Wespen
Wespen gelten gerade im Frühjahr und Sommer als Plage, da sie als aggressiv gelten und man ihre Stiche fürchtet. Bei einer Allergie kann es sogar zu lebensbedrohlichen Symptomen kommen.
Im Garten, bei Aktivitäten im Freien, aber auch im Haus oder der Wohnung wenn sie durch geöffnete Türen und Fenster eindringen oder gar im Auto können sie ärgerlich und störend werden.
Doch darf man sie einfach töten? Man unterscheidet in Deutschland rund 10.000 Wespenarten, einige stehen sogar als bedrohte Arten auf der roten Liste und so als gefährdete Arten und Artenschutz. Es drohen Bußgelder beim Töten von Wespen ohne vernünftigen Grund aus reiner Mutwilligkeit.
So sieht § 39 I Ziffer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vor, dass es verboten ist lebende Tiere zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, verletzen oder gar zu töten. Dieses Gesetz gilt für wildlebende Tiere.
Es gibt jedoch Ausnahmen in denen kein Bußgeld droht, wenn Allergiker die durch einen Wespenstich in eine lebensbedrohliche Lage geraten können dürfen diese die schwarz-gelb gestreiften Insekten töten ohne ein Bußgeld zu erhalten.
In anderen Fällen können Bußgelder drohen bei denen Beträge von 5.0000 bis 65.000 Euro fällig werden.
Das töten einer Wespe kann so mit 5.000 Strafe belegt werden. Die höhe richtet sich nach dem Einzelfall, daher sind die Bußgelder auch durchaus niedriger.
Tötet man Arten die gefährdet sind wie die heimischen Arten der Kreisel- und Knopfhornwespe so Drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
Bußgelder für das Töten von Wespen
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, die laut Gesetz gelten, wird entsprechend zur Kasse gebeten. Im Falle des Vernichtens von Wespen, kann dem Betroffenen laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld zwischen 5.000 und 65.000 Euro in Rechnung gestellt werden.
Die Bußgelder sind zwar im Bußgeldkatalog festgeschrieben, wie viel Geld Betroffene aber tatsächlich zahlen müssen, hängt immer auch vom Einzelfall ab und lässt sich somit nicht pauschal beantworten.
Wer im Biergarten eine Wespe tötet, muss daher nicht unbedingt damit rechnen, ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 5.000 Euro zahlen zu müssen. Die folgenden zwei Tabellen geben einen Überblick über mögliche Bußgelder in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands.
Mögliche Bußgelder: Wespen töten
Hinweis: Bei diesen Bußgeldern handelt es sich um Maximal-Angaben. Für die tatsächliche Höhe ist der Einzelfall entscheidend. Es können daher auch niedrigere Bußgelder für das Töten von Wespen verhangen werden.
Wespen töten: Wann das Bußgeld noch höher ausfallen kann
Werden Tiere oder Insekten getötet, die unter besonderem Schutz stehen, kann das Bußgeld mitunter deutlich höher ausfallen. Bei Wespen gilt dies insbesondere für alle heimischen Arten der Kreisel- und Knopfhornwespen. Wer diese Wespen tötet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden. Doch Achtung: Auch hier ist immer der Einzelfall zu betrachten. Dieser ist letztendlich entscheidend für die Bußgeldhöhe.
Hat man mit einem Wespenbau zu kämpfen den man umsetzen muss sollte man Kammerjäger, Schädlingsbekämpfer oder Umweltschutzvereine damit beauftragen. Wesepnnester einfach zu zerstören, auszuräuchern oder entfernen ist verboten. Mitunter müssen sie aber umgestzt werden, wenn sie zum Beispiel auf Kinderspielzplätzen angelegt wurden oder man das Haus nicht mehr betreten kann etc.
Bußgelder für das Töten, Fangen und Verletzen von Wespen
Bundesland | Bußgeld | Bußgeld bei geschützten Arten |
---|---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 15.000 € | bis zu 50.000 € |
Bayern | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Berlin | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Brandenburg | bis zu 13.000 € | bis zu 65.000 € |
Bremen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Hamburg | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Hessen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 20.000 € | bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 50.000 € | bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | bis zu 5.000 € | bis zu 5.000 € |
Saarland | bis zu 10.000 € | bis zu 10.000 € |
Sachsen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Thüringen | bis zu 50.000 € | bis zu 50.000 € |
Bußgelder für Zerstören oder Verwüsten von Brut- und Ruhestätten ohne vernüftigen Grund
Bundesland | Bußgeld | Bußgeld bei geschützten Arten |
---|---|---|
Baden-Württemberg | bis zu 15.000 € | bis zu 50.000 € |
Bayern | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Berlin | bis zu 50.000 € | bis zu 50.000 € |
Brandenburg | bis zu 13.000 € | bis zu 65.000 € |
Bremen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Hamburg | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Hessen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | bis zu 20.000 € | bis zu 20.000 € |
Niedersachsen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | bis zu 50.000 € | bis zu 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | bis zu 5.000 € | bis zu 5.000 € |
Saarland | bis zu 10.000 € | bis zu 10.000 € |
Sachsen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Schleswig-Holstein | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |
Thüringen | bis zu 5.000 € | bis zu 50.000 € |