Wer im Straßenverkehr zu dicht auffährt, erhöht nicht nur das Risiko eines Auffahrunfalls. Ein zu geringer Sicherheitsabstand kann außerdem ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen.
Wie hoch die Strafe für einen Abstandsverstoß ausfällt, hängt insbesondere von der gefahrenen Geschwindigkeit und davon ab, wie stark der vorgeschriebene Abstand unterschritten wurde.
Bußgeldtabelle für Abstandsverstöße
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Abstandsverstoß bei bis 80 km/h | 25 € | – | – |
| Abstandsverstoß bei bis 80 km/h mit Gefährdung | 30 € | – | – |
| Abstandsverstoß bei bis 80 km/h mit Sachbeschädigung | 35 € | – | – |
| Mehr als 80 km/h: Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | – |
| Mehr als 80 km/h: Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | – |
| Mehr als 80 km/h: Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | – |
| Mehr als 80 km/h: Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | – |
| Mehr als 80 km/h: Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | – |
| Mehr als 100 km/h: Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | – |
| Mehr als 100 km/h: Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | – |
| Mehr als 100 km/h: Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 2 | 1 Monat |
| Mehr als 100 km/h: Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 2 Monate |
| Mehr als 100 km/h: Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 3 Monate |
| Mehr als 130 km/h: Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | – |
| Mehr als 130 km/h: Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | – |
| Mehr als 130 km/h: Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Mehr als 130 km/h: Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
| Mehr als 130 km/h: Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Wie groß muss der Sicherheitsabstand sein?

Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt keinen pauschalen Abstand für jede Fahrsituation vor. Grundsätzlich muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass man auch dann noch rechtzeitig anhalten kann, wenn das Fahrzeug vor einem plötzlich bremst.
Als praktische Orientierung haben sich zwei Regeln etabliert:
- Innerorts: ungefähr die Strecke, die das Fahrzeug innerhalb einer Sekunde zurücklegt.
- Außerorts und auf Autobahnen: etwa zwei Sekunden Abstand beziehungsweise ungefähr der halbe Tachowert in Metern.
Bei 100 km/h bedeutet der halbe Tachowert beispielsweise ungefähr 50 Meter Sicherheitsabstand.
Bei 120 km/h sind es etwa 60 Meter und bei 130 km/h rund 65 Meter.
Halber Tachowert einfach erklärt
Die Faustformel ist einfach:
Tachowert : 2 = Sicherheitsabstand in Metern
Beispiele:
- 80 km/h → ungefähr 40 Meter
- 100 km/h → ungefähr 50 Meter
- 120 km/h → ungefähr 60 Meter
- 130 km/h → ungefähr 65 Meter
- 160 km/h → ungefähr 80 Meter
Bei Regen, Schnee, Eis, schlechter Sicht oder anderen ungünstigen Bedingungen sollte der Abstand deutlich größer gewählt werden.
Abstand mit Leitpfosten einschätzen
Eine gute Orientierung bieten die Leitpfosten am Straßenrand. Auf deutschen Straßen stehen sie in der Regel ungefähr 50 Meter auseinander.
Bei Tempo 100 entspricht der Abstand zwischen zwei Leitpfosten daher ungefähr dem empfohlenen Sicherheitsabstand von 50 Metern.
Eine weitere Möglichkeit ist die Zwei-Sekunden-Regel:
Man merkt sich einen festen Punkt am Straßenrand, beispielsweise einen Leitpfosten oder ein Verkehrsschild. Sobald das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert, beginnt man zu zählen.
Erreicht das eigene Fahrzeug den Punkt erst nach ungefähr zwei Sekunden, besteht unter normalen Bedingungen meist ein ausreichender Abstand.
Warum dichtes Auffahren so gefährlich ist
Je höher die Geschwindigkeit, desto weniger Zeit bleibt für eine Reaktion.
Fährt ein Fahrzeug voraus und bremst plötzlich stark ab, benötigt der Fahrer dahinter zunächst Zeit, um die Gefahr wahrzunehmen und zu reagieren. Erst anschließend beginnt der eigentliche Bremsvorgang.
