Urlaub in der Schweiz

Urlaub in der Schweiz

Die Landesfahne der Schweiz.

Die Landesfahne der Schweiz.

Die Landeshauptstadt der Schweiz ist de facto Bern und de jure keine, da die Bundesverfassung der Schweiz keine vorgibt.

Der Sitz der Regierung und des Parlamentes liegt in Bern, die Landesfläche beträgt 41.285 qkm bei einer Einwohnerzahl von 8.482.152 (2017). Das internationale KFZ-Kürzel ist CH, als Landeswährung dient der Schweizer Franken (CHF) und die Telefonvorwahl ist +41.

CH steht als Abkürzung für das Lateinische “Confoederatio Helvetica”.

Der Wahlspruch des Landes lautet “Unus pro omnibus, omnes pro uno” also auf Lateinisch “Einer für alle, alle für einen.”

Die Schweiz grenzt im Osten an Liechtenstein, im Süden an Italien, im Westen an Frankreich und im Norden an Deutschland an.

Amtlich spricht man auch von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, italienisch Confederazione Svizzera und französisch Confédération suisse, es handelt sich um einen demokratischen, föderalistischen Staat in Mitteleuropa.

Man unterscheidet bei der Eidgenossenschaft 26 teilsouveräne Kantone und insgesamt 4 offizielle Amtssprachen, nämlich Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Als Sprachregionen gibt es italienische und rätoromanische Schweiz, Romandie und Deutschschweiz.

60 % der Bevölkerung haben Deutsch als Muttersprache, 30 % Französisch, 6 % Italienisch und 1 % Rätroromanisch. Auch gibt es in der Deutschschweiz zahlreiche regionale Dialekte.

Gut 37 % der Bevölkerung weisen einen Migrationshintergrund auf.

Auf dem Staatsgebiet der Schweiz findet man Sprach- und Kulturgebiete der Länder Deutschland, Frankreich und Italien sowie spätromanische. Für die Einwohner ist nicht nur der Bürger des Staates wichtig für die Zusammengehörigkeit, sondern auch die Willensnation.

Hervorgegangen ist die schweizerische Eidgenossenschaft aus den Urkantonen Uri, Schwyz und Unterwalden, dabei gilt der Bundesbrief von 1291 als ältestes noch erhaltene Bündnisurkunde als inoffizielles und mythologisiertes Gründungsdokument.

Beim Westfälischen Frieden von 1648 erlangte man die Anerkennung der staatsrechtlichen Unabhängigkeit. Seit 1848 besteht der heutige Bundesstaat. Den Namen trägt die Schweiz aufgrund des Urkantons Schwyz und seinem gleichnamigen Hauptort.

Wichtig ist für die Schweiz auch die hohe lokale und regionale Autonomie und eine ausgeprägte Kompromissbereitschaft bei politischen Entscheidungsfindungen.

Die Schweiz gehört in Europa zu den dicht besiedelsten Staaten, vor allem im Mittelland in der Beckenzone zwischen den Alpen und Jura.

Wirtschaftlich bedeutend sind Genf, Basel, Bern, Lausanne, Luzern, Winterthur und Zürich.

2016 belegte die Schweiz im Ranking der menschlichen Entwicklung den zweiten Platz und zählt zu den sehr hoch entwickelten Ländern. Bei der Landesgröße liegt es auf Platz 133 und bei der Einwohnerzahl bei Platz 98 und ist auch die 20. größte Volkswirtschaft der Welt.

In der Schweiz gibt es nur 4 Feiertage die im gesamten Land arbeitsfrei sind, nämlich Neujahr, Auffahrt als Christi Himmelfahrt, Bundesfeier am 1. August als Nationalfeiertag und Weihnachtstag als 1. Weihnachtsfeiertag.

Typische Gerichte der schweizer Küche sind das Käsefondue, Älpermagrone, Rösti, Raclette und Birchermüesli. Beliebte Produkte der Schweiz sind der Käse und die Schokolade wie Toblerone oder auch lokale Spezialitäten wie Appenzeller Biber, Meringue, Basler Läckerli, Zuger Kirschtorte oder Aargauer Rüeblitorte. Bekannte Getränke sind Ovomaltine oder das süße Rivella-Getränk.

Vor allem ist die Schweiz auch für sportliche Aktivitäten bekannt wie Wandern, Skifahren, Schwimmen, Velofahren, Turnen, Schwimmen etc.

