Urlaub in Bosnien und Herzegowina

Urlaub in Bosnien und Herzegowina

Die Landesflagge von Bosnien und Herzegowina.

Die Landesflagge von Bosnien und Herzegowina.

Bosnien und Herzegowina sind 2 Entitäten, die Republika Srpska (Serbische Republik) und die Föderation Bosnien und Herzegowina mit bosnischen Muslimen und Kroaten. Außerdem kommt der gemeinsam verwaltete Distrikt Brčko. Die Föderation Bosnien und Herzegowina umfasst zehn weitgehend autonome Kantone.

Die Hauptstadt ist Sarajevo, die Landesfläche beträgt 51.197 qkm und die Einwohnerzahl 3.531.159.

Die Region im Norden, Bosnien nimmt 80 % des Staatsgebiet aus, die kleinere Region im Süden ist Herzegowina.

Als Landeswährung nutzt man seit 1998 die Konvertible Mark (KM), welche 1:1 der Deutschen Markt entspricht und an den Euro-Kurs mit 1,95583 KM gebunden ist. Häufig kann man auch direkt in Euro zahlen.

Die bosnische Küche ist  reichhaltig und abwechslungsreich. Ein Hauptbestandteil ist gegrilltes Fleisch, Cevapcici, Burek, Salate sowie eine Vielzahl von österreichischen und orientalischen Süßspeisen.

Dabei ist die sehr schmackhaft und weitestgehend naturbelassen.

Der Kaffee wird als Kahva oder auch Türkischer Mokka oder Espresso angeboten. Verbreitete bosnische Biere sind Nektar, Preminger, Sarajevsko Pivo und Banjalucko Pivo.

Bekannt ist der Sliwowitz sowie Weinbrand und Birnenschnaps.

In den Altstädten findet man zahlreiche Cevabdzinicas mit dem originalen Cevapcici aus Rind- und Lammfleisch sowie Sudzukice, als gegrillte Würstchen aus Lammfleisch.

In den Konditoreien wird häufig nach österreichischer Tradition backen.

In den größeren Städten findet man zahlreiche Cafes und Discos zum Ausgehen. Gerade im Sommer ist hier dank viele Touristen viel los.

Verkehrsregeln in Bosnien und Herzegowina

Mostar ist die größte Stadt der Herzegowina, dem südlichen Teil von Bosnien und Herzegowina und die 6. größte Stadt des Landes mit 113.000 Einwohnern.

Mostar ist die größte Stadt der Herzegowina, dem südlichen Teil von Bosnien und Herzegowina und die 6. größte Stadt des Landes mit 113.000 Einwohnern.

Mit dem Auto kann man das Land gut erkunden man sollte jedoch die gültigen Verkehrsregeln beachten.

Sehenswert sind neben der Hauptstadt auch abgelegene Regionen wie die Höhle von Vjetrenica oder die Kavica-Wasserfälle.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut und umfasst rund 22.000 km.

Für das Führen eine KFZ benötigt man eine gültige Fahrerlaubnis und einen EU-Führerschein. Für einen Mietwagen gilt in der Regel ein Mindestalter von 21 Jahren und der Führerschein sollte schon mindestens vor einem Jahr gemacht worden sein.

Fahranfänger unter 23 Jahren und den Führerschein noch kein Jahr haben dürfen in der Zeit zwischen 23 Uhr und 5 morgens nicht Auto fahren. Eine Grüne Versicherungskarte mit dem BIH Gültigkeitsbereich sollte mitgeführt werden.

Bußgelder in Bosnien und Herzegowina

Verstoß Strafe
Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h mindestens 50 Euro
Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h mindestens 200 Euro
Alkohol am Steuer mindestens 200 Euro
Rotlichtverstöße mindestens 250 Euro
Handy am Steuer mindestens 50 Euro
Falschparken mindestens 25 Euro
Anschnallpflicht missachtet mindestens 50 Euro

Kinder bis 12 Jahre benötigen einen Kindersitz und alle Insassen im Fahrzeug müssen angeschnallt sein.

Kommt es zu einer Panne oder einem Unfall so muss der Fahrer beim Verlassen des Wagens eine Warnweste anlegen.

Die Polizei erreicht man unter der Nummer 911 und 112. Für die Regulierung eines entstanden Schadens wird der Europäische Unfallbericht verwendet und eine Unfallbestätigung der Polizei, die Potvrda.

Die gültigen Tempolimits in Bosnien-Herzegowina liegen bei:

  • Innerorts maximal 60 km/h
  • Außerorts maximal 80 km/h
  • Auf Schnell-, Express-, und Kraftfahrstraßen 100 km/h
  • Auf den Autobahnen 130 km/h

Hat man keinen Wohnsitz in Bosnien-Herzegowina so kann es auch zu einem Untersuchungsverfahren mit Untersuchungshaft bei Unfällen kommen.

Die Promillegrenze für den Blutalkoholgehalt liegt bei 0,3. Wer jünger als 21 Jahre ist und den Führerschein noch keine 3 Jahre besitzt darf keinen Alkohol trinken, wenn anschließend gefahren werden soll.

Das Tragen von Ohrstöpseln im Straßenverkehr ist für Fußgänger und Motorradfahrer untersagt.

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