Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Aufgrund von hohen Geschwindigkeiten und viel Verkehrsaufkommen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt es hier besonders vorsichtig und achtsam zu fahren.

Worauf man achten sollte, welche Regeln gelten und Bußgelder bei Missachtung drohen erfahren sie hier.

Generell gelt die StVO auch auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen und sieht einige Besonderheiten sowie Bußgelder vor wie beim Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, dem Wenden, Halten, Parken, Missachten von Vorfahrt etc.

Die Autobahn wird kenntlich gemacht mit dem Zeichen 330 und ist eine Fernstraße auf der sich ausschließlich Schnellverkehr und Güterverkehr von Kraftfahrzeugen vor zu finden hat. Sie trägt meistens 2 Richtungsfahrbahnen und kann in jede Richtung mehrer Fahrstreifen haben.

Deutschlandweit gilt, dass es je Richtungsfahrbahn mindestens 2 Fahrstreifen gibt und im Regelfall auch einen Seitenstreifen der auch Standstreifen oder Pannenstreifen genannt wird und nur im Fall einer Panne genutzt werden darf bei Vorliegen eines technischen Defektes etc. Keinesfalls darf der nachfolgende Verkehr gefährdet werden. Zur Warnung werden auch Warndreiecke aufgestellt.

Auch können Rettungskräfte den Streifen nutzen, um schneller am Unfallort anzukommen oder defekte Fahrzeuge von der Unfallstelle hier sicher abgestellt werden.

Außerdem findet man einen Mittelstreifen auf modernen Autobahnen der die Fahrbahnen von einander trennt, hier befinden sich passive Schutzeinrichtungen wie Stahlschutzplanken oder Betonschutzwände die im Fall eines Unfalles verhindern soll, dass ein Fahrzeug in den Gegenverkehr geraten kann.

Abhängig von Verlauf der Autobahn spricht man auch von Ringautobahnen oder Stadtautobahnen.

Möchte man eine Autobahn wechseln so gilt, dass sie so angelegt sind, dass sie höhenfreie Knotenpunkte haben, durch Brücken, Unterführungen an Autobahnkreuzen oder Abzweigungen an Autobahndreiecken. Die Höhenfreiheit der Knotenpunkte gilt nicht für andere Kategorien von Straßen.

Die Brücken und Tunnel im Verlauf der Autobahnen zählen zu diesen.

Kraftfahrstraßen werden durch das Zeichen 331 kenntlich gemacht auf Schildern, sie sind öffentliche Straßen und werden auch Schnellverkehrsstraße oder Schnellstraße genannt. In Deutschland sind viele Bundesstraßen auch Kraftfahrstraßen, allerdings können auch Gemeindestraßen, Kreisstraßen und Landesstraßen als eine Kraftfahrstraße ausgewiesen werden.

Ebenso kennzeichnet man Autobahnen mit nur einer Richtungsfahrbahn als Kraftfahrstraßen.

Verkehrsregeln auf den Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Verkehrsregeln auf den Autobahnen und Kraftfahrtstraßen

Verkehrsregeln auf den Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

Die StVO sieht vor, dass auf den Kraftfahrstraßen sich nur Kraftfahrzeuge bewegen dürfen die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit haben die über 60 km/h liegt und die maximal 2,55 m breit (Kühlfahrzeuge bis 2,6 m) und maximal 4 Meter hoch sind. Diese Limits gelten auf für KFZ mit Anhänger.

Auf ihnen gelten nach § 3 StVO die normalen Tempolimits, sofern keine anderen ausdrücklich angegeben sind durch bestimmte Verkehrszeichen.

Kraftfahrstraßen können, anders als Autobahnen, plangleich gekreuzt werden, die Knotenpunkte werden mit Ampeln oder Kreisverkehren geregelt.

Sind auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen die Richtungsfahrbahnen voneinander baulich getrennt so kann man, wie auf Autobahnen, so schnell fahren, dass man in einer übersehbaren Strecken halten kann, sofern nicht andere Verkehrsschilder Angaben zu Tempolimits machen.

Als Richtgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen in den Fällen ohne Tempolimits eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Kommt es zu einem Unfall muss man bei Überschreitung jedoch auch mit einer Mitschuld rechnen.

Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung welche durch Mittelstreifen oder ähnliches getrennt sind für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Fahrzeuge wie PKW, Wohnmobile, LKW mit Anhänger 80 km/h maximal erlaubt, bei Krafträdern mit Anhänger sind 60 km/h erlaubt ebenso bei Omnibussen mit Anhänger oder mit Fahrgästen ohne Sitzplätze, Kraftominibusse ohne Anhänger können unter Umständen auch 100 km/h fahren wenn er eine entsprechend Eintragung im Fahrzeugschein hat.

Auf den Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung gilt das Rechtsfahrgebot, man fährt also möglichst auf der rechten Spur, auf der linken wird überholt.

Fährt man unnötig links so droht ein Bußgeld über 15 €, auch wenn nicht mehr erlaubt ist darf man die linke Spur nicht blockieren, um andere am schnelleren Fahren zu hindern oder sie zu erziehen.

Das Anhalten und Wenden ist auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verboten, ebenso wie das Halten und Parken. Der Seitenstreifen dient nur für technische Pannen. Auf Autobahnen sind Fußgänger verboten, auf Kraftfahrtstraßen können sie an vorgesehenen Kreuzungen und Mündungen den Weg überschreiten.

Muss man mit Abblendlicht auf der Autobahn fahren so muss man seine Geschwindigkeit an die Reichweite der Scheinwerfer anpassen, nach § 18 Abs. 6 StVO ist das nicht nötigt, wenn man die Schlussleuchten des Vordermannes gut erkennen kann und der Abstand ausreichen ist oder der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahler zusammen mit fremden Licht die Hindernisse rechtzeitig erkennen lassen.

Auf ca. 50 % der deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h bei 33 % gibt es feste Tempolimits, wechselnde Tempolimits gibt es auf den restlichen Strecken.

Um auf Autobahnen aufzufahren nutzt man die geltenden Anschlussstellen, bei Kraftfahrstraßen gibt es entsprechende Einmündungen und Kreuzungen. Bei beiden gilt, dass der fließende Verkehr Vorfahrt hat.

Abgefahren wird an Kraftfahrtstraßen und Autobahnen nur an den vorgesehen Stellen.

Beim Abfahren von der Autobahn nutzt man spätestens 500 Meter vor der Abfahrt die rechte Fahrspur, bei spätestens 300 Metern schaltet man den Blinker ein. Die Geschwindigkeit reduziert man jedoch erst auf dem Verzögerungsstreifen.

Beim Auffahren muss man auf genügend Sprit achten, da man beim Liegenbleiben auf der Autobahn mit zu wenig im Tank ein Bußgeld kassiert.

Beim Auffahren beschleunigt man schnell und nutzt den Beschleunigungsstreifen dafür und fährt mit der gleichen Geschwindigkeit wie der schon fließende Verkehr ein. Der fließende Verkehr hat Vorfahrt, wir die missachtet drohen 75 € Bußgeld und 1 Punkt. Verschätzt man sich beim Auffahren, dann fährt man auf dem Seitenstreifen weiter, keinesfalls drängt man sich in den Verkehr rein. Der fließende Verkehr kann durch Linksfahren den Auffahrenden jedoch Platz machen.

Geisterfahrer

Was man bezüglich Geisterfahrer auf der Autobahn beachten sollte.

Was man bezüglich Geisterfahrer auf der Autobahn beachten sollte.

Beim Überholen guckt man regelmäßig in den Rückspiegel und wechselt die Spur erst wenn die Lücke groß genug ist und man den fließend Verkehr nicht behindert. Keinesfalls darf man jemanden behindern oder zum Bremsen zwingen. Es wird nur links überholt und nie rechts, da hier Unfälle drohen. Nur im Stau oder an Autobahnkreuzen kann man rechts aufschließen. Kommt es zum Stau so kann man den nachfolgenden Verkehr durch Einschalten des Warnblinklichts vor der Gefahr warnen. Auch bildet man eine Rettungsgasse zwischen der ganz linken Spur und der rechts daneben. In Baustellenbereichen achtet man man auf die Beschilderung so dürfen links nur Fahrzeuge Fahren die maximal 2 Meter breit sind. Mit dem Handy wird ohne Freisprecheinrichtung nicht telefoniert. Sonst drohen 100 € Bußgeld und 1 Punkt.

