Y-Kennzeichen

Y-Kennzeichen

Y-Kennzeichen

Fahrzeuge mit Y-Kennzeichen sieht man häufig auf der Autobahn in der Nähe von Militärstützpunkten, sie sind an Fahrzeuge der Bundeswehr montiert. Doch warum tragen die Bundeswehr-Kennzeichen überhaupt das Y als Kürzel.

Eine Erklärung die durch das Internet geistert ist, dass das Y für den letzten Buchstaben in “Germany” steht, das stimmt allerdings nicht. Der wahre Grund für das Y-Kennzeichen ist recht banal, als man im Gründungsjahr 1955 einen passenden Buchstaben für das Kennzeichen suchte waren in Frage kommende Kombinationen wie BW schon vergeben.

Man wich auf das Y aus, da keine größere deutsche Stadt mit diesem Buchstaben beginnt, zur Auswahl stand auch das X, doch Brigardegeneral Kurt Vogel entschied sich dagegen. Das X nutzt man mittlerweile für NATO-Fahrzeuge.

Nach dem Y folgt ein Stempel des Zentrums für Kraftfahrwesen der Bundeswehr und eine bis zu 6 stellige Ziffer.

Bundeswehr-Fahrzeuge, die in den USA erworben wurden, haben nach dem Y lediglich drei Kennzahlen. Inspekteure von Heer, Marine und Luftwaffe haben sogar nur eine Nummer, so nutzt der Generalinspekteur der Bundeswehr das Kennzeichen “Y – 1”.

Militärische Kennzeichen reflektieren nicht, dadurch sollen feindliche Streitkräfte die Fahrzeuge nicht so leicht erkennen können.

Bei der Vergabe von Y-Kennzeichen wird willkürlich vorgegangen, ohne System, man kann also nicht den Fahrzeugtyp oder Truppenteil aus dem Kennzeichen ablesen. Auch kann man durch das Kennzeichen nicht ermitteln zu welchem Stützpunkt das Fahrzeug gehört.

Die Fahrzeuge dürfen jedoch normal am Straßenverkehr teilnehmen, sie tragen jedoch keine Prüfplakette, sie müssen auch nicht zum TÜV, sie werden jedoch bei einer internen Überwachung durch Bundeswehrpersonal technisch inspiziert. Auch benötigen Bundeswehr-Fahrzeuge keine KFZ-Versicherung, kommt es zu Unfällen im Strassenverkehr mit einem Militärfahrzeuge so haftet die Bundeswehr.

Sollte ein Fahrer eines Bundeswehr-Fahrzeuges gegen geltende Vorschriften Verstoßen so wird das der zuständigen Wehrverwaltung gemeldet, diese regelt das Vergehen intern und es kann hier auch zu Disziplinarstrafen kommen.

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