Österreich
Sie haben ein Kennzeichen aus Österreich gesehen und wollen ermitteln woher es kommt, dann geben sie einfach das Kürzel ein.
Die Kennzeichen in Österreich setzen sich zusammen aus dem Unterscheidungszeichen das ein oder zwei Buchstaben besteht und den Verwaltungsbezirk (politischen Bezirk), Statutarstadt, Landesregierung oder Bundesbehörden des Verwaltungsbezirkes kennzeichnet und dem Vormerkzeichen das aus Buchstaben und Ziffern besteht. Die Vormerkzeichen werden hierbei aufsteigend vergeben.
Zwischen Unterscheidungszeichen und Vormerkzeichen befindet sich das Emblem des Landeswappen des entsprechenden Bundeslandes und darunter der Name des Bundeslandes. Bei Fahrzeugen der Bundesbehörde ist dort das Bundeswappen zu finden. Diplomatenkennzeichen nutzen einen einfachen Bindestrich als Trennzeichen.
Seit 2002 nutzt man in Österreich auch EU-Kennzeichen mit dem Landeskürzel A in einem blauen Balken links mit den europäischen Sternen.
Die Kennzeichen tragen lateinische Buchstaben und arabische Ziffern.
Die Buchstaben und Ziffern sind in schwarz auf weißem Grund aufgebracht und die Farben rot und weiß befinden sich oben als Randstreifen und symbolisieren die Landesflagge.
Seit 2017 haben Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb ein Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund.
Motorfahrräder haben Schilder mit rotem Grund und weißer Schrift. Eine Abänderung der Kennzeichentafeln und das Anbringen von Vorrichtungen die das Kennzeichen ganz oder teilweise verdecken bzw. unlesbar machen sind verboten, denn Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden.
Kennzeichenformate
Das übliche Format von Nummernschilder in einzeiliger Form beträgt 52 cm * 12 cm, Schrifthöhe 67 mm.
Die Nummernschilder in zweizeiliger Form haben das Mass 200 * 300 mm, Schrifthöhe 67 mm.
Für Motorräder nutzt man das Format 210 * 170 mm seit 2015 oder 250 * 200 mm und für Mopeds ein fünfeckiges rotes mit 115 * 150 mm.
In Österreich sind etwas 6 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, davon ca. 4,5 Millionen PKWs, 1 Millionen Motorräder, der Rest teilt sich auf LKWs und Nutzfahrzeuge auf.
Die Bezirks- und Behördenkennungen der Autokennzeichen Österreichs als Liste
A – Oberste Organe der Republik, wie für den Bundespräsidenten, Präsidenten des National- oder Bundesrates, Mitglieder der Bundesregierung wie Bundeskanzler oder Bundesminister, Staatssekretäre, Mitglieder der Volksanwaltschaft, Präsidenten oder Vizepräsidenten des Rechnungshofes, des Verfassungsgerichtshofes, Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes.
AM – Amstetten
B – Bregenz/Land Burgenland
BA – Bad Aussee
BB – Österreichische Bundesbahnen
BD – Diplomatisches Korps im Burgenland/Bundesbusdienst, Bundesbusdienst (seit Auflösung der Bundesbus-Geschäftsstelle 1997 auslaufend; seit 2008 wieder für Postbusse vergeben)
BG – Bundesgendarmerie (auslaufend seit der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie am 1. Juli 2005)
BH – Bundesheer
BK – Konsul im Land Burgenland
BL – Bruck an der Leitha
BM – Bruck-Mürzzuschlag (seit 2013 ersetzt MZ), Bruck an der Mur (bis 2012)
BN – Baden
BP – Bundespolizei
BR – Braunau am Inn
BZ – Bludenz
DL – Deutschlandsberg
DO – Dornbirn
E- Eisenstadt/Freistadt Rust, Landespolizeidirektion
EF – Eferding
EU – Eisenstadt-Umgebung
FB – Feldbach
FE – Feldkirchen
FF – Fürstenfeld
FK – Feldkirch
FR – Freistadt