Verkehrsregeln in der Schweiz

Die Stadt Bern in der Schweiz.

Die Stadt Bern in der Schweiz.

In der Schweiz werden hohe Bußgelder verhängt, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nach der Einführung des “Via Sicura” Progammes.

Das Programm wurde eingeführt um die Zahl der Verkehrstoten zu senken. Eingeführt wurde es 2012. So kann bei Rasern das Fahrzeug als Tatwaffe auch eingezogen werden. Wer durch Alkohol am Steuer auffällig wird kann ein Alko-Lock eingesetzt werden damit wird das Zünden des Fahrzeuges für alkoholisierte Fahrer technisch unterbunden.

Durch Raserei drohen hohe Bußgelder die per Gerichtsbeschluss festgelegt werden und mehrere Tausend Euro betragen können, auch ein lebenslängliches Fahrverbot ist möglich. Freiheitsstrafen können sich auf bis zu 4 Jahren belaufen.

Ist man in der Schweiz im Urlaub mit dem Auto unterwegs so sollte man daher die maximal zulässigen Geschwindigkeiten beachten. Sie liegen bei:

  • Innerorts 30 oder 50 km/h
  • Außerorts 80 km/h
  • Auf den Autostraßen sind 100 km/h erlaubt, in Tunneln 80 km/h
  • und auf den Autobahnen 120 km/h maximal

Auch sollte man beachten, dass man seit 1985 eine Maut zahlen muss bei Nutzung der Straßen. Sie gilt für PKW, Motorräder und Fahrzeuge bis zu einem zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Vignettenpflicht besteht auf den Nationalstraßen also den Autobahnen und Autostraßen.

Für die kantonale Autobahn benötigt man keine Vignette. Wird man ohne Vignette erwischt so beträgt das Bußgeld 200 Franken.

Es gibt auch eine Schwerverkehrsabgabe oder Schwerlastabgabe für LKW-Fahrer, also Fahrzeuge die gewerblich mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht unterwegs sind. Sie wird damit begründet, dass schwere Fahrzeuge die Straßen stärker belasten und abnutzen als leichtere.

Wer mit einem Navi unterwegs ist sollte beachten, dass man freie Sicht hat. Wird dieses falsch an der Windschutzscheibe platziert wie in der Mitte der Frontscheibe droht ein Bußgeld von 800 Franken, der Fahrer sollte ein freies Sichtfeld haben, welches nicht durch ein Navigationsgerät eingeschränkt sein darf. Nur die Vignette bildet hier eine Ausnahme oder der Innenspiegel sowie Sonnenblende.

Der Postbus hat auf Bergstraßen immer Vorfahrt bzw. Vorrang. Richtungsänderungen müssen mit dem Blinker angezeigt werden, auch beim Spurwechsel, hier droht ein Bußgeld über 100 CHF.

In der Schweiz gilt zu dem eine Lichtpflicht am Tag. Ausgenommen sind nur Motorräder und Motorfahrzeuge mit Straßenzulassung vor 1970. Daher sollte man Tagfahrlicht oder Abblendlicht immer an haben bei der Reise durch die Schweiz, ähnlich wie in Polen. Dadurch sollen Unfälle vermieden werden. In den Tunneln muss das Ablendlicht eingeschaltet sein.

Für das Parken in der Schweiz gilt, dass man fast immer ein Ticket benötigt, da man kaum kostenlose Parkplätze vorfindet. Man unterscheidet verschieden Parkzonen. So gibt es:

  • Gelbe Zonen, sie dienen als private Parkplätze für Kunden oder auch die Angestellten von Fimen
  • Weiße Zonen als kostenpflichtige Parkplätze
  • Blaue Zonen für die man eine blaue Parkscheibe benötigt in der Zeit von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr, kann man eine Stunde lang parken, möchte man über die Nacht parken so braucht man einen zusätzlichen Parkschein, der ca. 50 Euro kostet.

An Fußübergängen zu halten ist verboten hier droht ein Bußgeld von 60 CHF, auch bei stockendem Verkehr.

An Fußübergängen haben Fußgänger immer Vorfahrt bzw. Vortritt, wenn keine Ampel regelt, man muss halten wenn ein Fußgänger wartet, insbesondere an Haltestellen von Trams und Bussen drohen hier Strafen von 140 CHF.

Einen Tram darf man nur rechts überholen, auf keinen Fall an der Haltestelle, vor allem wenn keine Insel für Fußgänger an der Haltestelle vorhanden ist.