Durch falsch herum auffahrende Fahrzeuge kann es zu Geisterfahrern kommen, die in die falsche Richtung fahren und so schwere Verkehrsunfälle hervorrufen, dieses geschieht etwa 80 Mal im Jahr, häufig mit Todesfolge. Verursacht werden sie meist von jungen Fahrern unter Einfluss von Drogen und Drogen oder älteren Fahrern unter Einfluss von Medikamenten oder auch Suizidgefährdeten. Häufig kommt es durch zu frühes Linksabbiegen an Anschlussstellen zu Geisternfahrern oder falsches Abfahren von Rastplätzen oder gar Wenden und Rückwärtsfahren bei verpassten Ausfahrten.

Werden im Radio Falschfahrer gemeldet auf der eigenen Strecke so schaltet man das Warnblinklicht an, hält ausreichen Abstand zum Vorderman, man fährt langsamer und weicht gegebenfalls auf den Seitenstreifen aus oder wartet auf Rast- und Parkplätzen bis es Entwarnung gibt.

Durch bauliche Maßnahmen, gute Beschilderung können viele Falschfahrten vermieden werden.

Gefährdet man den Verkehr durch Falschfahren und somit das Leben anderer Menschen so handelt man grob rechtswidrig und rücksichtslos nach § 315 c Straßgesetzbuch. Es drohen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe und Bußgeld sowie 3 Punkten in Flensburg und führerscheinrechtliche Maßnahmen mit 3 monatigem Fahrverbot. Sollte keine Gefährdung vorliegen so sind 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot fällig. Auch stark bestraft wird das Wenden und Rückwärtsfahren auf der Autobahn.

Wurde man selbst zum Geisterfahrer so schaltet man das Warnblinklicht ein und fährt an den nächst möglichen Rand, Seitenstreifen oder Mitteleitplanke und parkt dicht an ihr, ruft die Polizei und wartet auf Hilfe, auch steigt man aus legt die Warnweste an und klettert hinter der Leitplanke in Sicherheit

Bußgelder auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot
Fahren in falscher Richtung und Wenden variabel 3 Punkte Entzug der Fahrerlaubnis, bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
Entgegen oder Rückwärtsfahren in der Ein- oder Ausfahrt 75 € 1
… mit Gefährdung 90 € 1
… mit Unfall 110 € 1
Wenden in der Ein- oder Auffahrt 75 € 1
… mit Gefährdung 90 € 1
… mit Unfall 110 € 1
Wenden auf der Nebenstraße oder Seitenstreifen 130 € 1
… mit Gefährdung 160 € 1
… mit Unfall 195 € 1
Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn 200 € 2 1 Monat
… mit Gefährdung 240 € 2 1 Monat
… mit Unfall 290 € 2 1 Monat
Auf dem Seitenstreifen fahren um schneller voran zu kommen 75 € 1
Unnötig links gefahren mit Gefährdung 80 € 1
Mit Fahrzeugen auf der Autobahn gefahren die keine 60 km/h fahren können 20 €
Mit Fahrzeug auf der Autobahn gefahren, dass höher als 4,20 mit Ladung ist 70 € 1
Ein- und Abfahren an nicht erlaubten Stelen 25 €
… mit Sachbeschädigung 35 €
Vorfahrt beim Einfahren missachtet 75 € 1
… mit Gefährdung 90 € 1
… mit Unfall 110 € 1
Als Fußgänger auf der Fahrbahn an nicht erlaubten Stellen 10 €
Unzulässiges Halten auf der Kraftfahrtstraße oder Autobahn 35 €
Unzulässiges Parken auf der Kraftfahrtstraße oder Autobahn 70 € 1
Wenden im Tunnel 60 € 1

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