FV – Finanzverwaltung
G – Graz
GB – Gröbming
GD – Gmünd/Diplomatisches Korps in der Steiermark
GF – Gänserndorf
GK – Konsul in der Steiermark
GM – Gmunden
GR – Grieskirchen
GS – Güssing
GU – Graz-Umgebung
HA – Hallein
HB – Hartberg
HE – Hermagor
HF – Hartberg-Fürstenfeld
HL – Hollabrunn
HO – Horn
I – Innsbruck
IL – Innsbruck-Land
IM – Imst
JE – Jennersdorf
JO – St. Johann im Pongau
JU – Judenburg
JW – Justizwache
K – Klagenfurt am Wörthersee/Land Kärnten
KB – Kitzbühel
KD – Diplomatisches Korps in Kärnten
KF – Knittelfeld
KI – Kirchdorf an der Krems
KK – Konsul im Land Kärnten
KL – Klagenfurt-Land
KO – Korneuburg
KR – Krems-Land
KS – Krems an der Donau
KU – Kufstein
L – Linz
LA – Landeck
LB – Leibnitz
LE – Leoben
LF – Lilienfeld
LI – Liezen
LL – Linz-Land
LN – Leoben
LZ – Lienz
MA – Mattersburg
MD – Mödling
ME – Melk
MI – Mistelbach
MT – Murtal
MU – Murau
MZ – Mürzzuschlag
N – Land Niederösterreich
ND – Neusiedl am See/Diplomatisches Korps in Niederösterreich
NK – Neunkirchen/Konsul in Niederösterreich
O – Land Oberösterreich
OD – Diplomatisches Korps in Oberösterreich
OK – Konsul in Oberösterreich
OP – Oberpullendorf
OW – Oberwart
P – St. Pölten
PE – Perg
PL – St. Pölten-Land
PT – Post- und Telegrafenverwaltung
RA – Radkersburg
RE – Reutte
RI – Ried im Innkreis
RO – Rohrbach
S – Salzburg/ Land Salzburg
SB – Scheibbs
SD – Schärding/Diplomatisches Korps in Salzburg
SE – Steyr-Land
SK – Konsul im Land Salzburg
SL – Salzburg-Umgebung
SO – Südoststeiermark
SP – Spittal an der Drau
SR – Steyr
ST – Land Steiermark
SV – St. Veit an der Glan
SW – Schwechat
SZ – Schwaz
T – Land Tirol
TA – Tamsweg
TD – Diplomatisches Korps in Tirol
TK – Konsul im Land Tirol
TU – Tulln
UU – Urfahr-Umgebung
V – Land Vorarlberg
VB – Vöcklabruck
VD – Diplomatisches Korps in Vorarlberg
VI – Villach
VK – Völkermarkt/Konsul im Land Vorarlberg
VL – Villach-Land
VO – Voitsberg
W – Wien
WB – Wiener Neustadt-Land
WD – Diplomatisches Korps in Wien
WE – Wels
WK – Konsularkorps im Land Wien
WL – Wels-Land
WN – Wiener Neustadt (Stadt, Landespolizeidirektion)
WO – Wolfsberg
WT – Waidhofen an der Thaya
WU – Wien-Umgebung (auslaufend; seit 2017: BL / KO / PL / TU)
WY – Waidhofen an der Ybbs
WZ – Weiz
ZE – Zell am See
ZT – Zwettl
ZW – Zollwache (auslaufend, seit 2005: FV für Finanzverwaltung)
Sonderkennzeichen in Österreich
Auch in Österreich gibt es eine Reihe von Sonderkennzeichen, so werden spezielle Autokennzeichen in Österreich für Behörden, Verwaltungsorgane, Mitglieder des diplomatischen Personals und staaatsnahen Unternehmen ausgestellt.
Haben sie ein Sonderkennzeichen mit einen A gesehen handelt es sich um ein Fahrzeug:
- des Bundespräsidenten
- der Präsidenten des Nationalrates
- der Präsidenten des Bundesrates
- um Mitglieder der Bundesregierung
- Präsidenten bzw. Vizepräsidenten des Rechnungshofes, des Verfassungsgerichthofes, des Verwaltungshofes oder des obersten Gerichtshofes
- Staatssekretäre
- Mitglieder der Volksanwaltschaft
Für die Fahrzeuge des Präsidenten sowie Mitglieder der Landesregierung und der Landesvolksanwaltschaft Konrtollschilder verwendet mit einer der Kennungen:
- B Burgenland
- K Kärnten
- N Niederösterreich
- O Oberösterreich
- S Salzburg
- ST Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Diese Kennungen für sachliche Bereiche wie Polizei, Heer, Zollwache wurde aus dem alten System übernommen bzw. um sinnvolle Abkürzungen erweitert.
