Autokennzeichen nachzeichnen
Autokennzeichen nachzeichnen wenn die Schrift mit den Jahren verblasst ist erlaubt oder strafbar? In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der FZO ist ein Nachziehen mit einem Stift von Buchstaben nicht explizit erlaubt oder verboten. Jedoch muss die schwarze Schrift auf einem weißen, schwarz gerandetem Grund aufgebracht werden laut FZO und darf nach §10 nicht verschmutzt sein.
So gibt es spezielle Bußgelder die fällig werden, wenn das Kennzeichen nicht jederzeit gut lesbar ist, mit Folie bedeckt, ganz fehlt etc. wie sie hier nachlesen können.
Im Straßenverkehrsgesetzt dem StVG ist in Paragraph 22 geregelt, dass es zu einem Kennzeichenmissbrauch kommt, wenn man das Nummernschild verändert, verdeckt, beseitigt oder in irgendeiner Form seine Erkennbarkeit beeinträchtigt.
Um Bußgelder zu vermeiden sollte man ein Kennzeichen neu anfertigen lassen, wenn es nicht mehr gut lesbar ist.
Auch bei der Hauptuntersuchung beim TÜV, der Dekra etc. wird ein solches Kennzeichen als Mangel gewertet. Wer also sein Kennzeichen mit einem Stift nachzieht, eine Folie aufbringt, kann sich mit Kennzeichenmissbrauch und sogar Urkundenfälschung strafbar machen.
Hervorragend geeignet zum Nachziehen ist schwarzer Nagellack, übrigens Tipp eines TÜV-Mitarbeiters!!!