Verbandskasten

Verbandskasten

Das Mitführen eines nicht abgelaufenen Verbandskastens ist für PKW-Fahrer Pflicht.

Das Mitführen eines nicht abgelaufenen Verbandskastens ist für PKW-Fahrer Pflicht.

Der Verbandskasten im Auto muss mitgeführt werden, vollständig sein und nicht zu alt. Im Notfall, bei der ersten Hilfe kann er lebensrettend sein.

Wichtig ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Seit dem Januar 2014 gilt für KFZ-Verbandskästen die neue DIN-Norm 13164, nach ihr gehören zu den schon verpflichtenden Bestandteilen des Kastens zusätzlich ein 14-teiliges Pflasterset mit Fingerstrips, Pflasterstreifen sowie Fingerkuppenverbänden. Auch müssen 2 einzeln verpackte Reinigungstücher und ein Verbandspäckchen in Kindergröße enthalten sein.

Wer einen Verbandskasten vor 2014 gekauft hat kann ihn noch nutzen oder zumindest die Teile die noch nicht abgelaufen sind. So sind die Vorgaben und Mengen für Verbandskästen die bis 1998 gültig waren nicht außer Kraft gesetzt.

Verpflichtend wird die Norm jedoch erst wenn sie in der Straßenverkehrszulassungssordnung, kurz StVZO aufgenommen wird.

Im § 35 h der StVZO ist vorgeschrieben das ein Erste-Hilfe-Koffer in jedem PKW mit zu führen ist, auch gilt es bei großen Fahrzeugen wie einem Bus mit Platz für mehr als 22 Personen, dass 2 solcher Kästen mitgeführt werden.

Für Zweiräder wie Motorräder gilt, dass sie kein Verbandsmaterial mitführen müssen, ebensowenig wie einachsige Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen. Denn der Verbandskasten muss ausreichend geschützt transportiert werden vor Schmierstoffen und Kraftstoffen, was nur im Kofferraum von PKW, Bussen oder LKW gewährleistet werden kann.

Inhalt von Verbandskästen

Der Inhalt es Verbandskasten muss vollständig und nicht abgelaufen sein, da sonst Bußgelder drohen und die erste Hilfe nicht gewährleistet werden kann.

Der Inhalt es Verbandskasten muss vollständig und nicht abgelaufen sein, da sonst Bußgelder drohen und die erste Hilfe nicht gewährleistet werden kann.

Umfassend zur Norm DIN 13164 muss im Verbandskasten folgendes enthalten sein:

  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis
  • 2 Dreiecktücher DIN 13168
  • 1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
  • 1 Schere DIN 58279
  • 4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
  • 1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
  • 14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
  • 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
  • 2 Fingerkuppenverbände
  • 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
  • 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
  • 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
  • 2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
  • 2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
  • 1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
  • 1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
  • 6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
  • 3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m

Gerade die Wundversorgung ist mit den im Verbandskasten enthaltenen Verbandstüchern, Binden und Pflastern gut möglich.

Das Verfallsdatum ist besonders beim Verbinden wichtig, da die Verbandsmaterialien dann nicht mehr steril sind und es so zu Infektionen kommen kann, wenn man sie zur Wundversorgung nutzt. Sicherlich ist im Notfall ein abgelaufener Verband dennoch zu nutzen als auf die erste Hilfe zu verzichten aufgrund des überschrittenen Ablaufdatums.

Führt man kein Verbandskasten mit sich der der Norm DIN 13164 entspricht so wird ein Bußgeld von 5 € fällig laut Bußgeldkatalog

Tauscht man die abgelaufenen Teile oder gar den ganzen Kasten nach Ablaufdatum so droht kein Bußgeld bei einer Polizeikontrolle.

Man kann einzelne Teile in der Apotheke nachkaufen und so im Notfall in der Lage sein erste Hilfe leisten zu können.

Nach dem Ablaufdatum kann man Pflaster auch noch im Haushalt für die Wundversorgung getrost nutzen, auch kann man sie spenden an Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz oder die Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen die diese in den Übungskursen nutzen können.

Reist man in das Ausland so gibt es bestimmte Mitführpflichten. Auch für den Verbandskasten gilt dieses, neben Warndreieck, Warnweste, eventuell auch Feuerlöscher etc.

Auch hier können Bußgelder drohen, wenn man die Mitführpflicht missachtet.

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