Sonderkennzeichen für Behörden, Fahrzeuge mit besonderer Nutzung und staatsnahe Unternehmen in Österreich
Für die Behörden, Fahrzeuge mit besonderer Nutzung und staatsnahe Unternehmen werden in Österreich folgende Kennzeichen vergeben. So lautet zum Beispiel ein Kennzeichen der Feuerwehr AM–12 FW.
Diese Kennzeichen “Sub-Serien” werden in Verordnungen kund gegeben wie in Amtsblättern der Behörden der Grazer Zeitung etc. In Wien gab es diese Kennzeichnung von Beginn an, in anderen Bundesländern wurde sie später eingeführt bei Taxis verpflichtend. So können Busspuren, Krankenhauszufahrten etc. besser vor missbräuchlicher Benutzung geschützt werden.
Die möglichen Kürzel und deren Bedeutung:
- A Bevorzugte Straßenbenutzer wie Dienstfahrzeuge der Landesbehörden, Rotes Kreuz etc. L-1234 A
- BB Bundesbahn W-1234 BB
- BD Bundesbusdienst, also Omnibusse welche im Kraftfahrlinienverkehr der österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) oder der Post- und Telegraphenverwaltung genutzt werden
- BE Bestattung
- BF Berufsfeuerwehr
- BFGBH Bezirkshauptmannschaft
- BH Bezirkshauptmannschaft
- BP Die Bundespolizei
- EW Elektrizitätswerk
- FF Freiwillige Feuerwehr
- FV Die Finanzverwaltung
- FW Feuerwehr
- GE Gemeindeeigene Fahrzeuge
- GW Gaswerk
- GT Gewerblicher Gütertransport
- IBK Stadt Innsbruck
- KP Kleingewerbliche angemietete Transportfahrzeuge
- KT Gewerbliche Kleintransporte
- LM Mietwagen
- LR Landesregierung
- LO Linienomnibusse
- MW Mietwagen
- MA Fahrzeug eines Magistrates
- JW Die Justizwache
- PT Die Post
- RD Rettungsdienst
- VB Verkehrsbetriebe
- RK Rotes Kreuz
- T Taxi
- TX Taxi
- VB Verkehrsbetriebe, Fahrzeug der Wiener Linien GmbH & Co KG, sofern es nicht ein Linienomnibus ist (beispielsweise. Betriebsinspektion, Hilfs- und Wartungsfahrzeuge etc.)
Vormerkzeichen
Für die Vormerkzeichen in Österreich sind 4 bis 5 Zeichen vorgesehen. Enthalten sie nur einen Kennbuchstaben so sind 5 bis 6 Zeichen enthalten.
Nur 4 Zeichen werden für vorübergehende Zulassungen genutzt. Probe- und Überstellungskennzeichen haben 4 oder 5 Zeichen.
Dabei müssen die Vormerkzeichen mit einer Ziffer beginnen und einem Buchstaben enden. Außerdem enthalten sie mindestens eine Ziffer und 2 Buchstaben. Nur in Wien muss es nur mindestens ein Buchstabe sein.
Die Umlaute Ä, Ö und Ü werden nicht verwendet. Auch eine führende 0 ist nicht erlaubt im Ziffernblock und ein führendes O im Buchstabenblock.
So sind mögliche Kennzeichen in Wien W- 20 BBB, W- 200 BB, W- 2000 B, W-2000 B, W-20000 B, W-200 BBB, W-200 BB oder W-20000B in Krichdorf an der Krems wären möglich KI-2 BBB, KI-20 BB, KI-200 B, KI-20 BBB, KI-200 BB oder KI-2000B.
Zweizeilige Kennzeichentafeln, Motorrad- und Mopedkennzeichen sowie Probe- und Überstellungskennzeichen benötigen nur 4 oder 5 Zeichen im Vormerkzeichen. Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen (Zollkennzeichen) haben immer vier Zeichen.
Handelt es sich um eine 2-zeiliges Nummernschild reichen 4 bis 5 Stellen. Auch ein Zeilenumbruch ist möglich, ebenso bei Wunschkennzeichen.
Bei Kennzeichen von Diplomaten und Behörden folgen nach dem Wappen oder dem Bindestrich lediglich bis zu 5 Ziffern.
Das erste offizielle Wiener KFZ-Kennzeichen im Jahr 1906 mit der Nummer A 1 erhielt Erzherzog Eugen.
