Kennzeichenmaterialien

Kennzeichenmaterialien

Kennzeichenmaterialien. Deutsche Autokennzeichen bestehen vorwiegend aus Aluminium.

Kennzeichenmaterialien. Deutsche Autokennzeichen bestehen vorwiegend aus Aluminium.

Bezüglich der Kennzeichenmaterialien gilt gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), dass das Autokennzeichen reflektierend sein muss das DIN-Prüf- und Überwachsungszeichen sowie die entsprechende Registrierungsnummer tragen muss.

Die meisten der deutschen KFZ-Kennzeichen sind aus Aluminium gefertigt und werden in Schildershops in der Nähe von Zulassungsstellen binnen weniger Minuten frisch “gepresst” nach einem Heißprägeverfahren aus KFZ-Kennzeichenrohlingen gegenüber lösungsmittelhaltigen Lacken ist dieses Verfahren umweltfreundlicher und wird seit den 90er Jahren angewandt.

Beleuchtete Kennzeichen

Seit November 2006 sind sogenannte selbstleuchtende Kennzeichen auf dem Markt, diese müssen nicht extern beleuchtet werden, sondern sind aus Kunstoff gefertigt und werden von innen nach außen beleuchtet durch LEDs. Eine Reflexionsschicht ist hier auch vorhanden, jedoch ist diese von innen her lichtdurchlässig.

Der Vorteil dieser neuen selbstleuchtende Kennzeichen ist, dass sie immer gut ablesbar sind, da sie sehr gleichmäßig ausgeleuchtet werden und so die Sicherheit im Verkehr erhöhen.

Welche verschiedenen Techniken es genau bei selbstleuchtenden Kennzeichen gibt können sie hier nachlesen.

Kennzeichen aus Kunststoff

Ende 2006 wurden auch Kennzeichen aus Acryl-Kunststoff als Alternative zu den Metallschildern angeboten. Diese ähneln dem Aussehen nach britischen Kennzeichen. Diese Kennzeichen sind nicht mehr erhältlich.

Weiterhin gibt es seit November 2013 sogenannte 3D-Kennzeichen, diese bestehen auch aus Kunststoff und sind somit sehr leicht, haben eine gute CO2-Bilanz, geringe Verletzungsgefahr bei einem Unfall für Fußgänger oder Motorradfahrer. Die Kunsstoffbuchstaben werden mit einem Steck-Prägeverfahren aufgebracht und sind, da sie durchgängig gefärbt sind, besonders resistent gegen Abrieb und robust. Dabei besteht die Grundplatte auf die die Lettern angebracht werden aus Polypropylen und sind deutlich schlagfester als Kennzeichen aus Aluminium.

Kennzeichenformate

Nach der DIN 74069 wird in Deutschland seit 1980 genau geregelt wie groß Kennzeichen sein müssen und welche Farben sowie Schriften sie nutzen müssen.

So gibt es in Deutschland nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Formate für Kennzeichen:

  • Bei einzeiligen sind maximal 520 mm an Breite und maximal 110 mm an Höhe erlaubt.
  • Bei zweizeiligen sind maximal 340 mm an Breite und maximal 220 mm an Höhe erlaubt. Fahrzeuge mit 2 oder 3 Rädern nutzen maximal Schilder mit einer Höhe von 280 mm.
  • Die Schilder für Krafträder sind 180 mm bis 220 mm breit und 130 mm hoch.
  • Werden verkleinerte zweizeilige Nummernschilder genutzt gilt ein Höchstmaß für die Breite von 225 mm und 130 mm für die Höhe. Diese werden für Fahrzeuge genutzt die bauartbedingt nicht schneller als 40 km/h fahren können.

Schrift

Für die Aufschrift der Kennzeichen nutzt man in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt die FE-Schrift. Sie gilt als fälschungssicher und noch lesbar wenn Teile des Kennzeichens verdeckt sind, da die Schrift asymmetrisch ist. Man nutzt diese Schriftart in Engschrift und Mittelschrift mit jeweils einer Höhe von 75 mm und bei der verkleinerten Mittelschrift von 49 mm.

Dabei nutzt man die Mittelschrift bei Schilder mit bis zu 7 Zeichen, ab 8 Zeichen kommt die schmalere Engschrift zum Einsatz.

Bei Kennzeichen bis 2000 wurde bei Platzmangel auf den Autokennzeichen eine Mischung aus Mittelschrift und Engschrift gewählt.

Davon abweichend wird für Versicherungskennzeichen und Nummernschilder der Bundeswehr eine andere Schriftart genutzt.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert