
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen werden häufig hohe Geschwindigkeiten gefahren. Schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann deshalb schwere Folgen haben. Umso wichtiger sind ausreichender Abstand, vorausschauendes Fahren und die Kenntnis der besonderen Verkehrsregeln.
Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nicht von allen Fahrzeugen benutzt werden. Außerdem gelten besondere Vorschriften für das Ein- und Ausfahren, Halten, Wenden, Rückwärtsfahren, die Rettungsgasse und das Verhalten bei einer Panne.
Das Wichtigste in Kürze
- Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen grundsätzlich nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
- Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat beim Auffahren Vorfahrt.
- Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung sind verboten.
- Das Halten ist auch auf dem Seitenstreifen grundsätzlich verboten. Eine unvermeidbare Panne ist davon zu unterscheiden.
- Der Seitenstreifen darf nicht zum schnelleren Vorankommen oder zum Verlängern des Beschleunigungsstreifens benutzt werden.
- Bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand muss frühzeitig eine Rettungsgasse gebildet werden.
- Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist kein allgemeines Tempolimit, aber eine wichtige Sicherheitsempfehlung.
Was ist eine Autobahn?
Eine Autobahn beginnt mit dem Verkehrszeichen 330.1 und endet mit dem Zeichen 330.2. Sie dient dem schnellen Kraftfahrzeugverkehr und besitzt in der Regel getrennte Richtungsfahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen.
Die beiden Fahrtrichtungen werden meist durch einen Mittelstreifen, Schutzplanken oder Betonwände voneinander getrennt. Dadurch sollen Fahrzeuge bei einem Unfall möglichst nicht auf die Gegenfahrbahn gelangen.
Zu einer Autobahn gehören unter anderem:
- durchgehende Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen,
- Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen,
- gekennzeichnete Anschlussstellen,
- Autobahnkreuze und Autobahndreiecke,
- Brücken, Tunnel und Lärmschutzanlagen,
- Raststätten, Parkplätze und Tankstellen sowie
- häufig ein Seiten- oder Standstreifen.
Autobahnen können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Ringautobahnen leiten den Verkehr um Ballungsräume, während Stadtautobahnen wichtige Verkehrsachsen innerhalb oder am Rand größerer Städte bilden.
Auf Autobahnen darf nur an gekennzeichneten Anschlussstellen ein- und ausgefahren werden. Wenden, Rückwärtsfahren oder das Benutzen einer Ausfahrt als Einfahrt sind streng verboten.
Was ist eine Kraftfahrstraße?
Eine Kraftfahrstraße beginnt mit dem Verkehrszeichen 331.1 und endet mit dem Zeichen 331.2. Umgangssprachlich wird sie häufig als Schnellstraße bezeichnet.
Kraftfahrstraßen können Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen sein. Anders als eine Autobahn müssen sie nicht immer getrennte Richtungsfahrbahnen oder mehrere Fahrstreifen besitzen. Auch Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln und Kreisverkehre sind möglich.
Daraus folgt ein wichtiger Unterschied: Auf einer Kraftfahrstraße gilt nicht automatisch unbegrenzte Geschwindigkeit. Welche Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist, hängt vom Ausbau der Straße, der Fahrzeugart und der vorhandenen Beschilderung ab.
Unterschied zwischen Autobahn und Kraftfahrstraße
| Merkmal | Autobahn | Kraftfahrstraße |
|---|---|---|
| Kennzeichnung | Zeichen 330.1 | Zeichen 331.1 |
| Zufahrt | Nur über gekennzeichnete Anschlussstellen | An Kreuzungen und Einmündungen |
| Getrennte Richtungsfahrbahnen | Im Regelfall vorhanden | Nicht zwingend vorhanden |
| Kreuzungen und Ampeln | Keine plangleichen Kreuzungen | Können vorhanden sein |
| Allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Pkw | Ohne Beschilderung kein allgemeines Tempolimit; Richtgeschwindigkeit 130 km/h | Abhängig von Ausbau, Lage und Beschilderung |
| Fußverkehr | Betreten verboten | Nur an Kreuzungen, Einmündungen oder vorgesehenen Stellen überqueren |
Welche Fahrzeuge dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen benutzen?

Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt. Wird ein Anhänger mitgeführt, muss auch dieser für eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h ausgelegt sein.
Das bedeutet nicht, dass ein Fahrzeug tatsächlich jederzeit schneller als 60 km/h fahren muss. Entscheidend ist die in den Fahrzeugdaten angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen grundsätzlich nicht höher als vier Meter und nicht breiter als 2,55 Meter sein. Für bestimmte Kühlfahrzeuge gilt eine maximale Breite von 2,60 Metern. Transporte mit größeren Abmessungen benötigen eine entsprechende Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung.
Nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gehören daher unter anderem:
- Fahrräder und Mofas,
- Fuhrwerke,
- nicht ausreichend schnelle Arbeitsmaschinen,
- Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter sowie
- Fußgänger.
Geschwindigkeit und Richtgeschwindigkeit
Für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen gilt auf Autobahnen ohne angeordnetes Tempolimit die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Sie ist eine Empfehlung und keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit.
Trotzdem darf nur so schnell gefahren werden, wie es Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Bei Regen, Nebel, Schnee, dichtem Verkehr oder schlechter Sicht kann bereits eine deutlich geringere Geschwindigkeit zu hoch sein.
Wer die Richtgeschwindigkeit erheblich überschreitet, begeht dadurch allein nicht automatisch eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es jedoch zu einem Unfall, kann die hohe Geschwindigkeit bei der Haftungsverteilung eine Rolle spielen, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall bei 130 km/h vermeidbar gewesen wäre.
Ausgeschilderte Tempolimits sind verbindlich. Gleiches gilt für Geschwindigkeitsanzeigen auf elektronischen Verkehrszeichenbrücken.
Besondere Höchstgeschwindigkeiten
Auf Autobahnen sowie entsprechend ausgebauten Kraftfahrstraßen gelten unter günstigen Bedingungen unter anderem folgende Grenzen:
- 80 km/h: unter anderem für Pkw mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger, Lkw mit Anhänger sowie viele Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen.
- 60 km/h: unter anderem für Krafträder mit Anhänger und bestimmte Kraftomnibusse mit Anhänger.
- 100 km/h: für entsprechend zugelassene Kraftomnibusse ohne Anhänger sowie für bestimmte Gespanne mit einer besonderen Tempo-100-Zulassung.
Welche Höchstgeschwindigkeit für ein bestimmtes Fahrzeug oder Gespann gilt, hängt von Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse, Anhänger und Zulassung ab. Wichtige Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung.
Rechtsfahrgebot und richtiges Überholen
Auf Autobahnen und mehrspurigen Kraftfahrstraßen gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Wer nicht überholt und nicht durch die Verkehrsdichte daran gehindert wird, fährt möglichst weit rechts.
Bei mindestens drei markierten Fahrstreifen pro Richtung darf der mittlere Fahrstreifen durchgängig benutzt werden, wenn rechts davon auch nur gelegentlich Fahrzeuge fahren. Ist der rechte Fahrstreifen über längere Zeit frei, muss wieder nach rechts gewechselt werden.
Überholt wird grundsätzlich links. Vor jedem Spurwechsel gilt:
- Innen- und Außenspiegel kontrollieren,
- Schulterblick durchführen,
- rechtzeitig blinken,
- ausreichenden Abstand einhalten und
- andere weder gefährden noch zum Bremsen zwingen.
Nach dem Überholen muss man sich wieder nach rechts einordnen, sobald dies ohne Behinderung des überholten Fahrzeugs möglich ist.