Abfahrende Autobusse haben immer immer Vorfahrt. Fahrzeuge die auf Bergstraßen aufwärts fahren haben Vorfahrt vor den herabfahrenden.

Die Schweiz gehört nicht zur EU was häufig die Durchsetzung von Bußgeldern im Ausland erschwert. Aber auch über die Landes grenzen hinaus kooperieren die Länder nach einem Polizeivertrag von 1999 zwischen Deutschland und der Schweiz. Inbesondere hohe Bußgelder werden verfolgt oder bei der Wiedereinreise geahndet.

Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg drohen jedoch nicht, auch Fahrverbote die in der Schweiz verhängt werden gelten in erster Linie nur dort.

Bußgelder in der Schweiz

Verstoss Bußgeld
Geschwindigkeit innerorts überschritten mit 1 bis 5 km/h 40 CHF
Geschwindigkeit innerorts überschritten mit 6 bis 10 km/h 120 CHF
Geschwindigkeit innerorts überschritten mit 11 bis 15 km/h 250 CHF
Geschwindigkeit innerorts überschritten ab 16 km/h Fahrverbote, Führerscheinentzug, strafrechtliche Anzeigen
Handy am Steuer 100 CHF
Alkohol am Steuer über 0,5 Promille ab 625 CHF
Rotlichtverstöße 250 CHF
Auf Fußgängerübergang halten, auch bei stockendem Verkehr 60 CHF
An Haltestellen nicht auf Fußgänger gewartet 140 CHF
Gurtpflicht missachtet 65 CHF

Regionen der Schweiz

Die Schweiz hat nicht nur mit den Alpen landschaftlich viel zu bieten.

Die Schweiz hat nicht nur mit den Alpen landschaftlich viel zu bieten.

Man unterscheidet in der Schweiz 3 Großlandschaften, nämlich Jura, Mittelland und Alpen.

  1. Die Schweizer Jura ist eine Gebirgsregion im Nordosten der Schweiz mit dem Kanton Jura und Teilen von Basel-Landschaft, Aargau, Bern, Solothurn, Waadt und Neuenburg.
  2. Das Mittelland ist das Hügelland zwischen Alpen und Jura.
  3. Die Schweizer Alpen haben die Gebirgskantone Wallis, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Graubünden sowie Teile der Kantone Bern, Schwyz, St. Gallen und Tessin.

Zusammengesetzt sind die Großregionen aus Kantonen:

  • Die Nordwestschweiz mit den beiden Kantone der Region Basel: Basel-Stadt und Basel-Landschaft und der Kanton Aargau sowie der Kanton Solothurn
  • Region Zürich als der Kanton Zürich
  • Zentralschweiz mit den Kantonen Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern und Zug, auch als Innerschweiz bezeichnet.
  • Ostschweiz als Raum zwischen östlicher Hochrhein, Bodensee und Alpenrhein, mit Thurgau, St. Gallen, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden.
  • Graubünden
  • Espace Mittelland als zweisprachige Schweizer Grossregion, mit den Kantonen Bern, Freiburg, Solothurn, Neuenburg und Jura und Gebieten, die geographisch nicht zum Mittelland zählen, wie das Berner Oberland sowie den gesamten Kanton Jura
  • Genferseeregion (Région lémanique)
  • Genferseegebiet (Waadtland)
  • Romandie als französischsprachige Teil der Schweiz, mit den Kantonen Genf, Waadt, Jura, Neuenburg und Teilen der Kantone Bern, Freiburg und Wallis. Die Region wird auch Westschweiz oder Welschland genannt.
  • Tessin als die Südschweiz welcher der italienischsprachige Teil der Schweiz ist. Sie umfasst im wesentlichen den Kanton Tessin sowie drei Tälern des Kantons Graubünden: dem Misox, dem Puschlav und dem Bergell.
  • Touristisch unterscheidet man noch weitere Regionen

Man unterscheidet die Kantone:

  • Appenzell Ausserrhoden (Halbkanton)
  • Appenzell Innerrhoden (Halbkanton)
  • Aargau, Basel-Landschaft (Halbkanton)
  • Basel-Stadt (Halbkanton)
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden (Halbkanton des Kantons Unterwalden)
  • Obwalden (Halbkanton des Kantons Unterwalden)
  • Uri
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St. Gallen
  • Tessin
  • Thurgau
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

 

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