Pflicht zur Laubentfernung

Pflicht zur Laubentfernung

Pflicht zur Laubentfernung

Laub auf dem Gehweg kann durch Rutschgefahr schnell gefährlich werden. Auf dem eigenen Grundstück muss entfernt werden, wenn die Gemeinde die Pflicht die Gehwege zu kehren an die Hauseigentümer weiter gegeben hat so muss man die öffentlichen Gehwege vor dem eigenen Grundstück ebenfalls entlauben. Als Eigentümer kann man diese Pflicht auch im Mietvertrag an die Mieter weitergeben.

Die hübschen Blätter an den Bäumen werden so zum Hindernis, dass beseitigt werden muss. Der Fegedienst wird im Mietvertrag festhalten. Doch wohin mit dem Laub? Man kann ihn auf den eigenen Kompost geben oder in die Biotonne.

Laub kann auch in der Restmülltonne entsorgt werden, sofern es sich nicht um große Menge handelt und er weder stark verschmutzt noch von Pilz befallen ist.

Am besten fegt man Laub manuell beiseite mit Laubläsern und Laubsaugern können Tiere wie Spinnen, Frösche und Regenwürmer geschädigt werden.

Man kann ihn im Garten auch unter Bäumen, Stauden oder auf dem Gemüsebeet liegen lasen. So bietet man dem Garten Schutz für den Boden und die enthaltenen Mineralien, die bei starkem Regen nicht mehr weggespült werden, auch Igel und andere Tiere können unter Laub Schutz suchen. Wenn Laub verrottet kann man ihn auch im nächsten Jahr als Humus nutzen, wenn Rasen jedoch abgedeckt wird von Laub so raubt man ihm Licht und er kann Gelb werden. Laub auf Rasenflächen sollte daher entfernt werden und auf einen Laubhaufen zusammen gekehrt werden.

 

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