Bei dichtem Verkehr und gebildeten Fahrzeugschlangen darf eine rechte Fahrzeugschlange schneller fahren als die linke. Steht die linke Schlange oder fährt sie nur langsam, ist ein vorsichtiges Vorbeifahren rechts mit geringfügig höherer Geschwindigkeit zulässig. Das ist nicht mit einem normalen Überholmanöver bei frei fließendem Verkehr zu verwechseln.
Richtig auf die Autobahn auffahren
Beim Auffahren wird der Beschleunigungsstreifen genutzt, um die Geschwindigkeit an den fließenden Verkehr anzupassen. Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat Vorfahrt.
So gelingt das Einfädeln sicher:
- Verkehr bereits auf der Zufahrt über Spiegel und Fahrbahn beobachten.
- Auf dem Beschleunigungsstreifen zügig Geschwindigkeit aufnehmen.
- Eine ausreichend große Lücke auswählen.
- Rechtzeitig blinken und den Schulterblick durchführen.
- Nur wechseln, wenn der Fahrstreifen frei ist und niemand gefährdet wird.
Andere Fahrer dürfen bei freier linker Spur Platz schaffen. Eine Pflicht zum Spurwechsel besteht jedoch nicht. Wer auffährt, darf sich daher nicht darauf verlassen.
Reicht eine Lücke nicht aus, muss die Geschwindigkeit angepasst und notfalls am Ende des Beschleunigungsstreifens gewartet werden. Der Seitenstreifen darf nicht benutzt werden, um den Beschleunigungsstreifen eigenmächtig zu verlängern.
Vor längeren Fahrten sollte außerdem ausreichend Kraftstoff oder Akkuladung vorhanden sein. Weitere Hinweise enthält der Beitrag zum Thema Tank auf der Autobahn leer.
Autobahn sicher verlassen
Eine Autobahn darf nur an gekennzeichneten Ausfahrten verlassen werden. Die Ankündigungsbaken weisen normalerweise in 300, 200 und 100 Metern Entfernung auf den Knotenpunkt hin.
Vor dem Abfahren sollte man:
- sich frühzeitig auf dem rechten Fahrstreifen einordnen,
- den Blinker rechtzeitig setzen,
- Spiegel und Schulterblick beachten und
- erst auf dem Verzögerungsstreifen deutlich langsamer werden.
Eine verpasste Ausfahrt ist kein Grund für ein riskantes Manöver. Niemals anhalten, zurücksetzen oder wenden. Stattdessen bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren und dort die Fahrtrichtung korrigieren.
Halten, Parken und Seitenstreifen
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Halten grundsätzlich verboten. Das gilt auch für den Seitenstreifen. Er darf weder als Pauseplatz noch als zusätzliche Fahrspur bei einem Stau genutzt werden.
Eine unvermeidbare Panne ist kein freiwilliges Halten. Kann das Fahrzeug noch sicher bewegt werden, sollte möglichst ein Parkplatz, eine Raststätte, eine Pannenbucht oder die nächste Ausfahrt erreicht werden.
Bleibt das Fahrzeug liegen:
- Warnblinklicht einschalten.
- Fahrzeug möglichst weit rechts abstellen.
- Warnweste vor dem Aussteigen anlegen.
- Fahrzeug möglichst auf der dem Verkehr abgewandten Seite verlassen.
- Hinter einer Schutzplanke oder in ausreichender Entfernung warten.
- Bei schnellem Verkehr ein Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen, sofern dies gefahrlos möglich ist.
- Pannendienst oder bei akuter Gefahr die Polizei verständigen.
Das Warndreieck sollte nicht aufgestellt werden, wenn man sich dafür selbst in unmittelbare Gefahr begeben müsste.
Rettungsgasse richtig bilden
Sobald Fahrzeuge auf einer Autobahn oder einer Außerortsstraße mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung nur noch mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder zum Stillstand kommen, muss eine Rettungsgasse gebildet werden.
Die Rettungsgasse entsteht zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen.
Das bedeutet:
- Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren möglichst weit nach links.
- Alle Fahrzeuge auf den übrigen Fahrstreifen orientieren sich nach rechts.
- Die Rettungsgasse wird bereits bei stockendem Verkehr gebildet und nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug zu sehen ist.
- Die Gasse bleibt offen, bis sich der Verkehr wieder normal bewegt.
Der Seitenstreifen kann dabei mit der nötigen Vorsicht genutzt werden, wenn nur so ausreichend Platz für die Rettungsgasse entsteht. Ein Befahren zum schnelleren Vorankommen bleibt verboten.
Verhalten in Baustellen
In Autobahnbaustellen sind Fahrstreifen häufig schmaler als gewohnt. Entscheidend ist die ausgeschilderte zulässige Fahrzeugbreite. Dabei zählt die tatsächliche Gesamtbreite einschließlich Außenspiegeln und nicht nur die Breitenangabe im Fahrzeugschein.
Wer mit einem breiten Fahrzeug unterwegs ist, sollte einen entsprechend freigegebenen Fahrstreifen benutzen. Bei Unsicherheit ist meist der rechte Fahrstreifen die sicherere Wahl.
Weitere wichtige Regeln:
- Tempolimit und Überholverbote beachten.
- Genügend Abstand zu Fahrzeugen und Begrenzungen halten.
- Nicht längere Zeit neben einem Lkw fahren.
- Bei endenden Fahrstreifen bis kurz vor die Verengung fahren und das Reißverschlussverfahren anwenden.
- Spurwechsel früh ankündigen, aber erst bei ausreichender Lücke durchführen.
Was tun bei einem Geisterfahrer?

Ein Geisterfahrer bewegt sich entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Das kann etwa durch eine falsch benutzte Anschlussstelle, ein Wendemanöver oder Rückwärtsfahren nach einer verpassten Ausfahrt geschehen.
Wird im Verkehrsfunk vor einem Falschfahrer auf der eigenen Strecke gewarnt:
- Geschwindigkeit deutlich reduzieren,
- Warnblinklicht einschalten,
- nicht überholen,
- ausreichenden Abstand halten,
- möglichst weit rechts fahren und
- wenn möglich einen Parkplatz oder eine Raststätte ansteuern.
Auf keinen Fall wenden oder rückwärtsfahren. Die Strecke erst normal weiterfahren, wenn Entwarnung gegeben wurde.
Wenn man selbst zum Falschfahrer geworden ist
Wer versehentlich in falscher Richtung fährt, sollte nicht versuchen, durch ein weiteres Wendemanöver quer über mehrere Fahrstreifen zu gelangen.
Stattdessen gilt:
- Warnblinklicht und Beleuchtung einschalten.
- Geschwindigkeit verringern und möglichst nah am nächstgelegenen Fahrbahnrand anhalten.
- Fahrzeug nicht erneut wenden oder rückwärtsfahren.
- Wenn gefahrlos möglich, Fahrzeug verlassen und hinter einer Schutzplanke Schutz suchen.
- Sofort die Polizei über 110 verständigen und den Standort möglichst genau beschreiben.
- Anweisungen der Polizei abwarten.
Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung kann neben Bußgeld, Punkten und Fahrverbot auch strafrechtliche Folgen haben, wenn dadurch Menschen oder bedeutende Sachwerte gefährdet werden.
