Abstände nicht eingehalten

Abstandsverstöße

Wer zu dicht auffährt riskiert neben Unfällen auch Geldstrafen, Punkte und sogar Fahrverbote. Abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem gemessen Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug fallen diese wie folgt aus:

Abstände wurden nicht eingehalten

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/h 25 €
dasselbe wie oben nur mit Gefährdung 30 €
dasselbe wie oben nur mit Sachbeschädigung 35 €
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand der weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand der weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 € 2  1 Monat
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 € 2  2 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 € 2  3 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180 € 1
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 € 2  1 Monat
Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h und Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 € 2  2 Monate
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h und Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 € 2  3 Monate

Mindestabstand

Auf der Autobahn gilt es Abstandsverstöße einzuhalten und sich nicht zum Rasen verleiten zu lassen.

Auf der Autobahn gilt es Abstandsverstöße einzuhalten und sich nicht zum Rasen verleiten zu lassen.

Laut Strasssenverkehrsordnung StVO werden gerade bei Abstandsverstößen wegen sogenannten Dränglern hohe Bußgelder verhängt. So fahren viele dem Vordermann nah auf in der Hoffnung dieser wird nervös und macht Platz für den Raser.

Dabei unterschätzt man jedoch den Bremsweg und hält den Sicherheitsabstand oft nicht ein, was bei einer Bremsung katastrophal enden kann.

So werden heute mittels Videoüberwachung Abstandsmessungen auf deutschen Autobahnen durchgeführt und hohe Bußgelder verhängt bis hin zu Fahrverboten.

Häufig werden mit Setzen des Blinkers links und der Lichthupe Vorausfahrende genötigt nach rechts rüber zu fahren. Krasse Raser überholen gern auch mal rechts, wenn das Nötigen nicht hilft.

Doch wie groß muss der Mindestabstand sein?

Innerhalb geschlossener Ortschaften muss man mindesten die in 1 Sekunden gefahren Meter Abstand halten. Bei Tempo 50 km/h als 15 Meter, also gut 3 PKW-Längen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften wie der Autobahn gelten 2 Sekunden gefahrene Wegstrecke. Also in etwa der halbe Tachostand. Bei Tempo 100 km/h sind dieses 50 Meter.

Orientierungshilfe

Dabei kann man sich an den Leitpfosten am rechten Straßenrand orientieren. Die weiß-schwarz gestreiften Pfosten haben nämlich einen Abstand von genau 50 Metern zu einander.

Man kann sich auch eine fixen Punkt merken und 2 bis 3 Sekunden zählen wie weit man kommt und den Mindestabstand bzw. die zurückgelegte Strecke in dieser Zeit mit den 50-Meter-Leitpfosten ermitteln.

Die Bußgelder richten sich auch nach dem Tempo, bei übe 80 km/h unter 100 km/h liegen diese bei 25€ und bei über 100 km/h zwischen 75 und 320€ und Fahrverboten und Punkten.

Auch beim Überholen gelten Mindestabstände, zum Fahrrad oder Motorrad sind dieses 1,5 Meter, zum PKW oder LkW 1,0 Meter und zu Linienbussen und Schulbussen 2,0 Meter.

In der Probezeit wird nach nach A- und B-Verstößen unterscheiden.

LKW-Fahrer haben Fahrzeuge mit mehr Gewicht und so längere Bremswege. Hier gelten bei mehr als 50 km/h auf Autobahnen Abständen von mindestens 50 Metern, sonst werden 80€ und 1 Punkt fällig. Sie dürfen darüber hinaus maximal 80 km/h schnell fahren.

Bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern maximal 50 km/h.

Die Verstöße werden mit Videoanlagen aufgezeichnet die fest montiert (meist auf Brücken) sind oder mobil in Fahrzeugen mitfahren.

Berechnung des Bremsweges

Die Formel zu Berechnung des Bremsweges der auch für die Führerscheinprüfung gilt lautet:

Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg (m)

Hier muss man noch die Reaktionszeit beachten die benötigt wird bis man mit dem Bremsen beginnt und der Straßenbelag, nasse Fahrbahn, Schnee, trockene Straße etc. Hier wird der Bremsweg noch länger.

Fährt man 100 km/h so beträgt der Bremsweg 100 Meter, da (100:10) x (100:10) = 100 bei 200 km/h sind es 400 Meter Bremsweg, da (200:10) x (200:10) = 400.

Bei der doppelten Geschwindigkeit vervierfacht sich so der Bremsweg.

Elektronische Systeme wie das ABA = Active Brake Assist können bei einer Notbremsung helfen, ähnlich wie das ACC =Adaptive Cruise Control das als Abstandstregeltempomat gerade bei LKWS Auffahrunfälle verhindern soll.

Häufig drängen männliche Autofahrer bei der Suche nach dem Adreanlinkick. Beobachtet man einen Drängler, gilt es den Ort, das Kennzeichen, das Geschlecht, ungefähre Alter und Haarfarbe zu merken und bei der Polizei zu melden. Sollte man aus versehen selbst mal Drängel sollte man versuchen sich per Handzeichen beim Bedrängten zu entschuldigen.

Wer bedrängt wird sollte die Spur nur wechseln wenn man keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, also ruhig bleiben und erst rüber fahren wenn es möglich ist. Auch sollte man sich nicht zum Mitrasen ermutigen lassen.

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