Polizeikennzeichen
Die Kennzeichen der Polizei und Gendarmerie wurden sukzessive auf neue umgestellt. Die alten enthielten meist nur 3 oder 4 Ziffern. Nach dem neuen Vergabeschema sind es 5 Stellen. Die erste Stelle steht hier für die jeweilige Landespolizeidirektion die alphabetisch nummeriert sind. So gibt es:
- 1 für Burgenland
- 2 für Kärnten
- 3 für Niederösterreich
- 4 für Oberösterreich
- 5 für Salzburg
- 6 für Steiermark
- 7 für Tirol
- 8 für Vorarlberg
- 9 für Wien
Ein Polizeikennzeichen aus Wien könnte also BP-98765 lauten oder BP–18888 – Burgenland.
Die Wachkörper der Gemeinde gehören nicht zur Bundespolizei und tragen daher normale Autokennzeichen des jeweiligen Zulassungsbezirkes.
Wunschkennzeichen
Wie in Deutschland sind auch in Österreich gegen Aufpreis Wunschkennzeichen möglich. Sie werden seit 1990 vergeben und enthalten Buchstaben und Ziffern. Also umgekehrt zu den normalen Kennzeichen wo die Buchstaben den Ziffern folgen.
Wählbar sind hierbei 1 bis 5 Buchstaben ohne den Buchstaben Q. Als Ziffern stehen die Zahlen von 1 bis 99999 zur Auswahl. Eine führende 0 ist nicht möglich und insgesamt darf das Wunschkennzeichen maximal 7 Zeichen haben. Mindestens müssen es 4 sein. Dabei wird das Unterscheidungszeichen mitgezählt.
In Wien wäre also das Wunschkennzeichen W-B 54321 möglich oder in Gmunden GM-AUTO 1.
Wie in Deutschland auch können allerdings nach Ermessen der Behörden auch einige Wunschkennzeichen abgelehnt werden. Insbesondere welche die nationalsozialistische Kürzel enthalten. Wurden bereits solche genehmigt werden sie in der Regel nicht verlängert.
Dabei kosten sie 228,30€ und können teilweise auch online beantragt werden. Sie sind 15 Jahre lang gültig und können dann erneuert werden für 214€. Die Erlöse der Wunschkennzeichen kommen einem Fonds zu Gute der sich mit der Verkehrssicherheit befasst.
Möchte man nach Ablauf der Frist nicht verlängern erhält man ein normales Kennzeichen.
Ein reserviertes Wunschkennzeichen ist nicht auf andere Personen übertragbar und kann somit nicht verkauft oder verschenkt werden. Behörden und Diplomaten können keine Wunschkennzeichen erhalten.
Vor der Ablauf der 15 jährigen Frist kann man freiwillig auf das Wunschkennzeichen verzichten und muss es dann gegen ein normales Autokennzeichen austauschen. Bei der Abmeldung des Fahrzeuges bzw. Aufhebung der Zulassung innerhalb der 15 Jahre bleibt das Anrecht auf das Wunschkennzeichen in Österreich erhalten. Nach 15 Jahren kann man es verlängern um weitere 15 Jahre, umsteigen auf ein normales Kennzeichen oder ein anderes Wunschkennzeichen beantragen.
Dabei ist das Wunschkennzeichen auf den Wirkungsbereich der zulassenden Behörde beschränkt, bei einer Änderung der Adresse in eine Zuständigkeit einer anderen Zulassungsbehörde ist das Wunschkennzeichen daher nicht übertragbar.
Kennzeichen für besondere Verwendungszwecke
In Österreich gibt es eine Reihe von Kennzeichentafeln für besonder Verwendungszwecke. Man erkennt sie an unterschiedlicher Farbgebung. So nutzt man statt einem weißen Hintergrund mit schwarzer Schrift eine andere Hintergrundfarbe und weiße Schrift. Auch der blaue EU-Balken auf der linken Seite entfällt.
Kennzeichen für Probefahrten
Hier werden blaue Schilder verwendet von Werkstätten und Händlern. Sie dürfen auch nur provisorisch montiert werden und sind nur für Fahrten innerhalb Österreichs gültig.
Ausnahmen sind hier Deutschland und Ungarn, man kann mit einer Kopie des Probefahrscheines als Zulassungsbescheinigung fahren, in Liechtenstein benötigt man eine besondere Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und in der Schweiz und Italien sind keines zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Dabei sind die blauen Tafel nur fürs Gewerbe vorgesehen. Privatleute erhalten grüne Schilder. Bis zu 72 Stunden kann ein Fahrzeug einem Kaufinteressenten überlassen werden.
