Nicht erlaubte Wunschkennzeichen

Nicht erlaubte Wunschkennzeichen

Für die Kombination von Zahlen und Buchstaben auf Wunschkennzeichen gilt, dass nicht alle erlaubt sind. So gilt es einige zu beachten, wenn man sich ein Wunschkennzeichen für sein Auto aussucht. Insbesondere politische, indirekt beleidigende und extremistische Botschaften dürfen über das Autokennzeichen nicht vermittelt werden.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) schreibt vor, dass Zeichenkombinationen der Erkennungsnummer und Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer nicht gegen die guten Sitten verstoßen dürfen. Abkürzungen die mit den Zeiten des Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden, dürfen daher nicht verwendet werden für das eigene Wunschkennzeichen.

Somit sind nicht erlaubt:

  • „HJ“ (Hitlerjugend)
  • KZ“ (Konzentrationslager)
  • „SS“ (Schutzstaffel)
  • „SA“ (Sturmabteilung)
  • „NS“ (Nationalsozialismus)

Aber auch bestimmte Zahlenkombinationen sind nicht erlaubt, die für ähnliche Zwecke ausgesucht werden. Wie zum Beispiel:

  • „14“ als Hinweis auf ein US-amerikanische Neonazi-Parole mit 14 Worten
  • „18“ deutet mit dem ersten und achten Buchstaben im Alphabet (A und H) als Abkürzung für Adolf Hitler hin.
  • „88“ steht symbolisch für den achten Buchstaben im Alphabet (H) und somit mit einem doppelten H als Abkürzung für „Heil Hitler“
  • „28“ hier stehen für den zweiten und achten Buchstaben im Alphabet (B und H) als eine Abkürzung für die im Jahr 2000 verbotene Skinheadorganisation Blood & Honor

So gilt es bei der Datumswahl von Geburtstagen für das Wunschkennzeichen auf diese Bedingungen zu achten.

Abhängig vom Bundesland können Bußgelder verhängt werden.

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