Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich

Verkehrsberuhigter Bereich

Der verkehrsberuhigte Bereich oder auch Spielstraße genannt sieht spezielle Verkehrsregeln und Bußgelder vor. In dicht bewohnten Bereichen wurden spezielle verkehrsberuhigte Bereiche eingerichtet, auch um spielende Kinder zu schützen. Daher müssen Autofahrer in der Spielstraße besondere Regeln der StVO beachten.

So haben hier Fußgänger Vorrang und man muss in Schrittgeschwindigkeit fahren. Als Schrittgeschwindigkeit gilt 7 km/h.

Außerdem gilt Rechts-Vor-Links als Vorfahrtsregel. Man muss jederzeit bremsbereit sein, da man mit spielenden Kindern rechnen muss die hinter einem Ball hierlaufen, wie auch das entsprechende Verkehrszeichen 325.1 mit einem spielendem Kind und Ball schon andeutet.

Zum Schutz der Kinder und Anwohner gelten hier daher verschärfte Verkehrsegeln und Bußgelder. Personen bis zu 14 Jahren gelten als Kinder, alles ist ihnen jedoch nicht erlaubt so dürfen keine Straßensperren, Burgen oder Höhlen aufgebaut werden die den Verkehr gefährden könnten.

Auch auf Radfahrer ist besonders zu achten. Geparkt werden darf nur auf speziell gekennzeichneten Flächen. Wer falsch parkt riskiert, wie sonst auch, Bußgelder bzw. Verwarngelder die bei 10 Euro beginnen.

Aufgrund der geringen erlaubten Schrittgeschwindigkeit kann es schnell zu Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen so zahlt man bei bis zu 10 km/h zu viel 30 €, ab 15 km/h sind es 20 €.

Ab 21 km/h zu viel ist es ein Punkt in Flensburg.

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im verkehrsberuhigtem Bereich

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h 15 €
11 – 15 km/h 25 €
16 – 20 km/h 35 €
21 – 25 km/h 80 € 1
26 – 30 km/h 100 € 1 1 Monat wenn 2 mal im Jahr

überschritten wurde mit >= 26 km/h

31 – 40 km/h 160 € 2 1 Monat
41 – 50 km/h 200 € 2 1 Monat
51 – 60 km/h 280 € 2 2 Monate
61 – 70 km/h 480 € 2 3 Monate
über 70 km/h 680 € 2 3 Monate

Bußgelder im verkehrsberuhigtem Bereich

Verstoß Strafe Punkte
Fußgänger behindert 15 €
Fußgänger gefährdet 60 € 1
Fußgänger gefährdet inklusive Unfall 75 € 1
Außerhalb der markierten Flächen geparkt mit Behinderung anderer 15 €
Außerhalb der markierten Flächen geparkt für länger als 3 Stunden 20 €
Außerhalb der markierten Flächen geparkt für länger als 3 Stunden inklusive Behinderung 30 €
Aus dem verkehrsberuhigtem Bereich auf eine andere Straße gefahren inklusive Gefährdung 30€
Aus dem verkehrsberuhigtem Bereich auf eine andere Straße gefahren inklusive Unfall 35 €
Aus dem verkehrsberuhigtem Bereich auf eine andere Straße gefahren ohne den Blinker zu setzen 10 €
Als Fußgänger den Verkehr unnötig behindert 5 €
Die Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten 15 €

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