Temporäre Kennzeichen
Hier werden blaue Schilder mit einem roten Balken an der rechten Seite genutzt. Die Kennzeichen für vorübergehende Zulassungen sind nur maximal 1 Jahr lang gültig für Privatleute die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben. Dasselbe gilt hier für Firmen die ihren eingetragenen Sitz nicht in Österreich haben.
Überstellkennzeichen
Für Überstellungsfahrten werden grüne Überstellkennzeichen mit weißer Aufschrift genutzt. Sie dienen für Überstellungsfahrten vom In- ins Ausland. Auch sie dürfen nur behelfsmässig montiert sein.
Rote Kennzeichen
Für Anhänger werden rote Kennzeichen genutzt, wenn es Anhänger aus dem Ausland sind die von einem Zugfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen gezogen werden. Das ausländische Kennzeichen wird hier überdeckt von dem roten.
Auch für Anhänger die nicht zum Verkehr zugelassen werden und im Ausland durch ein Kraftfahrzeug mit österreichischem Kennzeichen bewegt werden sollen gilt dieses sowie für auf einer Anhängerkupplung montierte Fahrradträger.
Häufig wird durch den Träger oder die Ladung das Kennzeichen verdeckt. Abhilfe schafft hier eine 3. Kennzeichentafel die dauerhaft auf dem Fahrradträger montiert weden kann. Ein Ummontieren des hinteren Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf den auf der Anhängerkupplung montierten Fahrradträger ist zulässig, wenn eine entsprechend zulässige Vorrichtung zur Aufnahme und Beleuchtung des Kennzeichens vorhanden ist. Die roten Kennzeichen sind offizielle, werden jedoch in vielen Nachbarländern, wie Deutschland, nicht anerkannt.
Mopedkennzeichen nutzen ebenfalls rote Kennzeichen allerdings in 5-eckiger Form mit weißem Rand. Für E-Fahrzeuge mit grüner Schrift und grünem Rand. Dasselbe gilt für leichte 4-rädrige Fahrzeuge (Microcars). Sie haben 4 Stellen oder 5 in Wien.
Mopeds (Motorfahrräder) und vierrädige Leichtkraftfahrzeuge (Microcars) tragen nur hinten eine kleine rote oder weiße Kennzeichentafel mit weißen oder grüner zweizeiliger Schrift. Das Vormerknummernsystem ist dasselbe wie für andere Fahrzeuge, jedoch meist nur mit 4 stelligem Vormerkzeichen, in Wien mit 5 Stellen.
Auch Wunschkennzeichen sind für die Sonderkennzeichen in Österreich möglich. Dabei ist die Länge für Überstellkennzeichen um eine Stelle kürzer als bei normalen Wunschkennzeichen und bei vorrübergehenden Zulassungen auf 4 Stellen beschränkt.
Wechselkennzeichen
In Österreich sind Wechselkennzeichen möglich die für bis zu 3 unterschiedliche Fahrzeuge genutzt werden können sofern sie der selben Klasse entsprechen. Also Lkw, Pkw, Motorrad etc. Allerdings darf zeitgleich nur eines der zugelassenen Fahrzeuge damit bewegt werden. Die anderen Fahrzeuge sind ähnlich wie in Deutschland auf einer nicht öffentliche Fläche abzustellen.
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafel
Fahrzeuge die nicht schneller als 10 km/h fahren sowie Fuhrwerke und nicht zugelassene Anhänger benötigen in Österreich aufgrund der fehlende Zulassung auch keine Kennzeichentafel. Sie dürfen auch nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Erste und zweite Serie
Die Vormerkzeichen der ersten Serie mussten 1 Ziffer und 1 Buchstaben umfassen. Dabei gingen die Behörden unterschiedlich vor, in jedem Bundesland stand fest ob am Ende 1, 2 oder 3 Buchstaben standen. Die Nummernblöcke waren entsprechend kürzer. So gab es zusammen mit dem Unterscheidungszeichen 6 Zeichen, eine Ausnahme gab es in der Bundeshauptstadt Wien mit 7 Zeichen.
Der Bezirk Salzburg-Umgebung SL war der erste Zulassungsbezirk der eine weitere Stelle in den Vormerkzeichen benötigte, für den Bezirk Innsbruck Land folgte auf das 4-stellige Vormerkzeichen IL 9 ZZZ das fünfstellige IL 111 AAA.