Der gesamte Anhalteweg besteht deshalb aus:
Reaktionsweg + Bremsweg = Anhalteweg
Gerade auf der Autobahn können bei geringem Abstand bereits Bruchteile einer Sekunde darüber entscheiden, ob ein Unfall noch verhindert werden kann.
Bremsweg berechnen
Aus der Fahrschule ist folgende vereinfachte Faustformel für den normalen Bremsweg bekannt:
(Geschwindigkeit in km/h : 10) × (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg in Metern
Beispiele:
- 50 km/h: 5 × 5 = etwa 25 Meter
- 100 km/h: 10 × 10 = etwa 100 Meter
- 130 km/h: 13 × 13 = etwa 169 Meter
- 200 km/h: 20 × 20 = etwa 400 Meter
Die Formel verdeutlicht einen wichtigen Zusammenhang:
Verdoppelt sich die Geschwindigkeit, vervierfacht sich ungefähr der Bremsweg.
Der tatsächliche Bremsweg hängt jedoch unter anderem von Fahrzeug, Reifen, Bremsanlage, Straßenbelag und Wetter ab.
Reaktionsweg nicht vergessen
Bevor die Bremse überhaupt betätigt wird, legt das Fahrzeug während der Reaktionszeit bereits eine erhebliche Strecke zurück.
Als Fahrschul-Faustformel für den Reaktionsweg gilt:
(Geschwindigkeit : 10) × 3 = Reaktionsweg in Metern
Bei 100 km/h sind dies beispielsweise ungefähr:
10 × 3 = 30 Meter
Erst danach beginnt der eigentliche Bremsweg.
Abstandsmessung auf der Autobahn
Abstandsverstöße werden häufig mit Video-Messanlagen kontrolliert.
Solche Anlagen können beispielsweise an Autobahnbrücken installiert sein. Dabei wird über eine bestimmte Strecke dokumentiert, wie groß der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen ist und mit welcher Geschwindigkeit sie unterwegs sind.
Dadurch lässt sich feststellen, ob der Sicherheitsabstand lediglich sehr kurzzeitig oder über eine relevante Strecke unterschritten wurde.
Ein zu geringer Abstand unmittelbar nach einem Spurwechsel muss deshalb nicht automatisch bedeuten, dass tatsächlich ein vorwerfbarer Abstandsverstoß vorliegt.
Drängeln, Lichthupe und dichtes Auffahren
Dichtes Auffahren wird häufig mit sogenanntem Drängeln verbunden.
Dabei sollte jedoch zwischen einem normalen Abstandsverstoß und weitergehendem aggressivem Verhalten unterschieden werden.
Wer einem vorausfahrenden Fahrzeug sehr dicht auffährt und zusätzlich beispielsweise dauerhaft die Lichthupe betätigt, um den Fahrer zum Spurwechsel zu bewegen, kann je nach konkretem Verhalten weitere rechtliche Konsequenzen riskieren.
Das kurze Betätigen der Lichthupe ist dagegen nicht grundsätzlich verboten. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf ein Überholvorgang beispielsweise durch kurze Licht- oder Schallzeichen angekündigt werden.
Entscheidend sind immer die konkrete Situation und das Verhalten des Fahrers.
Was tun, wenn ein anderes Fahrzeug drängelt?
Wer von einem anderen Verkehrsteilnehmer bedrängt wird, sollte möglichst ruhig bleiben.
Wichtig ist:
- nicht abrupt abbremsen,
- nicht provozieren lassen,
- Geschwindigkeit nicht unnötig erhöhen,
- ausreichenden Abstand zum eigenen Vordermann halten,
- die Spur erst wechseln, wenn dies gefahrlos möglich ist.
Gerade auf der Autobahn sollte man sich nicht durch einen dicht auffahrenden Fahrer zu einem riskanten Spurwechsel oder einer höheren Geschwindigkeit verleiten lassen.
Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern
Neben dem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug spielt auch der seitliche Sicherheitsabstand beim Überholen eine wichtige Rolle.
Wer mit einem Kraftfahrzeug Radfahrer, Fußgänger oder Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen überholt, muss mindestens folgende Abstände einhalten:
- innerorts mindestens 1,5 Meter
- außerorts mindestens 2 Meter
Kann dieser Abstand nicht eingehalten werden, muss mit dem Überholen gewartet werden.
