Teure Autokennzeichen
Eine Wunschkennzeichen sind sehr begehrt und werden auch hochpreisig gehandelt. Ausgefallenen und kurze Kombinationen sind auf Autos weltweit begehrt.
Auch ein persönlicher Kurz kann durch das eigene Kennzeichen gut zum Ausdruck gebracht werden.
So gibt es beispielsweise in England Auktionen auf denen die beliebten Kennzeichen ihren Besitzer wechseln für viel Geld.
In Großbritannien fand im Mai 2019 eine Auktion statt auf der man für die Kombination “37 0” umgerechnet gut 40.000 € zahlte. Der Startpreis lag bei 18.000 €.
Das Kürzel “911 CM” ging an einen Porsche 911 Fahrer für 28.600 €. Auch verkauft wurden die Kürzel “1VJM”, “3 XP” und “3I LLY”, das letztgenannte für 19.000 € das erste für 23.300 €. Das Kürzel “3 XP” brachte 19.500 € ein.
In Großbritannien finden jedes Jahr bis zu 6 Auktionen von Kennzeichen statt. Im Dezember 2018 verkaufte man so die Kürzel “SW1” und “1SW” für jeweils 300.000 €.
Als teuerstes Kennzeichen gilt bisher das Kürzel “F1” in England, hier zahlte ein Autonarr knapp 11 Millionen € für und hat keine Pläne dieses weiter zu verkaufen.
Nachteilig an den teuren Kennzeichen ist jedoch, dass sie gern mal geklaut werden.
Die Möglichkeiten von Wunschkennzeichen sind in Deutschland eingeschränkt in anderen Ländern ist man sehr frei bei der Gestaltung der Nummernschilder nach eigenen Wünschen.
In Deutschland ergeben sich dennoch gute Möglichkeiten für die eigenen Initialen, Geburtsdatum etc. auf dem Kennzeichen, besonders witzige und ausgefallenen Kombinationen finden sie hier.
So kann man auf den deutschen Strassen und Autobahnen häufig auf witzige Kürzel treffen wie V-IP, SE-XY oder PIR-AT.
Bei der Wahl des Wunschkennzeichens gibt es in Deutschland jedoch einige verbotene Kürzel, so darf das Kennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen und einige Kürzel sind bundesweit oder in bestimmten Bundesländer für die Vergabe gesperrt.
Verbotene Kennzeichen
Der § 8 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sagt aus, dass die Buchstaben- und Zahlenfolge auf Autokennzeichen nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf.
So sind einige Kürzel bundesweit nicht erlaubt wie solche mit rechtsradikalem Hintergrund “SS”, “KZ”, “SA” oder “HJ”.
Ebenfalls Kürzel wie “HH 88” für “Heil Hitler”, da die 8 als Code für das H, den 6. Buchstaben im Alphabet gesehen werden kann oder auch die Kombination “AH 18” für Adolf Hitler.
Jedoch können die Regelungen hier von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Kommt man nach Hamburg so muss man feststellen, das alle Kennzeichen mit HH beginnen, da dieses das Unterscheidungszeichen der “Hansestadt Hamburg” ist.
In Bayern können Kombinationen mit AH und HH zusammen mit den Zahlen 28 nicht reserviert werden, da man hiermit die verbotene Organisation “Blood & Honour” abkürzen würde.
Bayern sieht allerdings eine Prüfung im Einzelfall vor, so kann die Zulassungsbehörde je nach Antragsteller entscheiden ob er AH oder HH haben darf, also ob man ihm eine rechte Gesinnung ansehen kann.
Aber auch andere Kombinationen sind nicht möglich in einigen Orten.
So gibt es in Moers kein Kennzeichen mit “MO-RD”, im Kreis Dithmarschen (Heide) keine “HEL-L” oder im Burglengenfeld kein “BUL-LE”.
Der Kreis Itzehoe mit dem Kürzel IZ gibt die Kombination “IZ-AN” nicht aus, da es rückwärts gelesen “NA-ZI” heißen würde.
Der Saalekreis in Sachsen-Anhalt hat “SK-IN” als Kürzel für “Skinhead” verboten.
In Nürnberg sind Kürzel wie “N-SU” und “N-PD” verboten das sie als Abkürzung für “Nationalsozialistischer Untergrund” und “Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ stehen könnten.