In Wien begann man mit nur einem Buchstaben W 10000 A, die steirischen Vormerkzeichen mit 3 Buchstaben wie BM 1 AAA oder G 10 AAA. In der Steiermark wurde die erste Stelle bei den Buchstaben gewechselt so kam nach WZ 9 AAA die WZ 1 BAA.
Von 1990 bis 1999 verwendete man in Oberösterreich mehrere Serien. In den Städten Steyr, Wels und allen Bezirken gab es ein Vormerkzeichen mit 3 Ziffern und 1 Buchstaben und dann 2 Ziffern und 2 Buchstaben wie LL 100 B bis LL 999 Z und LL 10 AB bis LL 99 ZZ.
In einwohnerstarken Bezirken wir Gmunden, Linz-Land, Wels-Land, Vöcklabruck, Braunau am Inn nutzte man eine Serie mit einer Ziffer und 3 Buchstaben LL 1 AAB LL 9 ZZZ.
Für die Landeshauptstadt Linz wurden 4 Ziffern und 1 Buchstabe für die Vormerkzeichen verwendet L 1000 B bis L 9999 Z. So sind in Oberösterreich bis heute die Endbuchstaben A, AA sowie AAA für Behörden- und Einsatzfahrzeuge vorbehalten.
Die zweite Serie wurde durch die Versicherer 1999 eingeführt und um ein Zeichen zur ersten Serie, bis auf Wien, erweitert und vereinheitlicht wie I 1234 AB und IL 123 AB
Geschichte der Kennzeichen in Österreich
Der Erzherzog Eugen hat im Jahr im 1906 das erste Wiener-Kennzeichen mit der Registriernummer A 1 erhalten.
1988 wurde beschlossen neue KFZ-Kennzeichen einzuführen. Die ersten wurden 1989 in Tirol ausgegeben und ab dem 1. Jänner 1990 bundesweit.
Bevor die neuen Nummernschilder eingeführt wurden im Jahr 1988 gab es mehrere Vorschläge für deren Gestaltung die auch der Bevölkerung vorgelegt wurden, darunter gab es auch Entwürfe die Slogans auf den Kennzeichen vorsahen, wie bei den Autokennzeichen in den USA mit Slogans wie “Graz hat’s”, “In Linz beginnt’s” oder “Wien ist anders”.
Varianten mit alter Farbgestaltung, weiß auf schwarz standen nicht nur Auswahl.
Seit 1947 werden in Österreich einheitliche Kennzeichentafeln ausgegeben in der Form wie sie seit März 1938, nach dem Anschluss an das Deutsche Reich vor der Umstellung auf das reichsdeutsche System üblich waren, mit schwarzem Grund, weißer Schrift und ohne Wappen. Man nutze wieder die alten vor 1939 gültigen Nummernserien für die Behörden.
Ab 1947 nutze man für die Länderbuchstaben:
- B Burgenland
- G Graz
- K Kärnten
- L Linz
- N Niederösterreich
- O- Oberösterreich (Der kurze Bindestrich nach dem Buchstaben “O” diente dazu Fehlinterpretationen zu einer führenden Null “0” zu vermeiden. Also ein Bindestrich nach dem “O” und vor dem Ziffernteil)
- S Salzburg
In der Zeit von 1972 bis 1990 nutzte man
- St Steiermark
- T Tirol
- V Vorarlberg
- W Wien
Für staatliche Institutionen wurden ab 1967 eigenen Kennbuchstaben vergeben:
- BB Österreichische Bundesbahnen (auslaufend seit 2004)
- BD Fahrzeuge im Bundesdienst (1988 bis 1997 für Bundesbusse )
- BG Bundesgendarmerie (seit 1. Juli, wegen der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie, auslaufend)
- BH Bundesheer
- BP Bundespolizei
- JW Justizwache (seit 1977)
- PT Post- und Telegraphenverwaltung
- ZW Zollwache (auslaufend seit 2004 und durch FV für „Finanzverwaltung“ ersetzt)
WD als Kennzeichen für Fahrzeuge des diplomatischen Korps mit Bezug zur Bundeshauptstadt Wien.
Ein K nach dem Bundesländerkennzeichen für Fahrzeuge des Konsularkorps, in der Steiermark und Oberösterreich jedoch nach dem Zeichen der Landeshauptstadt also GK oder LK.