Mindestabstand für Lkw
Für bestimmte schwere Fahrzeuge gelten zusätzliche Vorschriften.
Wer einen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen oder einen Kraftomnibus führt, muss auf Autobahnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h zum vorausfahrenden Fahrzeug grundsätzlich einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten.
Der Grund liegt unter anderem darin, dass schwere Fahrzeuge aufgrund ihrer Masse einen erheblichen Anhalteweg haben können.
Weniger als 50 Meter Sichtweite: maximal 50 km/h
Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darf grundsätzlich nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.
Je nach Straßen- und Wetterverhältnissen kann sogar eine noch niedrigere Geschwindigkeit erforderlich sein.
Die Leitpfosten am Straßenrand können auch hier als Orientierung dienen: Liegt der nächste Leitpfosten bereits außerhalb der Sichtweite, beträgt die Sichtweite ungefähr weniger als 50 Meter.
Abstandsverstoß in der Probezeit
Für Fahranfänger können schwerwiegende Abstandsverstöße zusätzliche Folgen haben.
Bestimmte Verkehrsverstöße werden während der Probezeit als A-Verstoß gewertet.
Je nach Verstoß können dann zusätzlich zu Bußgeld und Punkten probezeitrechtliche Maßnahmen folgen.
Moderne Assistenzsysteme helfen beim Abstandhalten
Viele moderne Fahrzeuge verfügen über Systeme, die den Fahrer beim Einhalten des Sicherheitsabstands unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- ACC – Adaptive Cruise Control: ein adaptiver Tempomat, der den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug automatisch regulieren kann.
- Notbremsassistent: erkennt mögliche Kollisionen und kann den Fahrer warnen oder automatisch eine Bremsung einleiten.
- Abstandswarnsystem: warnt, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering wird.
Diese Systeme können das Unfallrisiko reduzieren, entbinden den Fahrer jedoch nicht von seiner Verantwortung.
FAQ zu Abstandsverstößen
Wie viel Abstand sollte man bei 100 km/h halten?
Als Faustregel gelten ungefähr 50 Meter. Das entspricht dem halben Tachowert.
Wie viel Abstand sollte man bei 130 km/h halten?
Als Orientierung sind ungefähr 65 Meter sinnvoll.
Wie hoch ist das maximale Bußgeld für einen Abstandsverstoß?
Bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h und einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes können 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot fällig werden.
Wie viel Abstand müssen Lkw auf der Autobahn halten?
Lkw über 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h grundsätzlich mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.
Wie viel Abstand muss man beim Überholen eines Fahrrads halten?
Mit einem Kraftfahrzeug müssen beim Überholen von Radfahrern mindestens 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts eingehalten werden.
Ist der halbe Tachowert gesetzlich vorgeschrieben?
Die StVO formuliert grundsätzlich, dass der Abstand so groß sein muss, dass auch bei einer plötzlichen Bremsung des vorausfahrenden Fahrzeugs noch angehalten werden kann. Der halbe Tachowert beziehungsweise die Zwei-Sekunden-Regel dient in der Praxis als wichtige Orientierung für einen ausreichenden Sicherheitsabstand.
Fazit: Genügend Abstand verhindert Unfälle und hohe Strafen
Ein ausreichender Sicherheitsabstand gehört zu den wichtigsten Grundlagen sicheren Fahrens. Besonders bei hohen Geschwindigkeiten wächst der Anhalteweg erheblich.
Als einfache Orientierung gilt außerhalb geschlossener Ortschaften die Regel:
Halber Tachowert in Metern beziehungsweise ungefähr zwei Sekunden Abstand.
Wer deutlich dichter auffährt, riskiert nicht nur einen Auffahrunfall. Je nach Geschwindigkeit und Abstand drohen bis zu 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.
Der rechtliche Ausgangspunkt steht direkt in § 4 StVO: Der Abstand muss so groß sein, dass auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden noch angehalten werden kann. Für Lkw über 3,5 t und Kraftomnibusse gelten auf Autobahnen bei mehr als 50 km/h ausdrücklich mindestens 50 Meter.
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