Fahranfänger

Fahranfänger

Was Fahranfänger beim Führerschein beachten müssen.

Was Fahranfänger beim Führerschein beachten müssen.

Für Fahranfänger die frisch den Führerschein erhalten haben gilt in Deutschland eine Probezeit von 2 Jahren. In dieser Zeit muss man besonders achtsam sein bezüglich von Verkehrsverstößen, da sonst teure Aufbauseminare, zusätzliche Sanktionen des Bußgeldkataloges drohen sowie eine Verlängerung der Probezeit oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Diese besondere Bestrafungen sind damit begründet, dass statistisch gesehen gerade Führerscheinneulinge besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind, da sie ihre Fahrkünste meist überschätzen. Die Probezeit beim Führerschein wurde am 1.11.1986 eingeführt und am 1.1.1999 dahingehend erweitert, dass die Probezeit sich von 2 auf 4 Jahre verlängern kann bei besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen. Zusätzlich gilt, dass wer unter 21 Jahren ist sich an eine Promille-Grenze halten muss die bei 0 liegt.

Wer über 21 Jahre alt ist, darf bis zu 0,5 Promille haben. Übersteht man die Probezeit ohne besondere Verstöße so gelten von da an die normalen Sanktionen des Bußgeldkataloges wie für die anderen Verkehrsteilnehmer auch. Jeder der einen Führerschein in Deutschland macht muss diese Probezeit überstehen, bei ca. 80 % kommt es in der Zeit zu keinen Vorkommnissen.

Wer den Führerschein mit 17 macht durchläuft die selbe Probezeit und kann so beim begleiteten Fahren sogar mit 18 Jahren die Probezeit hinter sich haben, wenn man den Führerschein bereits mit 16 Jahren besteht. Fährt man ohne die eingetragene Begleitperson, ohne Sondergenehmigung, so droht ein Bußgeld von 70 € und ein Punkt in Flensburg. Außerdem die Fahrerlaubnis der Klasse B widerrufen und kommt ein Aufbauseminar hinzu, weiterhin kann man erst 6 Monate nach dem Seminar erneut einen Antrag stellen. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf selbst höchstens 1 Punkt in Flensburg haben und muss seit 5 Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis sein.

Von 2004 bis 2010 gab es in einigen Bundesländern die Möglichkeit durch ein freiwilliges Aufbauseminar die Probezeit auf nur 1 Jahr zu verkürzen. Wer in der Probezeit schwere Verkehrsverstöße begeht oder welche wiederholt erhält eine verlängerte Probenzeit, die sich auf 4 Jahre verdoppelt. Bei den Verstößen unterscheidet man nach ihrem Schweregrad. So gibt es Verstöße des Kataloges A und Kataloges B.

Verstöße nach Katalog A und B

Was Verstöße nach Katalog A und B bedeuten.

Was Verstöße nach Katalog A und B bedeuten.

Zur einer Verlängerung der Probezeit kommt es nur nach Verstößen die eine Eintragung im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg mit sich ziehen, wie Bußgeldbescheide mit einem Bußgeld von mindestens 60 € oder eine Straftat im Verkehr. Das Missachten der Vorfahrt ohne Gefährdung oder das Überschreiten der Parkzeit an einer Parkuhr sowie Tempoüberschreitungen von bis zu 20 km/h haben entsprechend keine Verlängerung der Probezeit mit sich.

Doch was genau sind Verstöße nach Katalog A und B? Ein Verstoß der Kategorie A wiegt schwerer und verlängert die Probezeit um 2 weitere Jahre. Auch kommt es zu einem Aufbauseminiar. Bei B-Verstößen müssen es schon 2 dieser Art sein für entsprechende Sanktionen. Die Verstöße der Kategorie A sind also schwerwiegender als die von Katalog B.

Zu Verstößen nach Katalog A zählen:

  • Trunkenheit am Steuer
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr wie illegale Autorennen
  • Eine Nötigung durch zu dichtes Auffahren und Betätigen der Lichthupe auf der Autobahn
  • Das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
  • Fehlverhalten am Zebrastreifen
  • Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
  • Missachten von Haltezeichen der Polizei
  • Überholen im Überholverbot Missachten einer roten Ampel

Zu Verstößen nach Katalog B zählen:

  • Ungesicherte Ladung
  • Termin zur HU überziehen um mehr als 8 Monate
  • Mitnahme von Kindern ohne Rückhalteeinrichtung wie dem Kindersitz
  • Parken auf Autobahnen und Kraftstraßen wo es keine Parkerlaubnis für gibt
  • Nicht sichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges

1 Verstoß aus Katalog A oder 2 aus dem Katalog B haben eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre mit sich sowie eine Teilnahme am Aufbauseminar. Komt es zu erneuten Verstößen in der verlängerten Probezeit so gibt es eine schriftliche Verwarnung mit einer Empfehlung auch innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Bei weiteren Verstößen trotz Teilnahme am Seminar und trotz schriftlicher Verwarnung wird der Führerschein entzogen und es kommt zu einer 3 monatigen Sperrfrist.

Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf 250 bis 400 Euro. Diese erfolgen in Gruppen mit bis zu 12 Teilnehmern. Man bespricht hier die begangenen Verkehrsverstöße und wie man sich zukünftig korrekt verhält im Straßenverkehr. Ein Seminar geht über 9 Stunden aufgeteilt in 4 Blöcke zu je 135 Minuten. Außerdem gibt es noch eine Fahrprobe mit einem Fahrschullehrer. Wer teilgenommen hat bekommt eine Teilnahmebescheinigung mit der man die Fahrerlaubnis bzw. Führerschein wieder erhalten kann.

Sollten bei den Verstößen Alkohol oder Drogen im Spiel gewesen sein, so muss man auch ein besonderes Seminar absolvieren was diese Thematik im Mittelpunkt hat. Die Seminar sollen aufklären und wiederholte Fehlverhalten vermeiden. Gerade Fahrer zwischen 18 und 25 verursachen etwa 23 % aller tödlichen Unfälle, daher sind hier die strengen Auflagen in der Probezeit eingeführt worden. Generell kommt erst nach dem Führerschein mit den gefahrenen Kilometern eine gewisse Routine auf. Häufig sind Fahranfänger noch mit Schalten, Kuppeln, der Gewöhnung an ein anderes Fahrzeug, sein Fahrverhalten und Ausmaße überfordert. Besonders häufig kommt es durch überhöhte Geschwindigkeit zu Unfällen. Aber auch das Missachten der Vorfahrt führt häufig zu Unfällen mit Personenschäden. Darüber hinaus spielen Alkohol am Steuer und ein zu geringer Sicherheitsabstand eine große Rolle bei vielen Unfällen. Wird man selbst in einen Unfall in der Probezeit verwickelt an dem man nicht Schuld ist so muss man mit keiner Verlängerung der Probezeit rechnen.

Bußgelder bei der Probezeit

Verstoß Strafe
1 Verstoß der Kategorie A Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und ein Aufbauseminar
Ein A-Verstoß im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen Ein spezielles Aufbauseminar
1 Verstoß der Kategorie A während der verlängerten Probezeit Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
2 Verstöße der Kategorie A während der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis
1 Verstoß der Kategorie B Keine besonderen Sanktionen
2 Verstöße der Kategorie B Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
1 Verstoß der Kategorie B während der verlängerten Probezeit Keine besonderen Sanktionen
2 Verstöße der Kategorie B während der verlängerten Probezeit Verwarnung und die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung
3 Verstöße der Kategorie B während der verlängerten Probezeit Keine besonderen Sanktionen
4 Verstöße der Kategorie B während der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis

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