Als andere Hintergrundfarben für andere Zwecke wurden eingeführt:
- schwarz mit gelbrotem, reflektierendem Balken für Kleinmotorräder
- schwarz mit roter Umrandung für Anhänger
- blau für Probefahrten
- blau mit rotem Streifen rechts für befristete Zulassungen ( wie Zollkennzeichen)
- grün für Überstellungsfahrten
- rot für ausländische Anhänger, welche mit einem österreichischen Zugfahrzeug gezogen werden, und für sowie Motorfahrräder
Zunächst waren nur Ziffern erlaubt, als nicht mehr ausreichend Zahlen zur Verfügung standen wurden seit dem 1.10.1972 an der Stelle der ersten Ziffer ein Vormerkzeichen, als Hunderter-Stelle des Kennzeichens, eingefügt in Form einer der Buchstaben A, C, E, J, M, R, U, X, Y, Z wie zum Beispiel N 11.A02 oder N.11.C99.
Seit 1981 nutzt man alle Buchstaben außer B, I, O, Q und W. Bei zweizeiligen Schildern wurde nach der Eintausenderstelle getrennt und ohne einen Tausenderpunkt.
Die Nummernserien der Behörden
Im Burgenland:
1–999 und 8.000–8.999 Eisenstadt (Stadt Eisenstadt und Freistadt Rust, Landespolizeidirektion)
1.000–1.999 Eisenstadt-Umgebung
2.000–2.999 Neusiedl am See
3.000–3.999 Mattersburg
4.000–4.999 Oberpullendorf
5.000–5.999 Oberwart
6.000–6.999 Güssing
7.000–7.999 Jennersdorf
Mit Zuzählen von 10.000 bzw. 100.000 erweitert:Zum Beispiel für den Bezirk Jennersdorf B 7.199; B 17.199; B 117.199
In Niederösterreich:
1.000–1.999 Amstetten
2.000–2.999 Baden
3.000–3.999 Bruck an der Leitha
4.000–4.999 Gänserndorf
5.000–5.999 Gmünd
6.000–6.999 Wien-Umgebung
7.000–7.999 Hollabrunn
8.000–8.999 Horn
9.000–9.999 Korneuburg
10.000–10.999 Krems
11.000–11.999 Lilienfeld
12.000–12.999 Melk
13.000–13.999 Mistelbach
14.000–14.999 Mödling
15.000–15.999 Neunkirchen
16.000–16.999 nicht vergeben
17.000–17.999 St. Pölten
18.000–18.999 Scheibbs
19.000–19.999 Tulln sowie Fahrzeuge des Landes Niederösterreich
20.000–20.999 Waidhofen an der Thaya
21.000–21.999 Wiener Neustadt
22.000–22.999 Zwettl
23.000–23.999 St. Pölten Stadt, Landespolizeidirektion
24.000–24.999 Wiener Neustadt Stadt, Landespolizeidirektion
25.000–25.999 Krems an der Donau Stadt, Magistrat
26.000–26.999 Waidhofen an der Ybbs Stadt, Magistrat
27.000–27.999 Schwechat Stadt, Landespolizeidirektion
28.000–28.999 Mödling Stadt (seit 1960er Jahren nicht mehr vergeben)
Hier wurde durch Zuzählen von 30.000, 60.000, 90.000 bzw. 100.000 erweitert, zum Beispiel für den Bezirk Amstetten: N 1.312; N 31.312; N 61.312; N 91.312; N 101.312; N 131.312; N 161.312
In Salzburg:
1–29.999; 100.000–129.999, 200.000–229.999; 300.000–329.999; 400.000–429.000 Bundespolizeidirektion Salzburg Salzburg
30.000–49.000; 130.000–149.000 Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung (Flachgau)
50.000–59.000; 150.000–159.000 Bezirkshauptmannschaft Hallein (Tennengau)
60.000–69.000; 160.000–169.000 Bezirkshauptmannschaft Sankt Johann im Pongau (Pongau)
70.000–89.000; 170.000–189.000 Bezirkshauptmannschaft Zell am See (Pinzgau)
90.000–99.000; Bezirkshauptmannschaft Tamsweg (Lungau)
Auch noch heute wird bei einigen Institutionen und Verwaltungseinheiten die Zahlensystematik bei Verwaltungseinheiten und Institutionen verwendet wie zum Beispiel dem Roten Kreuz in Niederösterreich, der Feuerwehr oder der N.Ö. Gebietskrankenkasse.