Bußgelder auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Die folgende Übersicht enthält ausgewählte Regelsätze. Bei Gefährdung, Sachbeschädigung, Vorsatz oder weiteren Verstößen können höhere Sanktionen entstehen. Strafrechtlich relevantes Verhalten wird nicht allein nach dem Bußgeldkatalog beurteilt.
| Verstoß | Regelsatz | Weitere Folgen |
|---|---|---|
| Entgegen der Fahrtrichtung, rückwärts oder gewendet in einer Ein- oder Ausfahrt | 75 Euro | In der Regel 1 Punkt |
| Entgegen der Fahrtrichtung, rückwärts oder gewendet auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen | 130 Euro | In der Regel 1 Punkt |
| Entgegen der Fahrtrichtung, rückwärts oder gewendet auf der durchgehenden Fahrbahn | 200 Euro | In der Regel 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot |
| Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße gehalten | 30 Euro | Bei einer unvermeidbaren Panne liegt kein freiwilliges Halten vor |
| Auf Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt | 70 Euro | In der Regel 1 Punkt |
| Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt | 75 Euro | In der Regel 1 Punkt |
| An einer nicht vorgesehenen Stelle eingefahren | 25 Euro | Bei Gefährdung höherer Regelsatz |
| Beim Einfahren Vorfahrt der durchgehenden Fahrbahn missachtet | 75 Euro | In der Regel 1 Punkt |
| An einer nicht vorgesehenen Stelle ausgefahren | 25 Euro | Weitere Folgen bei zusätzlichen Verstößen möglich |
| Autobahn betreten oder Kraftfahrstraße unzulässig betreten | 10 Euro | Gilt für zu Fuß Gehende |
| Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem ungeeigneten Fahrzeug benutzt | 20 Euro | Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 60 km/h |
| Fahrzeug und Ladung zusammen höher als 4,20 Meter | 70 Euro | In der Regel 1 Punkt |
Häufige Fragen zu Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Gilt auf jeder Kraftfahrstraße Richtgeschwindigkeit 130?
Nein. Die Richtgeschwindigkeit gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auf entsprechend ausgebauten Straßen, etwa bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen oder mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung. Auf einer gewöhnlichen einbahnigen Kraftfahrstraße gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln und die vorhandene Beschilderung.
Darf man am Ende des Beschleunigungsstreifens auf dem Seitenstreifen weiterfahren?
Nein. Der Seitenstreifen darf nicht als Verlängerung des Beschleunigungsstreifens benutzt werden. Ist keine sichere Lücke vorhanden, muss die Geschwindigkeit reduziert und notfalls gewartet werden.
Darf man bei einer Panne auf dem Standstreifen halten?
Eine Panne kann ein unvermeidbares Liegenbleiben darstellen. Das Fahrzeug muss möglichst weit rechts gesichert werden. Fahrer und Mitfahrer sollten sich anschließend an einem geschützten Ort aufhalten.
Darf man eine verpasste Ausfahrt rückwärts anfahren?
Nein. Rückwärtsfahren und Wenden sind verboten und besonders gefährlich. Man muss bis zur nächsten Ausfahrt weiterfahren.
Wo wird die Rettungsgasse gebildet?
Immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen. Das gilt unabhängig davon, ob zwei, drei oder mehr Fahrstreifen vorhanden sind.
Ist eine Autobahn automatisch eine Vorfahrtsstraße?
Der Verkehr auf der durchgehenden Autobahnfahrbahn hat gegenüber einfahrenden Fahrzeugen Vorfahrt. Beim Wechsel von Fahrstreifen gelten zusätzlich die allgemeinen Regeln für einen sicheren Spurwechsel.
Fazit
Autobahnen und Kraftfahrstraßen ermöglichen ein zügiges Vorankommen, verlangen aber besondere Aufmerksamkeit. Ausreichender Abstand, angepasste Geschwindigkeit, das Rechtsfahrgebot und ein vorausschauender Spurwechsel gehören zu den wichtigsten Sicherheitsregeln.
Besonders gefährlich sind Wenden, Rückwärtsfahren, das unerlaubte Benutzen des Seitenstreifens und riskantes Einfädeln. Wer eine Ausfahrt verpasst, fährt bis zur nächsten weiter. Bei stockendem Verkehr wird frühzeitig die Rettungsgasse gebildet, und bei einer Panne steht die eigene Sicherheit an erster Stelle.
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