Neue Bremslichter

Neue Bremslichter

Neue Bremslichter

Bremslichter sind nach § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschrieben, durch eine EU-Verordnung von 2022 sollen weitere Regelungen zu den Bremslichtern hinzukommen.

Eine Notbremsung soll durch die neuen Bremslichter leichter und schneller zu erkennen sein. Das neue Notbremslicht wird aktiv sobald die Geschwindigkeit des Fahrzeuges mehr als 50 km/h beträgt und es zu einer starken Bremsung kommt oder das Antiblockiersystem ABS aktiv wird.

Betroffen von der neuen Regelung sind neue Fahrzeuge, so gibt es für die Bremslichter eine Zeitstufe B für die Hersteller, nach der der Stichtag der 6. Juli 2022 ist und man neu entwickelte Fahrzeuge mit diesem Notbremslicht ausstatten muss.

Als Erstzulassungsstichtag wurde der 7. Juli 2024 festgelegt. PKW, Busse und Nutzfahrzeuge erhalten so dieses neue Bremslicht.

Gut 17 % der Verkehrsunfälle mit Verletzten und Toten gehen auf Auffahrunfälle zurück nach dem Verband der Automobilindustrie (VDA), daher ist das sich automatisch einschaltende Notbremslicht der Versuch diese Zahl zu verringern.

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