In den Städten Linz, Wien und Graz reichten jeweils 999.999 Nummern aus die man hauptsächlich der Reihe nach vergab. In den Bundesländern konnte man aus den Ziffern links vom Tausenderpunkt den Bezirk ableiten, da man in jedem Bezirk typische Gruppen und Folgen von Tausender-Serien zuordnete.
Durch eine Vergabe mit 6. stelligen Landes-Nummernräumen standen aber schneller weniger freie Nummern zur Verfügung als durch eine fortlaufende Vergabe.
Anstelle der Vergabe von alten zurückgegebenen Vormerkzeichen erneut zu vergeben mutierte man die Hunderterziffer zu einem Buchstaben und erzeugte so neue Serien. Ein Buchstabe “A” an der Hunderterstelle erweitert so den Nummernraum um 10 %.
Man nutzte für die bessere Lesbarkeit und Unterscheidbarkeit nur Buchstaben die nicht als Kennung für Städte oder Länder dienten oder schwer unterscheidbar sind wie F, G oder H.
Man nutzte daher einen Buchstaben von A, C, E, J, R, und U in der Steiermark und Bezirken von Niederösterreich sowie im Linz-Land (OÖ). Im Innsbruck-Land (T) nutzte man Buchstaben von A, C, D, E, F, H hinter der 12 als Tausenderzahl.
In Österreich werden die Kennzeichen von den Behörden ausgegeben die für die Zulassung eines Fahrzeuges zuständig in dem der Zulassungsbesitzer den Wohnsitz hat oder das Fahrzeuge seinen dauerhaften Standort.
Seit 1.3.1998 werden die Aufgaben der örtlichen Zulassungsstellen an die Versicherungen übergeben. Auch beschädigte Kennzeichentafeln und Nachbestellungen erfolgen hier.
Schwarze Nummernschilder werden seit 1. Jänner 1990 nicht mehr vergeben.
Da es sich um öffentliche Urkunden bei den österreichischen Kennzeichentafeln handelt, die der Zulassungsbesitzer kauft, müssen sie nach der Verwendung der Behörde für eine Vernichtung zurückgegeben werden. Man kann also in Österreich alte nicht mehr gebrauchte Autokennzeichen sammeln.
Kommt es zu einem Fahrzeugwechsel so bleibt das Kennzeichen beim Besitzer und wird auf ein anderes Fahrzeug übernommen. Früher war bei einem Wechsel des Besitzers eine neue Vergabe nötig. Heute ist eine Übernahme des Kennzeichens beim Fahrzeugwechsels jedoch möglich, allerdings nur in der gleichen Bezirkskennung. Handelt es sich bei dem alten Kennzeichen noch um eines ohne blaues EU-Feld so muss man bei der Übernahme ein neues mit der blauen EU-Kennung bestellen.
Eine Übernahme des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug ist jedoch nur möglich wenn es sich bei dem Kennzeichen um kein Wunschkennzeichen handelt.
Die Kennzeichen werden durch konzessionierte Unternehmen auf die Bestellung von Behörden hin hergestellt. Die Kennzeichen werden einzeln als Nachbestellungen, Wunschkennzeichen oder in Serien bei Neuanmeldungen produziert.
Seit 1.9.2012 wurden die Bundespolizeidirektionen abgeschafft und es kam zu einer Neuorganisation in Landespolizeidirektionen, die jedoch keine Auswirkung auf die Kennbuchstaben hatte. So gibt es nur eine Landespolizeidirektion für jedes Bundesland. Man nutzt zur Bestimmung der Kennzeichentafeln allerdings die als Außenstellen der Landespolizeidirektionen eingeführten Polizeikommissariate. In Rust gibt es, da kein Polizeikommissariat besteht, keine eigene Kennung.
Rust hat als einzige Statutarstadt keine eigenes Unterscheidungszeichen, man verwendet statt dessen das E, weil es für die Städte Eisenstadt und Rust mit der Landespolizeidirektion Burgenland, früher Bundespolizeidirektion Eisenstadt eine gemeinsame Zulassungsstelle gibt.
Hallo zusammen!
Sie dürften sich da geirrt haben: BD – Diplomatisches Korps im Burgenland/Bundesbusdienst von ihnen genannt ist falsch. Das könnte nur BC sein, was das Burgenland betrifft.
◾BD◦Bundesbusdienst – Omnibusse, die im Kraftfahrlinienverkehr der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) und der Post- und Telegraphenverwaltung benutzt werden.
das autokennzeichen
B ist bregenz in vorarlberg und nicht in burgenland
mfg
SOWAS und NOWAS MUSEUM