Verhalten bei Verkehrskontrolle
Bei einer Verkehrskontrolle sollte man sich richtig verhalten, hierzu gehört dass man Ruhe bewahrt und bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten muss, die Polizei zeigt einem das durch Blinken und langsames Fahren an. Kommt es zur Aufforderung nachzufahren so muss man dieses unbedingt tun, andernfalls drohen 1 Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld.
Auch wenn man nichts zu befürchten hat ist es eine Stresssituation in der der Fahrer Ruhe bewahren sollte.
Man muss auf das Zeichen der Polizei reagieren und anhalten. Zunächst kann man im Fahrzeug bleiben, man macht den Motor und Radio aus und lässt die Scheibe runter. Wenn man aufgefordert wird steigt man aus.
Es müssen die Personalien angegeben werden sowie Fahrzeugschein und Führerschein ausgehändigt werden.
Ein Alkoholtest in Form einer Atemalkoholmessung (Pusten) sowie ein Drogenschnelltest können verweigert werden, es kann dann jedoch eine Blutabnahme erfolgen für die man mitgenommen wird.
Die Durchsuchung des Autos ist nur erlaubt wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Ein Dursuchen von Taschen, Kofferraum oder Handschuhfach ist nur bei Gefahr im Verzug oder mit Durchsuchungsbeschluss möglich.
Auch sollen Warnweste, Warndreieck und Verbandkasten mitgeführt werden. Ab 60 Euro Bußgeld wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und der Bescheid wird zugeschickt, Beträge darunter können vor Ort bezahlt werden.
Die Polizei darf das Handy nicht überprüfen, nur bei Verdacht auf eine Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit, andernfalls ist ein Durchsuchungsbeschluss nötig oder Gefahr muss im Verzug sein. Blitzerwarner und andere verbotene Gegenstände dürfen sichergestellt werden.
Auf informative Fragen, wie woher man kommt, muss man nicht antworten, man sollte die Polizisten auch nicht bedrohen oder ihnen das Gefühl geben bedroht zu sein, vermeiden sie daher hastige und unvorhersehbare Bewegungen, abruptes Bremsen, das Halten von Gegenständen in den Händen, das Greifen in Taschen und Kleidung.
Bei der allgemeinen Verkehrskontrolle hat man eine Duldungspflicht, aber keine Mitwirkungspflicht. Aussagen dürfen verweigert werden aufgrund des Rechtes auf Aussagenverweigerung.
Man muss sich nicht zum Vorwurf äußern wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden, die Polizei muss darüber belehren, sonst kann später die Aussage des Fahrers nicht oder nur eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. Auch der Rat durch einen Anwalt kann sinnvoll sein.
Ein Romberg-Test mit mit in die Augen leuchten, auf einer Linie laufen lassen oder die Fingerspitze mit der Nase berühren muss man nicht mitmachen.
Bußgelder bei Verkehrskontrollen
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
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Fahrzeugschein oder Führerschein nicht dabei oder man will sie nicht vorzeigen | 10 € | ||
Kein Warndreieck dabei oder man will ihn nicht zeigen | 15 € | ||
Kein Verbandskastendabei oder man will ihn nicht zeigen | 5 € | ||
Kein Verbandskastendabei oder man will ihn nicht zeigen | 15 € | ||
Man hat verkehrsregelnde Anweisung nicht befolgt | 20 € | ||
Es wurde einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht der Weg versperrt | 20 € | ||
Haltegebot der Polizei missachtet | 70 € | 1 | |
Zeichen der Polizei missachtet | 70 € | 1 |