Einbahnstraße

Wie verhält man sich korrekt in einer Einbahnstraße?
Einbahnstraßen sehen vor, dass man sie nur in einer Fahrrichtung nutzen darf. Ein entsprechendes blaues Schild mit weißem Pfeil weißt die erlaubte Fahrrichtung aus. Die Regeln gelten dabei im Allgemeinen für alle Verkehrsteilnehmer, sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fahrräder.
Mitunter kann es aber Radfahrern erlaubt sein die Einbahnstraße auch in umgekehrter Richtung nutzen dürfen, dieses wird dann durch entsprechende Verkehrsschilder kenntlich gemacht. Für Fußgänger gilt, dass sie Einbahnstraßen in beide Richtungen nützen dürfen.
Fährt man verkehrt herum in eine Einbahnstraße kann es zu gefährlichen Situationen kommen, da man hier mit keinem Gegenverkehr rechnet. Entsprechend fallen Bußgelder für ein falsch herum Fahren oder gar Wenden hoch aus.
Fährt man als Kraftfahrer verkehrt herum in eine Einbahnstraße so zahlt man 25 €, Radfahrer zahlen 20 €. Sollte es noch zu Behinderungen kommen so steigen die Bußgelder, dasselbe gilt wenn es zu einer Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer durch das eigene falsche Verhalten kommt.
Kommt es zu Unfällen so zahlt man 35 €.
Geparkt wird auf Straßen immer in Fahrrichtung. Bei einer Einbahnstraße darf man auf beiden Straßenseiten parken, parkt, aber dennoch faktisch gesehen immer in Fahrtrichtung.
Ein falsch herum abgestelltes Fahrzeug kostet in der Einbahnstraße 15 €.
Häufig werden Einbahnstraßen angelegt um bei einer engen Fahrbahn einen zügigen Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, um Unfälle durch übersichtlicheren Verkehr zu verhindern, zusätzlich Parkplätze zu schaffen und dabei den Verkehr am Fließen zu halten, Gefahren von Unfällen zu senken die bei Gegenverkehr bestehen würden und um den Verkehr zu beruhigen.
In Einbahnstraßen überholt man nur links, Schienenfahrzeuge können, aber rechts überholen.
Bußgelder in Einbahnstraßen
Verstoß | Strafe |
---|---|
Das Befahren von Einbahnstraßen in falscher Richtung | 25 € |
Mit dem Fahrrad verkehrt herum fahren | 20 € |
Entgegen der Fahrtrichtung parken | 15 € |
Verkehrtherum fahren mit Behinderung anderer | 25 € |
… mit Gefährdung | 30 € |
… mit Sachbeschädigung | 35 € |