
Wohnmobile über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht nach 12 Monaten alle 12 Monate
Anhänger/ Wohnanhänger ungebremst nach 36 Monaten alle 24 Monate
Anhänger/ Wohnanhänger bis 750 kg nach 36 Monaten alle 24 Monate
Anhänger/ Wohnanhänger von 750 kg bis 3500 kg nach 24 Monaten alle 24 Monate
Anhänger/ Wohnanhänger von 3500 kg bis 10.000 kg nach 12 Monaten alle 12 Monate
LKW mit bis zu 40 km/h Höchstgeschwindigkeit nach 24 Monaten alle 24 Monate
LKW bis 3,5 t nach 24 Monaten alle 24 Monate
LKW 3,5 t  bis 7,5 t nach 12 Monaten alle 12 Monate

Wenn man die Prüfungsintervalle nicht einhält drohen Bußgelder, mehr als 2 Monate nach dem HU-Termin steigen die Kosten sogar um 20%, da eine Ergänzungsprüfung fällig wird.

Überzieht man mehr als 2 Monate zahlt man 15 Euro extra, bei mehr als 4 Monaten bis 8 Monate 25 Euro und bei mehr als 8 Monaten 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Dieses gilt für PKW, Motorräder und leichte Anhänger, bei Nutzfahrzeugen wie LKW, Omnibusse und Anhänger werden nach 8 Monaten sogar 75 Euro und ein Punkt fällig.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert